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Medizinischer Dienst (MD)

Michael Thieme

Keine Frage bleibt offen. In dieser Rubrik werden alle Nachrichten von und über die Rechnungsprüfung der Krankenhäuser in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und dem MDK gesammelt. Unsere jährliche deutschlandweite Befragung zu den Ergebnissen der Krankenhausrechnungsprüfung findet ebenso große Resonanz wir unser MDK-Risikotool. Hauptschwerpunkt ist und bleibt die Auswirkung der beständigen Ausweitung und Änderung im Bereich der ICD, OPS und G-DRG. Daneben sind aber noch weitere Themen wie: Gesetze und Richtlinien, SG-Urteile und CCL-Nebendiagnosen zu finden. 

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    Kaysers Consilium GmbH: Wie funktioniert die Leistungsgruppen-Zuordnung nach dem Krankenhaus-Transparenzgesetz?

    28. Mai 2024

    Wichtige Tipps für das Krankenhaus-Controlling!

    Definition und Abgrenzung? Kriterien und Algorithmus? Worauf ist zu achten?

    Probleme und Fehlermöglichkeiten in kompakter und praxisnaher Darstellung

    Aktueller Stand im Mai/Juni 2024 – Halbtägiges Online-Seminar

    Nun steht es fest! Ab dem 01. Oktober 2024 wird das Leistungsgeschehen aller deutschen Kliniken über die Leistungsgruppen (LG) abgebildet. Die Definitionen und Qualitätskriterien der 60 somatischen LG des Krankenhausplans NRW sind zu Beginn gesetzt – mit diesen Grundlagen wird begonnen. Was die fünf neuen Leistungsgruppen des Krankenhaustransparenzgesetzes betrifft, sind zwar abschließend noch nicht alle Details geklärt – aber das Prinzip und die Vorgehensweise stehen fest und sind uns aus zahlreichen Projekten in NRW bekannt...

    Quelle: Kaysers Consilium GmbH
  • Sachsen: Strukturprüfungen sichern Behandlungsqualität

    23. Mai 2024

    Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt setzen auf Transparenz und höchste Behandlungsqualität durch Strukturprüfungen und Qualitätskontrollen.

    Medizinischer Dienst Sachsen-Anhalt veröffentlicht Qualitätsbericht Krankenhausversorgung 2023

    Von der Geburt bis zum Lebensende sind Krankenhäuser zentrale Orte der fachärztlichen Versorgung, der medizinischen Ausbildung und der Forschung. Um den hohen Erwartungen an die Behandlungsqualität gerecht zu werden, spielen unabhängige Prüfungen durch die Medizinischen Dienste eine entscheidende Rolle. Dazu gehört die Prüfung der Krankenhausabrechnungen, der Voraussetzungen für Komplexleistungen und der Einhaltung bundeseinheitlicher Qualitätsvorgaben. Ein aktueller Qualitätsbericht zeigt, welche Krankenhausstandorte in Sachsen-Anhalt über die notwendigen Voraussetzungen für besonders anspruchsvolle Behandlungen wie Beatmungsentwöhnung, intensivmedizinische Komplexbehandlung und Palliativmedizin verfügen.

    Strukturprüfungen stellen sicher, dass diese Krankenhäuser die notwendigen Merkmale für eine hohe Behandlungsqualität und Sicherheit aufweisen. Dabei wird deutlich, dass konkrete Qualitätsvorgaben z.B. für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen, die Kinderonkologie oder die Notfallversorgung entscheidend sind. Die Ergebnisse dieser Prüfungen und Kontrollen geben wertvolle Impulse zur Optimierung der stationären Versorgung und zeigen Verbesserungspotenziale an den Schnittstellen der Versorgung auf. Eine ganzheitliche Betrachtung, die auch ambulante Versorgungsstrukturen und demografische Gegebenheiten berücksichtigt, ermöglicht langfristig eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung und -versorgung. Der Medizinische Dienst fungiert dabei als unabhängiger Berater und Unterstützer, um eine qualitativ hochwertige und verlässliche Gesundheitsversorgung zu gewährleisten...

    Quelle: md-san.de
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    Kaysers Consilium GmbH: Wie funktioniert die Leistungsgruppen-Zuordnung nach dem Krankenhaus-Transparenzgesetz?

    21. Mai 2024

    Wichtige Tipps für das Krankenhaus-Controlling!

    Definition und Abgrenzung? Kriterien und Algorithmus? Worauf ist zu achten?

    Probleme und Fehlermöglichkeiten in kompakter und praxisnaher Darstellung

    Aktueller Stand im Mai/Juni 2024 – Halbtägiges Online-Seminar

    Nun steht es fest! Ab dem 01. Oktober 2024 wird das Leistungsgeschehen aller deutschen Kliniken über die Leistungsgruppen (LG) abgebildet. Die Definitionen und Qualitätskriterien der 60 somatischen LG des Krankenhausplans NRW sind zu Beginn gesetzt – mit diesen Grundlagen wird begonnen. Was die fünf neuen Leistungsgruppen des Krankenhaustransparenzgesetzes betrifft, sind zwar abschließend noch nicht alle Details geklärt – aber das Prinzip und die Vorgehensweise stehen fest und sind uns aus zahlreichen Projekten in NRW bekannt...

