Mängel im Krankenhausablauf – Das Lörracher Kreisklinikum muss Schmerzensgeld zahlen

11. September 2020
  • QM

Das Landgericht Freiburg sah es als erwiesen an, dass ein Mann vor vier Jahren im Lörracher Krankenhaus starb, weil er falsch behandelt wurde. Es habe große Mängel im Krankenhausablauf gegeben …

Quelle:

badische-zeitung.de


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