MDK-Reformgesetz: Einzelfallprüfungen, Prüfquoten und Strafzahlungen
- MD
Die Corona-Pandemie hat bekanntlich auch einen Einfluss auf die MDK-Prüfungen. So gilt nach der für 2020 reduzierten Prüfquote von 5 % für 2021 nun eine einheitliche Prüfquote von 12,5 % und e rst ab 2022 sollen dann quartalsbezogene, von den Quoten gekürzter Rechnungen abhängige krankenhausbezogene Prüfquoten und Strafzahlungen zum Einsatz kommen. Aus den GKV-Statistiken kann bereits antizipiert werden, mit welchen Prüf- und Strafzahlungsquoten ein Krankenhaus rechnen muss …
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