    Quelle: Kaysers Consilium GmbH
  • EUGH: Anspruch auf unentgeltliche erste Kopie der Patientenakte

    21. Mai 2024

    RA Bingül Suoglu

    Der Europäische Gerichtshof hat am 26.10.2023 in der Rechtssache C-307/22 klargestellt, dass Patienten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Anspruch auf eine unentgeltliche erste Kopie der Patientenakte haben.
     
    In der Vergangenheit stellte sich des Öfteren die Frage, ob Patienten die Kopie der Patientenakte unentgeltlich herausgegeben werden muss oder – wie es das Patientenrechtegesetz in § 630g Abs. 2 BGB vorsieht – hierfür Kosten in Rechnung gestellt werden können...

    Quelle: med-juris.de
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    Kaysers Consilium GmbH: Wie funktioniert die Leistungsgruppen-Zuordnung nach dem Krankenhaus-Transparenzgesetz?

    14. Mai 2024

    Wichtige Tipps für das Krankenhaus-Controlling!

    Definition und Abgrenzung? Kriterien und Algorithmus? Worauf ist zu achten?

    Probleme und Fehlermöglichkeiten in kompakter und praxisnaher Darstellung

    Aktueller Stand im Mai/Juni 2024 – Halbtägiges Online-Seminar

    Nun steht es fest! Ab dem 01. Oktober 2024 wird das Leistungsgeschehen aller deutschen Kliniken über die Leistungsgruppen (LG) abgebildet. Die Definitionen und Qualitätskriterien der 60 somatischen LG des Krankenhausplans NRW sind zu Beginn gesetzt – mit diesen Grundlagen wird begonnen. Was die fünf neuen Leistungsgruppen des Krankenhaustransparenzgesetzes betrifft, sind zwar abschließend noch nicht alle Details geklärt – aber das Prinzip und die Vorgehensweise stehen fest und sind uns aus zahlreichen Projekten in NRW bekannt...

    Quelle: Kaysers Consilium GmbH
  • MedCon

    Stichprobenprüfungen: Comeback einer umstrittenen Regelung?

    7. Mai 2024

    Wird die Stichprobenprüfung die Einzelfallprüfung bei Abrechnungsprüfung ablösen und damit eine neue Ära einläuten?

    Der Gesetzgeber plant, die Stichprobenprüfung als Methode der Abrechnungsprüfung wiederzubeleben und damit die Einzelfallprüfung abzulösen. Die Idee ist nicht neu: Bereits 2007 wurde diese komplexe Regelung eingeführt, aber wegen ihrer Fernwirkung und der Schwierigkeit, Pauschalstrafen zu vereinbaren, 2013 wieder aus dem Kodex gestrichen. Nun soll die Stichprobe mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ab 2027 ein Comeback feiern. Doch wie wird diese Neuerung in der Praxis umgesetzt und welche Konsequenzen hat sie für Krankenhäuser, Medizinischen Dienst und Kostenträger? ...

    Quelle: medcontroller.de
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    Kaysers Consilium GmbH: Wie funktioniert die Leistungsgruppen-Zuordnung nach dem Krankenhaus-Transparenzgesetz?

    7. Mai 2024

    Wichtige Tipps für das Krankenhaus-Controlling!

    Definition und Abgrenzung? Kriterien und Algorithmus? Worauf ist zu achten?

    Probleme und Fehlermöglichkeiten in kompakter und praxisnaher Darstellung

    Aktueller Stand im Mai/Juni 2024 – Halbtägiges Online-Seminar

    Nun steht es fest! Ab dem 01. Oktober 2024 wird das Leistungsgeschehen aller deutschen Kliniken über die Leistungsgruppen (LG) abgebildet. Die Definitionen und Qualitätskriterien der 60 somatischen LG des Krankenhausplans NRW sind zu Beginn gesetzt – mit diesen Grundlagen wird begonnen. Was die fünf neuen Leistungsgruppen des Krankenhaustransparenzgesetzes betrifft, sind zwar abschließend noch nicht alle Details geklärt – aber das Prinzip und die Vorgehensweise stehen fest und sind uns aus zahlreichen Projekten in NRW bekannt...

