MD setzt auf LOPS-Richtlinie, um bundesweite Prüfstandards zu sichern
Medizinischer Dienst arbeitet an bundesweit einheitlicher Prüfung trotz sich ändernder Gesetzeslage…
- QM
Der Medizinische Dienst (MD) nimmt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Krankenhausreform ein. Laut Dr. Kerstin Haid, leitende Ärztin im Medizinischen Dienst Bund, haben bis Ende September sechs Länder fristgerecht Prüfaufträge übermittelt, während weitere Bundesländer erst bis Jahresende folgen wollen. Die laufende Reform sorgt für Unsicherheit: Mit dem neuen Krankenhausgesetz (KHAG) ändern sich Fristen und Kriterien für die Leistungsgruppenvergabe. Für den MD gilt die jeweils aktuelle Rechtsgrundlage zum Zeitpunkt des Prüfabschlusses. Sollten sich die Vorgaben durch das KHAG verändern, können die Länder Folgeaufträge erteilen. Haid betont, dass der MD die bundesweite Einheitlichkeit seiner Prüfungen durch die LOPS-Richtlinie sicherstellt. Diese legt Verfahren und Abläufe verbindlich fest. Expertinnen und Experten tauschen sich regelmäßig aus, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Gleichzeitig fordert Haid klarere Definitionen der Qualitätskriterien, um den Aufwand für alle Beteiligten zu reduzieren und Rechtssicherheit zu schaffen.
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