MD-Prüfungen ab 2027: Warum höhere Quoten und erweiterter Prüfzugriff einen Risikokreislauf auslösen

Ab 2027 greifen höhere Prüfquoten, erweiterter MD-Prüfzugriff und gestiegene Aufschläge gleichzeitig und erzeugen einen selbstverstärkenden Risikokreislauf für Krankenhäuser…

18. September 2026
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Ab 2027 verändert das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz drei Stellschrauben der stationären Abrechnungsprüfung gleichzeitig: zulässige Prüfquoten, Prüfumfang je Fall und Aufschlagshöhe bei Rechnungsminderung. Weil jede Minderungsentscheidung die Unbeanstandetenquote senkt und damit im übernächsten Quartal höhere Prüfquoten auslöst, entsteht ein sich selbst verstärkender Risikokreislauf.

Bereits seit dem 30. Juli 2026 verpflichtet § 17c Absatz 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz den Medizinischen Dienst, im laufenden Verfahren festgestellte weitere abrechnungsrelevante Auffälligkeiten einzubeziehen. Die Prüfrisikofläche je Fall wächst damit unabhängig vom ursprünglichen Prüfanlass. Ab 1. Januar 2027 steigt die Aufschlagsschwelle von 60 auf 80 Prozent Unbeanstandetenquote, der Aufschlag je geminderter Abrechnung von 400 auf 500 Euro. Die Aufwandspauschale bei unbeanstandeten Prüfungen steigt auf 500 Euro, gleicht das wirtschaftliche Risiko jedoch nicht aus.

Ein fiktives Rechenbeispiel auf Basis von 36.000 stationären Fällen, 60 Prozent Unbeanstandetenquote und 2.500 Euro durchschnittlicher Minderung ergibt zusätzliche Rückzahlungen von 8,2 Millionen Euro jährlich. Höhere Prüfvolumina binden zudem knappes Fachpersonal in Medizincontrolling, Klinik und Recht.

Andreas Wenke und Prof. Dr. Dominik Franz (Franz + Wenke GmbH) benennen sechs strategische Aufgaben: steuerungsfähige Datenbasis aufbauen, Sicherheitsabstand zur 80-Prozent-Schwelle einhalten, Verlustursachen nach Erlös- und Schwellenrelevanz priorisieren, Dokumentation am Entstehungsort verbessern, Unterlagen fachlich begründet versenden sowie Fallstrategie, Kapazität und Zuständigkeiten klar regeln. Prüfsteuerung wird damit zur Aufgabe der gesamten Krankenhausleitung.

Quelle:
ku-gesundheitsmanagement.de

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