    Quelle: Kaysers Consilium GmbH
  • ÄZ

    LSG Celle setzt (Ausrufe)Zeichen: 'Ausrufezeichenkodes' im Krankenhaus unerlässlich

    2. Mai 2024

    Krankenhäuser müssen bei multiresistenten Keimen immer die "Ausrufezeichenkodes" U80.-! kodieren, auch wenn sich die Therapie nicht ändert und/oder kein sonstiger Aufwand nachgewiesen werden kann

    Das Landessozialgericht Celle hat in einem aktuellen Urteil die Bedeutung der sogenannten "Ausrufezeichenkodes" bei der Kodierung von Krankenhausleistungen unterstrichen. In dem verhandelten Fall ging es um die Kodierung einer Antibiotikatherapie bei einem Patienten mit multiresistenten Keimen. Die Kasse hatte die Honorarzahlung um 4.000 Euro gekürzt, da sie eine Änderung der Therapie oder einen erhöhten Aufwand als Nachweis für die Kodierung vermisste. Das Gericht entschied jedoch zugunsten der Klinik: Die "Ausrufezeichenkodes" U80.-! seien immer dann zu kodieren, wenn entsprechende Erreger vorhanden sind, unabhängig von Therapieänderungen oder erhöhtem Aufwand...

    Quelle: aerztezeitung.de
  • PZ

    GKV-Spitzenverband fordert Reform der Krankenhausabrechnung: Fünf Punkte für mehr Effizienz

    29. April 2024

    Der GKV-Spitzenverband fordert eine grundlegende Überarbeitung der Krankenhausabrechnungsprüfungen

    Dafür hat der GKV-Spitzenverband ein Argumentationspapier zur Vereinfachung der Krankenhausabrechnungsprüfung vorgelegt. Das Papier enthält fünf Forderungen, die das Abrechnungsverfahren für alle Beteiligten erleichtern sollen. Der Quartalsrhythmus soll abgeschafft, die Einzelfallprüfung beibehalten und das Vorverfahren gestärkt werden. Wenn die Ambulantisierung gewollt ist, darf nach Ansicht der GKV die Prüfung auf primäre und sekundäre Fehlbelegung nicht abgeschwächt werden. Nachgewiesene Fehlbelegungen sollten auch zu einer Reduzierung der fallzahlunabhängigen Vorhaltefinanzierung führen. Der Verband warnt vor einem neuen Experiment in Form von Stichprobenprüfungen, fordert eine einheitliche Sanktionierung fehlerhafter Abrechnungen und will die Aufwandspauschale ersatzlos streichen.

    Quelle: pharmazeutische-zeitung.de
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    Umsetzung QSFFx-Richtlinie- Wenn wir Sie geprüft haben, können Sie ganz entspannt auf den MD warten

    26. April 2024

    Wie gelingt Ihnen die Umsetzung der G-BA-Richtlinie zur Hüftfraktur?

    Seit 1. Januar 2021 ist die QSFFx-Richtlinie des G-BA in Kraft. Sie gilt ohne Einschränkungen für alle medizinischen Einrichtungen, die an der Versorgung hüftgelenknaher Femurfrakturen beteiligt sind – also auch für Ihr Haus.

    Die Einhaltung der in der Richtlinie äußerst detailliert formulierten Anforderungen wird vom Medizinischen Dienst noch im Laufe des Jahres 2024 in allen Einrichtungen überprüft. Wird auch nur eine Anforderung nicht eingehalten, hat das zur Folge, dass Ihre Einrichtung die Versorgungsleistung
    nicht anbieten darf!

    Die drohenden Konsequenzen:

    • Vergütungsausfall nicht selten im siebenstelligen Bereich
    • drohende Rückvergütungen
    • eine zeitnahe Überprüfungswiederholung durch den MD ist eher unwahrscheinlich

    Sie haben weder Zeit noch Ressourcen, sich mit der QSFFx-Richtlinie auseinanderzusetzen und Ihre Einrichtung für die anstehende Überprüfung durch den Medizinischen Dienst fit zu machen?

    Wir unterstützen Sie mit Know-how und Expertise:

    Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung können unsere Abrechnungsspezialisten innerhalb kurzer Zeit detailliert und lückenlos feststellen, wo in Ihrer Einrichtung noch Handlungsbedarf in Hinblick auf die bevorstehende Überprüfung besteht. So können Sie punktgenau und schnell reagieren und der anstehenden Überprüfung entspannt entgegensehen.

    Verlieren Sie keine Zeit – rufen Sie uns einfach an: 0211 15 80 38 22

    Oder kontaktieren Sie uns per E-Mail: westphal@westphalmanagement.de

    Quelle: westphalmanagement.de
  • vdek

    vdek: Gezielte Prüfung auffälliger Krankenhausrechnungen weiter ermöglichen

    24. April 2024

    Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)

    Der aktuell vorliegende Entwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sieht unter anderem vor, die gezielte Prüfung auffälliger Krankenausrechnungen durch die Krankenkassen durch wahllose Stichproben zu ersetzen. Die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf, von diesen Plänen Abstand zu nehmen. Die aktuell geltende Regelung der Einzelfallprüfung sei ein wichtiges Instrument und trage zum verantwortungsvollen Einsatz der Beitragsgelder bei, so der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)...

