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Medizinischer Dienst (MD)
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Was bringt das MDK-Reformgesetz?
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Die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) 2022 - Was Kliniken jetzt wissen müssen!
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Welche Trends gibt es in der Krankenhausrechnungsprüfung?
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Ergebnisse Herbstumfrage 2018 - Krankenhausrechnungsprüfung 2017 - Trend 2018
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Benchmarktool - Krankenhausrechnungsprüfung 2017
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Welche neuen Kodierempfehlungen gibt es?
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Welche Abrechnungsmöglichkeiten habe ich?
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Wie hoch ist mein MD-Risiko?
Keine Frage bleibt offen. In dieser Rubrik werden alle Nachrichten von und über die Rechnungsprüfung der Krankenhäuser in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und dem MDK gesammelt. Unsere jährliche deutschlandweite Befragung zu den Ergebnissen der Krankenhausrechnungsprüfung findet ebenso große Resonanz wir unser MDK-Risikotool. Hauptschwerpunkt ist und bleibt die Auswirkung der beständigen Ausweitung und Änderung im Bereich der ICD, OPS und G-DRG. Daneben sind aber noch weitere Themen wie: Gesetze und Richtlinien, SG-Urteile und CCL-Nebendiagnosen zu finden.
- SPD
SPD: Mit dem MDK-Reformgesetz wird die Kontrolle von Krankenhausabrechnungen transparenter geregelt
„Wenn die Deutsche Krankenhausgesellschaft Vertrauen einfordert, so sollte sie ihre aktuelle Kampagne gegen vermeintlich ungerechtfertigte Strafzahlungen überdenken. Die Beispiele, die sie zu skandalisieren versucht, stammen aus der Vergangenheit und basieren auf einer alten Rechtslage ...
Quelle: spdfraktion.de -
Im Dezember 2019 hat der deutsche Bundestag das MDK-Reformgesetz beschlossen. Es enthält eine für die Krankenhäuser nicht gerechtfertigte und inakzeptable Regelung. Es ist allen Beteiligten bekannt, dass etwa 50 Prozent der beanstandeten Krankenhausabrechnungen weder Fehler noch Versäumnisse der Krankenhäuser zu Grunde liegen. Ursache ist vielmehr die ungeklärte bzw. fehlende Anschlussversorgung für die Patienten.
Für diese Fälle, in denen Krankenhäuser schlicht soziale Verantwortung übernehmen und die Patienten nicht auf die Straße setzen und sich selbst überlassen, wurde im Gesetz eine Strafzahlung von mindestens 300 Euro pro Fall zusätzlich zur Rechnungskürzung eingeführt.
Die Krankenhäuser sind über diese Regelung entsetzt und empört. Sie werden für die Kompliziertheit des Abrechnungsystems und für sozial verantwortliches Handeln zugunsten der Patienten in völlig inakzeptabler und ungerechtfertigter Weise bestraft ...
Quelle: dkgev.de -
Es könnte sich ein Kompromiss andeuten: Neben der im Januar neu eingeführten 300-Euro-Strafe für Kliniken könnte auch die seit langem bestehende 300-Euro-Strafe für Kassen wegfallen, die bisher als Aufwandsentschädigung zu zahlen ist ...
Quelle: bibliomedmanager.de -
Das am 1. Januar 2020 in Kraft tretende MDK-Reformgesetz zielt darauf, die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste zu stärken und Anreize für das korrekte Abrechnen von Krankenhausleistungen zu schaffen. Zudem soll die seit Jahren steigende Anzahl der Prüfungen reduziert werden. Wie beurteilen maßgebende Akteure aus dem Gesundheitswesen das Gesetz? Welche neuen Impulse gibt es? Und was ändert sich womöglich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? ...
Quelle: mdk.de -
Mit einer landesweiten Anzeigenkampagnen haben die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) und die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) die Politik dazu aufgerufen, die Reform rückgäng zu machen ....
Quelle: aerzteblatt.de - KGSH
Strafzahlungen für Krankenhäuser - Krankenhausgesellschaft fordert dringend Korrektur
"Strafe für soziale Verantwortung? Schluss damit!" verlangt die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein in einer landesweiten Anzeigenkampagne. Hintergrund der Kampagne ist das Ende 2019 verabschiedete MDK-Reformgesetz, nach dem jede durch eine MDK-Prüfung ausgelöste Minderung des Rechnungsbetrages - und sei es auch nur ein Euro - eine Strafzahlung des Krankenhauses in Höhe von mindestens 300 Euro auslöst ...
Quelle: kgsh.de -
Es ist zwingend erforderlich, dass Kliniken weiterhin in Ausnahmefällen Patienten stationär versorgen dürfen, wenn sie kein stabiles soziales Netz haben oder die ambulante Versorgung nicht geklärt ist ...
Quelle: lukas-gesellschaft.de -
Appell an alle Bundestagsabgeordnete
Strafzahlung für soziale Verantwortung!
Schluss damit ...
