MD Bayern startet mit den Leistungsgruppenprüfungen der bayerischen Krankenhausstandorte
Fast alle bayerischen Kliniken haben ihre Anträge gestellt. Der Medizinische Dienst Bayern hat die Prüfungen gestartet und informiert über Ablauf und Auswirkungen der Krankenhausreform…
- QM
Bis zum 30. November 2025 hatten bereits fast alle Krankenhäuser in Bayern planmäßig ihre Anträge auf Zuweisung von Leistungsgruppen beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) sowie beim Bayerischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) gestellt. So konnte auch bereits die umfangreiche Beauftragung des Medizinischen Dienstes Bayern zur Prüfung der Leistungsgruppen erfolgen, die bis zum 31. Dezember 2025 zunächst abgeschlossen sein wird.
Damit diese Prüfungen nun ebenso reibungslos verlaufen, haben der Medizinische Dienst Bayern und das Bayerische Staatministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie der Bayerischen Krankenhausgesellschaft für Vertreterinnen und Vertreter bayerischer Kliniken eine dritte Informationsveranstaltung mit dem Schwerpunkt auf fachliche Fragen zur Prüfung durchgeführt. Zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten diese Gelegenheit, sich praxisnah über die Umsetzung der Vorgaben der Krankenhausreform durch das Krankenhausversorgungs- verbesserungsgesetz (KHVVG) und das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) zu informieren.
„Aktuell liegen dem Medizinischen Dienst Bayern knapp 4000 Anträge von fast allen betroffenen bayerischen Krankenhausstandorten zur Prüfung der Leistungsgruppen vor“, erklärt Dr. med. Christine Adolph, stellvertretende Vorstandsvorsitzende und leitende Ärztin beim Medizinischen Dienst Bayern. „Mit den ersten Begutachtungen haben wir bereits begonnen. Unsere Aufgabe dabei ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die beantragten Leistungsgruppen der jeweiligen Krankenhausstandorte erfüllt sind oder nicht“, so Adolph weiter.
Die Überprüfung durch den MD Bayern muss bis zum 31. Juli 2026 abgeschlossenen sein und erfolgt in zwei Phasen: Zunächst werden unter dem Aspekt von „aufwandsarmen Prüfungen“ die bereits aus vorherigen Prüfungen vorliegenden Nachweise gesichtet und nur bei Bedarf noch fehlende Nachweise angefordert. Im zweiten Schritt folgen dann die eigentliche fachliche Prüfung und die Erstellung der Gutachten. Diese sind dann für die Ministerien die Grundlage für die Zuweisung von Leistungsgruppen.
Dieser Prozess stellt alle Beteiligten mit Blick auf die Frage, wann das Krankenhausreformanpassungsgesetz in Kraft tritt, vor Herausforderungen. Die nunmehr dritte Informationsveranstaltung hat daher insbesondere aufgezeigt, welche Auswirkungen die möglichen Änderungen des KHAG konkret für die Prüfungen mit sich bringen, und wie damit bestmöglich umzugehen ist.
„Uns ist wichtig, dass wir den Krankenhäusern nicht nur die nötige Transparenz zu unseren Prüfungen liefern, sondern auch praktische Handlungsempfehlungen und Hinweise an die Hand geben und einen offenen Austausch auf Augenhöhe anbieten. Gemeinsam wollen wir das Verfahren für alle Beteiligten so aufwandsarm und praxistauglich wie möglich gestalten“, unterstreicht Dr. med. Christine Adolph.
Neben einer FAQ-Liste und den Präsentationsunterlagen zur Informationsveranstaltung können bayerische Kliniken bei Fragen oder Unklarheiten jederzeit die dazu eigens eingerichtete E-Mail-Adresse: Anfragen-KH-LG(at)md-bayern.de nutzen.Fast alle bayerischen Kliniken haben ihre Anträge gestellt. Der Medizinische Dienst Bayern hat die Prüfungen gestartet und informiert über Ablauf und Auswirkungen der Krankenhausreform…
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.