    Quelle: vdek.com
  • MD

    SEG 4: Vier neue Kodierempfehlungen, eine Änderung

    23. April 2024

    Die sozialmedizinische Expertengruppe "Vergütung und Abrechnung" (SEG 4) hat die Datenbank Kodierempfehlungen aktualisiert.
    Die sozialmedizinische Expertengruppe "Vergütung und Abrechnung" (SEG 4) hat folgende Kodierempfehlung inhaltlich geändert:

    • 612 SAPS II, Horovitz-Quotient

    Zudem wurden vier neue Kodierempfehlungen hinzugefügt:

    • 617 Therapieeinheiten Weaning
    • 618 Z-Kodes
    • 619 OPS 8-98f, Visite
    • 620 Beginn Weaning

    Zur Datenbank „SEG 4-Kodierempfehlungen"

    Quelle: medizinischerdienst.de
  • Gerichtsurteil zur CPAP-Beatmung setzt klare Grenzen

    19. April 2024

    Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass bei der CPAP-Beatmung nur die tatsächlichen Beatmungsstunden ohne Pausen abrechnungsrelevant sind.

    Das aktuelle Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein markiert einen wichtigen Wendepunkt in der Abrechnungspraxis der CPAP-Beatmung. Durch die klare Abgrenzung, dass nur die tatsächlichen Beatmungszeiten abgerechnet werden dürfen, stehen die Krankenhäuser vor der Herausforderung, ihre Dokumentations- und Kodierpraxis entsprechend anzupassen. Das Urteil könnte weit reichende Folgen für die finanzielle Situation von Kliniken haben, die über große Abteilungen für Pneumologie verfügen...

    Quelle: Ärztezeitung
  • BKK

    BKK Dachverband verteidigt Einzelfallprüfungen der Krankenhausrechnungen

    16. April 2024

    Der BKK Dachverband setzt sich vehement für die Fortführung der einzelfallbezogenen Krankenhausabrechnungsprüfungen ein. Diese individuellen Überprüfungen, argumentiert der Verband, seien präziser und effektiver im Vergleich zu den im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz geplanten Stichprobenprüfungen...

    Quelle: bkk-dachverband.de
  • MIW

    Kodierfachkraft: Stellenbeschreibung

    Zentrale Rolle der Kodierfachkräfte für die Erlössicherung im Krankenhaus

    Ein umfassender Leitfaden zu Aufgaben, Stellenbeschreibung, Jobprofil und Marktchancen

    Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklungen im Gesundheitswesen, besonders im Bereich der Dokumentation und Kodierung medizinischer Leistungen, kommt den Kodierfachkräften eine zentrale Bedeutung zu. Als ausgewiesene Spezialisten spielen sie eine entscheidende Rolle bei der effizienten Gestaltung des Kodierprozesses und der zeitnahen Abrechnung von Krankenhausleistungen, indem sie die korrekte Erfassung von Diagnosen und Prozeduren in hoher Qualität sicherstellen. Im Folgenden wird ein umfassender Überblick über die Aufgaben, die Stellenbeschreibung, das Stellenprofil und den Stellenmarkt für Kodierfachkräfte gegeben.

    Bezeichnungen

    Die Rolle der Kodierfachkraft ist unter verschiedenen Bezeichnungen bekannt, darunter Kodierer/in, klinische Kodierfachkraft, medizinische Kodierfachkraft, klinische/r Kodierer/in, Dokumentationsassistent/in, Casemixperformer/in, DRG-Profiler/in. Unabhängig von der Bezeichnung umfasst das Aufgabengebiet dieser Fachkräfte die präzise Erfassung und Kodierung von medizinischen Daten gemäß den aktuellen ICD-, OPS- und G-DRG-Systemen sowie den zugehörigen Kodierrichtlinien und gesetzlichen Abrechnungsbestimmungen.

    Kurzbeschreibung der Rolle

    Kodierfachkräfte sind in Krankenhäusern zumeist dem Bereich Medizincontrolling zugeordnet. Mit ihren Spezialkenntnissen in der medizinischen Dokumentation und Abrechnung tragen sie im Rahmen einer bestenfalls fallbegleitend durchgeführten Kodierung maßgeblich zur Erlössicherung der erbrachten medizinischen Leistungen und zur Entlastung des ärztlichen und pflegerischen Personals bei. Nach eigener Erfahrung bringen sie bestenfalls eine medizinische Grundausbildung in den Beruf ein, die durch fachspezifische Weiterbildungen ergänzt wird, um den Anforderungen dieser Position gerecht zu werden.

