Mängel im Krankenhausablauf – Das Lörracher Kreisklinikum muss Schmerzensgeld zahlen
11. September 2020
- QM
Das Landgericht Freiburg sah es als erwiesen an, dass ein Mann vor vier Jahren im Lörracher Krankenhaus starb, weil er falsch behandelt wurde. Es habe große Mängel im Krankenhausablauf gegeben …
Quelle:
badische-zeitung.de

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