Marburger Bund fordert Aussetzung der Intensiv-Umstrukturung in Harlaching und Offenlegung der Personalberechnung
Die München Klinik Harlaching will drei Intensivstationen ab Januar 2027 mit weniger Ärzten zusammenlegen, während die Ärzte vor einer massiven Gefährdung der Versorgung akut schwer erkrankter Patienten warnen…
- Personal
Die München Klinik Harlaching plant, die ärztlichen Teams von drei Intensivstationen ab Januar 2027 zusammenzulegen und zu verkleinern. Die Ärzte sehen darin ein Risiko für die Versorgung schwer erkrankter Patienten im Münchner Süden.
Für 18 Betten, perspektivisch bis zu 24, sind 18,5 ärztliche Vollkräfte vorgesehen. Nach Angaben der Ärzte bleiben rechnerisch nur noch zwei Dienstschienen für drei räumlich getrennte Stationen, sodass die Patienten nicht mehr rund um die Uhr von Ärzten aller drei Fachrichtungen betreut werden können.
Die Teams übernehmen Reanimationen, Schockraumeinsätze, geburtshilfliche Notfälle und überregionale ECMO-Einsätze für das gesamte Haus. Harlaching ist überregionales Traumazentrum, Cardiac Arrest Center, ECMO-Zentrum und Level-1-Perinatalzentrum. Nach Darstellung der Ärzte kann ein nicht aufschiebbarer Eingriff wie eine Intubation nicht sofort erfolgen, wenn der diensthabende Arzt außerhalb der Station gebunden ist. Solche Verzögerungen führen laut Brief zu vermeidbaren Schäden.
Die Geschäftsführung lehnte laut Ärzten ein Gespräch ab und erklärte die Umsetzung ab Januar 2027 als nicht zur Disposition stehend. Die Ärzte sehen die Verantwortung nicht bei den Chefärzten, wenn die Geschäftsführung den personellen Rahmen verbindlich vorgibt. Sie kündigen Gefährdungsanzeigen für jede Unterbesetzung an.
Die Klinik verweist auf weniger Patienten bei mehr Personal als vor der Coronapandemie. Der Personalbedarf müsse an die aktuelle Leistung angepasst werden.
Der Marburger Bund Bayern forderte den Aufsichtsrat auf, sich in seiner Sitzung am gestrigen 29. Oktober für eine Aussetzung der Umsetzung in der jetzigen Form und im vorgesehenen Zeitplan einzusetzen. Vor einer Entscheidung müssten die Berechnungsgrundlagen offengelegt werden.
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