    Hauptaufgaben

    Die Hauptaufgaben einer Kodierfachkraft umfassen unter anderem:

    • die bestmögliche Erfassung von Diagnosen (ICD) und Operations- und Prozedurenschlüsseln (OPS)
    • Sicherung der medizinischen und pflegerischen Dokumentationsqualität
    • Sicherstellung einer zeitnahen und korrekten Abrechnung mit den Krankenkassen
    • Verbesserung der internen Kommunikation zwischen medizinischem und administrativem Bereich

    Detaillierte Aufgabenbeschreibung

    Zu den spezifischen Aufgaben gehören unter anderem die Primär- und Sekundärkodierung, die Beratung und Unterstützung der klinischen und administrativen Bereiche, die Erfassung von Medikamenten und anderen Zusatzentgelten, die Überprüfung der Dokumentation auf Vollständigkeit und Korrektheit, die Unterstützung bei der Vorbereitung auf MD-Prüfungen sowie die Durchführung von Schulungen. 

    • Primärkodierung/Sekundärkodierung gemäß Arbeitsanweisung in den Fachbereichen …
    • Ansprechpartner für die klinischen und administrativen Bereiche bei Fragen zur Dokumentation und Kodierung in Einzelfällen
    • Erfassung von Medikamenten und anderen Zusatzentgelten
    • fallbegleitende und ggf. standortübergreifende Kodierung
    • Abstimmung mit Ärzten und DRG-Beauftragten Ärzten in Fallbesprechungen
    • Überprüfung auf Vollständigkeit der entgeltrelevanten ärztlichen / pflegerischen Kodierung und Dokumentation von Einzelfällen, insbesondere in den kosten- und erlösintensiven klinischen Bereichen (Intensivstation, OP usw.), z.B. die Dokumentation von Aufnahmenotwendigkeit, Beatmungsstunden, Komplexbehandlungen sowie zusatzentgeltrelevanten und komplizierenden Prozeduren
    • Unterstützung des Medizincontrollings bei der Weitergestaltung der Kodierprozesse
    • Unterstützung bei der Vorbereitung der MD-Prüfungen vor Ort durch Sichtung von Patientenakten, Bewertung der klinischen Dokumentation dieser Fälle im Hinblick auf potenzielle Rechnungskürzungen
    • Erstellung von Stellungnahmen zu MD-Gutachten, Fallbesprechungen mit den Krankenkassen
    • Medizinische Begründungen zur stationären Behandlungsnotwendigkeit
    • Begleitung und Dokumentation der MD-Vor-Ort-Prüfungen
    • Organisatorische Unterstützung und inhaltliche Vorbereitung der Bearbeitung von schriftlichen MD- und Krankenkassenanfragen
    • Vermittlung von Optimierungsstrategien in Bezug auf eine MD-sichere Dokumentation, u.a. Durchführung von Mitarbeiterschulungen in den klinischen Bereichen
    • Regelmäßige Teilnahme an Visiten
    • Durchführung von Schulungen und Informationsveranstaltungen für Ärzte und Pflegekräfte (Dokumentation, Kodierung, DRGs), insb. bei notwendigen Änderungen der Kodier- und Dokumentationsvorschriften
    • Beratung und Hilfestellung bei der Nutzung der vorhandenen Kodiersoftware
    • Beratung und Hilfestellung bei der PKMS-Dokumentation und Kodierung
    • systematische Suche nach Lücken in der Leistungserfassung, der klinischen Dokumentation und der Kodierung
    • Begleitung von Projekten zur Verbesserung des Dokumentations- und Kodierprozesses
    • Zusammenarbeit mit der Allgemeinen Verwaltung bei Abrechnungskorrekturen und der Festlegung von Standards und Arbeitsanweisungen zum Dokumentations-, Kodier- und Abrechnungsprozess
    • Begleitung und Unterstützung des Case- und Entlassmanagements
    • Unterstützung bei Aufbau und Weiterentwicklung eines Leistungsberichtswesens (DRG- Leistungsberichte, MDPrüfergebniss-Auswertungen, InEK-Kostenanalysen, OP-Berichtswesen)
    • Unterstützung im Rahmen der strategischen Leistungsplanung, –Überwachung und –
      Steuerung im Sinne einer prozessoptimierten hochqualitativen Leistungsversorgung
    • Beratung der Geschäftsführung in medizininformatischen und gesundheitsökonomischen Fragestellungen im Rahmen der medizinischen Versorgung und des Fallpauschalensystems
    • die fachliche Anleitung und Unterstützung der im Dokumentations- und Kodierungsprozess beteiligten Mitarbeiter
    • die fortlaufende Schulung der ärztlichen und pflegerischen Mitarbeiter im DRG-Systemdie Vorbereitung und Durchführung von MD-Inhouseprüfungen
    • Unterstützung bei der Durchführung von Leistungs- und Kostenanalysen sowie die Weiterentwicklung eines Gesamt-Controlling-Konzepts
    • Unterstützung bei Vorbereitung und aktive Begleitung der Budgetverhandlungen
    • Einholen von ärztlichen Stellungnahmen
    • Vorbereitung und Begleitung von SG-Klagefällen
    • Unterstützung bei der Datenerhebung und -meldung an zentrale Register (Krebsregister, Endoprothesenregister …)
    • Unterstützung im Bereich externe Qualitätssicherung