Quelle: therapiezentrum-burgau.de -
MDK-Reform und Krankenhausabrechnung Auswirkungen auf die Praxis (Gesundheitswesen in der Praxis)
Boris Augurzky, Marucie Berbuir, Bernd Halbe, Uwe Preusker, Herbert Rebschermedhochzwei Verlag GmbHMDK-Reform und Krankenhausabrechnung Auswirkungen auf die Praxis (Gesundheitswesen in der Praxis)
Boris Augurzky, Marucie Berbuir, Bernd Halbe, Uwe Preusker, Herbert Rebscher- medhochzwei Verlag GmbH
- ISBN-13: 978-3862166152
- ISBN-10: 3862166155
- Auflage: 1
- 320 Seiten
- Erscheinungsjahr 2020
69,99 €Mit dem "Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen" (MDK-Reformgesetz) waren vor allem auf Krankenhausseite hochgespannte Erwartungen verbunden: Die bisherigen Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen sollten einfacher und gerechter werden und die Häufigkeit sollte deutlich eingeschränkt werden, um nur die wichtigsten Ziele zu benennen.
Doch Änderungen im Gesetzgebungsverfahren - kurz vor der endgültigen Verabschiedung im Deutschen Bundestag - haben viele dieser Hoffnungen zunichtegemacht. Auch nach der Reform gibt es für sehr viele Krankenhausfälle nicht genau eine korrekte Abrechnung. Stattdessen gibt es wie bisher einen erheblichen Graubereich zwischen korrekter Abrechnung und Falschabrechnung, der durch die Reform gerade nicht beseitigt worden ist.
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Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis im Gespräch mit Ärzten und Pflegekräften im Alb-Donau Klinikum Ehingen
Am Montag war Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis (SPD) in Begleitung der Kreisräte Mathilde Maier und Klara Dorner im Alb-Donau Klinikum Ehingen. Geschäftsführer Wolfgang Schneider hatte sich im Januar wiederholt an die regionalen Bundestags- und Landtagsabgeordnete gewandt, um ihnen die Auswirkungen des im Dezember verabschiedeten MDK Reformgesetz deutlich zu machen. Das Problem: Seit diesem Jahr werden Krankenkassen bei einer unterschiedlichen Beurteilung des Falls durch den Medizinischen Dienst nicht nur mit einer nachträglichen Rechnungskürzung bestraft, sondern müssen zusätzlich noch Strafzahlungen leisten. Schneider forderte, diese zurückzunehmen und bot ein Gespräch mit Ärzten und Pflegekräften an, die aus der Praxis berichten konnten ...Quelle: adk-gmbh.de -
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Dramatische Situation bei den Sozialgerichten
Essen: In der Jahrespressekonferenz hat der neue Präsident des Landessozialgerichts Martin Löns die Geschäftsbilanz für 2019 vorgestellt.
"Die Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich einer Klageflut gegenüber, die das Potenzial hat, zu einer der größten Herausforderungen zu werden, der sich die Gerichtsbarkeit je zu stellen hatte" so Löns. In zwei großen Wellen Ende 2018 und Ende 2019 wurden - ausgelöst durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz und das MDK-Reformgesetz - zigtausende Behandlungsfälle vor die Sozialgerichte gebracht, in denen Krankenkassen und Krankenhäuser um die Höhe der Kosten für die stationäre Behandlung der Versicherten streiten. Sie trafen mit der schon seit Jahren anhaltenden Zunahme der Abrechnungsstreitigkeiten zusammen, die mittlerweile rund die Hälfte aller Streitsachen in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung ausmachen ...
siehe auch
Deutsches Ärzteblatt: Bundesweit ist noch etwa ein Drittel der 2018er Kassen-Klage-Fälle anhängig ... hier
Quelle: Pressemeldung – Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen - PP
Klagewelle: Sozialrichter müssen jetzt ausbaden, was die Berliner Politik angerichtet hat
Der Präsident des NRW-Landessozialgerichts in Essen, Martin Löns, greift zu einem Superlativ: Die Klageflut mit allein 16.000 Klagen in NRW habe das Potenzial, zu einer der größten Herausforderungen zu werden, der sich die Sozialgerichtsbarkeit je zu stellen gehabt habe ...
siehe auch
Deutsches Ärzteblatt: Bundesweit ist noch etwa ein Drittel der 2018er Kassen-Klage-Fälle anhängig ... hier
Quelle: presseportal.de -
Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD haben Änderungsanträge zum Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz formuliert, in denen der zeitliche Anwendungsbereich des verpflichtenden Erörterungsverfahrens nach § 17c Abs. 2b KHG klargestellt wird.
Bestandteil des MDK-Reformgesetzes ist die Neuregelung des § 17c Abs. 2b KHG. Hier wird festgelegt, dass vor Erhebung einer sozialrechtlichen Klage verpflichtend eine einzelfallbezogene Erörterung zwischen Krankenhaus und Krankenkasse durchgeführt werden muss. Wird ein solches Erörterungsverfahren unterlassen, ist eine Klage nicht zulässig. Für Unsicherheit in der Praxis hat die Frage gesorgt, ab wann dieses verpflichtende Erörterungsverfahren greifen soll.
Quelle: bdpk.de -
Vorschlag des CLINOTEL-Krankenhausverbundes, um Bürokratie wirksam einzudämmen
Die Art und Weise, wie sich das MDK-Reformgesetz vom Referentenentwurf bis zu seiner endgültigen Fassung entwickelt hat, macht die Kliniken fassungslos.
Im Referentenentwurf des MDK-Reformgesetzes steht zu „Problem und Ziel“:
Die bisherige Krankenhausabrechnungsprüfung verursacht zudem bei allen Beteiligten einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Sie macht einen zunehmend großen Teil der Tätigkeit der MDK aus. Und auch in den Krankenhäusern wird mit dem damit einhergehenden Zeit-und Personalaufwand Personal gebunden, das bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten fehlt ...
Quelle: clinotel.de