    Stellenmarkt, Weiterbildung und Gehalt

    Der Bedarf an qualifizierten Kodierfachkräften ist ausgesprochen hoch, was sich auch in unserem Stellenmarkt widerspiegelt. Interessenten finden zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, die zur Spezialisierung in diesem Bereich befähigen. Meine persönliche Empfehlung für Aus- und Weiterbildungseinrichtungen sind: Kaysers Consilium | mibeg | Franz & Wenkehealthcare akademie. Kodierfachkräfte in deutschen Krankenhäusern erhalten ein durchschnittliches Monatsgehalt von etwa 3.400 € brutto, wobei Faktoren wie Tarifvertrag, Region und Berufserfahrung das Gehalt maßgeblich beeinflussen können.

    Zusammenfassung

    Kodierfachkräfte sind aus dem modernen Krankenhausmanagement nicht mehr wegzudenken. Mit ihrer Arbeit unterstützen sie nicht nur die medizinische und pflegerische Dokumentation, sondern tragen ganz wesentlich zur wirtschaftlichen Effizienz bei. Aufgrund der Komplexität der Aufgaben ist eine kontinuierliche Fortbildung unerlässlich, um auf dem aktuellen Stand der Kataloge, Kodierrichtlinien und Abrechnungsbestimmungen zu bleiben. Der anhaltende Bedarf an Fachkräften in diesem Bereich bietet trotz fortschreitender Ambulantisierung interessante Berufsperspektiven für Personen mit medizinischer Grundausbildung und entsprechender Weiterbildung. Besonders erfolgreich sind erfahrungsgemäß Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer hohen Affinität zu IT, Medizin und den damit verbundenen administrativen Prozessen.

    Michael Thieme
    FA Anästhesie
    Zertifikat "Med. Informatik" GMDS & GI
    Ärztl. Ltr. Medizincontrolling
    Theresienkrankenhaus und Diako gGmbH
    Mannheim

    Quelle: medinfoweb.de
  • MIW

    Kodierfachkraft: Aufgaben

    Zentrale Rolle der Kodierfachkräfte für die Erlössicherung im Krankenhaus

    Ein umfassender Leitfaden zu Aufgaben, Stellenbeschreibung, Jobprofil und Marktchancen

    Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklungen im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich der Dokumentation und Kodierung medizinischer Leistungen, kommt den Kodierfachkräften eine zentrale Bedeutung zu. Als ausgewiesene Spezialisten spielen sie eine entscheidende Rolle bei der effizienten Gestaltung des Kodierprozesses und der zeitnahen Abrechnung von Krankenhausleistungen, indem sie die korrekte Erfassung von Diagnosen und Prozeduren in hoher Qualität sicherstellen. Im Folgenden wird ein umfassender Überblick über die Aufgaben, die Stellenbeschreibung, das Stellenprofil und den Stellenmarkt für Kodierfachkräfte gegeben.

    Bezeichnungen

    Die Rolle der Kodierfachkraft ist unter verschiedenen Bezeichnungen bekannt, darunter Kodierer/in, klinische Kodierfachkraft, medizinische Kodierfachkraft, klinische/r Kodierer/in, Dokumentationsassistent/in, Casemixperformer/in, DRG-Profiler/in. Unabhängig von der Bezeichnung umfasst das Aufgabengebiet dieser Fachkräfte die präzise Erfassung und Kodierung von medizinischen Daten gemäß den aktuellen ICD-, OPS- und G-DRG-Systemen sowie den zugehörigen Kodierrichtlinien und gesetzlichen Abrechnungsbestimmungen.

    Kurzbeschreibung der Rolle

    Kodierfachkräfte sind in Krankenhäusern zumeist dem Bereich Medizincontrolling zugeordnet. Mit ihren Spezialkenntnissen in der medizinischen Dokumentation und Abrechnung tragen sie im Rahmen einer bestenfalls fallbegleitend durchgeführten Kodierung maßgeblich zur Erlössicherung der erbrachten medizinischen Leistungen und zur Entlastung des ärztlichen und pflegerischen Personals bei. Nach eigener Erfahrung bringen sie bestenfalls eine medizinische Grundausbildung in den Beruf ein, die durch fachspezifische Weiterbildungen ergänzt wird, um den Anforderungen dieser Position gerecht zu werden.

    Hauptaufgaben

    Die Hauptaufgaben einer Kodierfachkraft umfassen unter anderem:

    • die bestmögliche Erfassung von Diagnosen (ICD) und Operations- und Prozedurenschlüsseln (OPS)
    • Sicherung der medizinischen und pflegerischen Dokumentationsqualität
    • Sicherstellung einer zeitnahen und korrekten Abrechnung mit den Krankenkassen
    • Verbesserung der internen Kommunikation zwischen medizinischem und administrativem Bereich

    Detaillierte Aufgabenbeschreibung

    Zu den spezifischen Aufgaben gehören unter anderem die Primär- und Sekundärkodierung, die Beratung und Unterstützung der klinischen und administrativen Bereiche, die Erfassung von Medikamenten und anderen Zusatzentgelten, die Überprüfung der Dokumentation auf Vollständigkeit und Korrektheit, die Unterstützung bei der Vorbereitung auf MD-Prüfungen sowie die Durchführung von Schulungen. 

    • Primärkodierung/Sekundärkodierung gemäß Arbeitsanweisung in den Fachbereichen …
    • Ansprechpartner für die klinischen und administrativen Bereiche bei Fragen zur Dokumentation und Kodierung in Einzelfällen
    • Erfassung von Medikamenten und anderen Zusatzentgelten
    • fallbegleitende und ggf. standortübergreifende Kodierung
    • Abstimmung mit Ärzten und DRG-Beauftragten Ärzten in Fallbesprechungen
    • Überprüfung auf Vollständigkeit der entgeltrelevanten ärztlichen / pflegerischen Kodierung und Dokumentation von Einzelfällen, insbesondere in den kosten- und erlösintensiven klinischen Bereichen (Intensivstation, OP usw.), z.B. die Dokumentation von Aufnahmenotwendigkeit, Beatmungsstunden, Komplexbehandlungen sowie zusatzentgeltrelevanten und komplizierenden Prozeduren
    • Unterstützung des Medizincontrollings bei der Weitergestaltung der Kodierprozesse
    • Unterstützung bei der Vorbereitung der MD-Prüfungen vor Ort durch Sichtung von Patientenakten, Bewertung der klinischen Dokumentation dieser Fälle im Hinblick auf potenzielle Rechnungskürzungen
    • Erstellung von Stellungnahmen zu MD-Gutachten, Fallbesprechungen mit den Krankenkassen
    • Medizinische Begründungen zur stationären Behandlungsnotwendigkeit
    • Begleitung und Dokumentation der MD-Vor-Ort-Prüfungen
    • Organisatorische Unterstützung und inhaltliche Vorbereitung der Bearbeitung von schriftlichen MD- und Krankenkassenanfragen
    • Vermittlung von Optimierungsstrategien in Bezug auf eine MD-sichere Dokumentation, u.a. Durchführung von Mitarbeiterschulungen in den klinischen Bereichen
    • Regelmäßige Teilnahme an Visiten
    • Durchführung von Schulungen und Informationsveranstaltungen für Ärzte und Pflegekräfte (Dokumentation, Kodierung, DRGs), insb. bei notwendigen Änderungen der Kodier- und Dokumentationsvorschriften
    • Beratung und Hilfestellung bei der Nutzung der vorhandenen Kodiersoftware
    • Beratung und Hilfestellung bei der PKMS-Dokumentation und Kodierung
    • systematische Suche nach Lücken in der Leistungserfassung, der klinischen Dokumentation und der Kodierung
    • Begleitung von Projekten zur Verbesserung des Dokumentations- und Kodierprozesses
    • Zusammenarbeit mit der Allgemeinen Verwaltung bei Abrechnungskorrekturen und der Festlegung von Standards und Arbeitsanweisungen zum Dokumentations-, Kodier- und Abrechnungsprozess
    • Begleitung und Unterstützung des Case- und Entlassmanagements
    • Unterstützung bei Aufbau und Weiterentwicklung eines Leistungsberichtswesens (DRG- Leistungsberichte, MDPrüfergebniss-Auswertungen, InEK-Kostenanalysen, OP-Berichtswesen)
    • Unterstützung im Rahmen der strategischen Leistungsplanung, –Überwachung und –
      Steuerung im Sinne einer prozessoptimierten hochqualitativen Leistungsversorgung
    • Beratung der Geschäftsführung in medizininformatischen und gesundheitsökonomischen Fragestellungen im Rahmen der medizinischen Versorgung und des Fallpauschalensystems
    • die fachliche Anleitung und Unterstützung der im Dokumentations- und Kodierungsprozess beteiligten Mitarbeiter
    • die fortlaufende Schulung der ärztlichen und pflegerischen Mitarbeiter im DRG-Systemdie Vorbereitung und Durchführung von MD-Inhouseprüfungen
    • Unterstützung bei der Durchführung von Leistungs- und Kostenanalysen sowie die Weiterentwicklung eines Gesamt-Controlling-Konzepts
    • Unterstützung bei Vorbereitung und aktive Begleitung der Budgetverhandlungen
    • Einholen von ärztlichen Stellungnahmen
    • Vorbereitung und Begleitung von SG-Klagefällen
    • Unterstützung bei der Datenerhebung und -meldung an zentrale Register (Krebsregister, Endoprothesenregister …)
    • Unterstützung im Bereich externe Qualitätssicherung

    Stellenmarkt, Weiterbildung und Gehalt

    Der Bedarf an qualifizierten Kodierfachkräften ist ausgesprochen hoch, was sich auch in unserem Stellenmarkt widerspiegelt. Interessenten finden zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, die zur Spezialisierung in diesem Bereich befähigen. Meine persönliche Empfehlung für Aus- und Weiterbildungseinrichtungen sind: Kaysers Consilium | mibeg | Franz & Wenkehealthcare akademie. Kodierfachkräfte in deutschen Krankenhäusern erhalten ein durchschnittliches Monatsgehalt von etwa 3.400 € brutto, wobei Faktoren wie Tarifvertrag, Region und Berufserfahrung das Gehalt maßgeblich beeinflussen können.

    Zusammenfassung

    Kodierfachkräfte sind aus dem modernen Krankenhausmanagement nicht mehr wegzudenken. Mit ihrer Arbeit unterstützen sie nicht nur die medizinische und pflegerische Dokumentation, sondern tragen ganz wesentlich zur wirtschaftlichen Effizienz bei. Aufgrund der Komplexität der Aufgaben ist eine kontinuierliche Fortbildung unerlässlich, um auf dem aktuellen Stand der Kataloge, Kodierrichtlinien und Abrechnungsbestimmungen zu bleiben. Der anhaltende Bedarf an Fachkräften in diesem Bereich bietet trotz fortschreitender Ambulantisierung interessante Berufsperspektiven für Personen mit medizinischer Grundausbildung und entsprechender Weiterbildung. Besonders erfolgreich sind erfahrungsgemäß Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer hohen Affinität zu IT, Medizin und den damit verbundenen administrativen Prozessen.

    Michael Thieme
    FA Anästhesie
    Zertifikat "Med. Informatik" GMDS & GI
    Ärztl. Ltr. Medizincontrolling
    Theresienkrankenhaus und Diako gGmbH
    Mannheim

    Quelle: medinfoweb.de
  • Verjährungsfrist: Krankenhäuser und Krankenkassen im Clinch

    9. April 2024

    Das Bundessozialgericht entschied am 12. Dezember 2023, dass eine Aufwandspauschale aus 2015, die aus einer Prüfung vor 2016 resultiert, nicht unter die kurze Verjährungsfrist fällt. Erst mit Wirkung von 2019 gilt diese Frist analog. Der Vergütungsanspruch eines klagenden Krankenhauses wurde durch Aufrechnung mit der Gegenforderung einer Krankenkasse auf Erstattung der Pauschale hinfällig erklärt. Eine rückwirkende Anwendung des § 109 Abs. 5 SGB V wurde ausgeschlossen...

    Quelle: kmh-medizinrecht.de
  • SZ

    Der Kampf zwischen Kliniken und Krankenkassen eskaliert

    2. April 2024

    Krankenhäuser und Krankenkassen ringen jährlich um Millionenbeträge. Kassen werfen Kliniken überhöhte Rechnungen vor, während diese eine generelle Misstrauenskultur beklagen. Im Fokus: Der Zank um Liegezeiten, Kodierungen und Fallpauschalen. Ein Streit ums Geld, der tiefer liegt als auf den ersten Blick ersichtlich ist...

    Quelle: schwaebische.de
  • MOHR

    GKV-Spitzenverband ermittelt Prüfquoten für Krankenhäuser falsch

    22. März 2024

    Verfälschte Prüfquoten und Strafzahlungen: Die unzulässige Ermittlungspraxis des GKV-Spitzenverbands

    Der GKV-Spitzenverband legt fest, dass Krankenkassen das Datum der ersten leistungsrechtlichen Entscheidung als Grundlage für ihre Meldung verwenden müssen. Dies verstößt jedoch gegen die gesetzlichen Vorschriften in § 275c SGB V. Die Meldepraxis des GKV-Spitzenverbands führt zu verfälschten Prüfquoten und Strafzahlungen, was für einzelne Krankenhäuser nachteilig sein kann. Es wird empfohlen, gegen die Festlegung der Prüfquote Widerspruch einzulegen und die Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Gericht zu erwirken...

    Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de
  • Umstrittenes BSG-Urteil zur Hauptdiagnose

    15. März 2024

    Das Bundessozialgericht hat am 29. August 2023 ein Urteil zur Definition der Hauptdiagnose gefällt, das die Fachwelt überrascht hat. Überraschend war nicht das Urteil selbst, sondern die Ausführungen in der Urteilsbegründung unter Rn. 19: „Liegen bei ex-post-Betrachtung bereits bei Aufnahme in das Krankenhaus objektiv mehrere Leiden vor, die stationäre Behandlung erfordern, sind diese vorbehaltlich besonderer Regelungen stets nach dem Grad ihres Ressourcenverbrauchs zu gewichten.“ Nicht nur die Autoren Sascha Baller und Jörg Liebel reiben sich verwundert die Augen: Wie bitte? Haben wir die Definition der Hauptdiagnose 20 Jahre lang falsch verstanden?...

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