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13.05.2024
Kostenlose
Live-Analytics Session - Sektorengrenzen
überwinden -
Aber wie?
Medizinischer Dienst (MD)
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Was bringt das MDK-Reformgesetz?
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Die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) 2022 - Was Kliniken jetzt wissen müssen!
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Welche Trends gibt es in der Krankenhausrechnungsprüfung?
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Ergebnisse Herbstumfrage 2018 - Krankenhausrechnungsprüfung 2017 - Trend 2018
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Benchmarktool - Krankenhausrechnungsprüfung 2017
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Welche neuen Kodierempfehlungen gibt es?
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Welche Abrechnungsmöglichkeiten habe ich?
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Wie hoch ist mein MD-Risiko?
Keine Frage bleibt offen. In dieser Rubrik werden alle Nachrichten von und über die Rechnungsprüfung der Krankenhäuser in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und dem MDK gesammelt. Unsere jährliche deutschlandweite Befragung zu den Ergebnissen der Krankenhausrechnungsprüfung findet ebenso große Resonanz wir unser MDK-Risikotool. Hauptschwerpunkt ist und bleibt die Auswirkung der beständigen Ausweitung und Änderung im Bereich der ICD, OPS und G-DRG. Daneben sind aber noch weitere Themen wie: Gesetze und Richtlinien, SG-Urteile und CCL-Nebendiagnosen zu finden.
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Kodierhilfe Diabetes mellitus (Version 2023): Korrekte Kodierung des Diabetes mellitus als Haupt- und Nebendiagnose
Dr. Jürgen Freitag | Kaysers Consilium GmbH
Kodierhilfe Diabetes mellitus (Version 2023): Korrekte Kodierung des Diabetes mellitus als Haupt- und Nebendiagnose...
Quelle: kaysers-consilium.de - Anzeige
Franz & Wenke: Kodierfachkraft im DRG-System | 5-Tage Kompaktkurs
5-tägiger Online-Kompaktkurs vom 27. Februar -03. März 2023 mit Abschlusszertifikat
Unser Ziel ist es, Sie mit den wesentlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen, den Strukturen und der Funktionsweise des G-DRG-Systems vertraut zu machen. Hierzu gehört auch die Vermittlung umfassender Kenntnisse zu den Klassifikationssystemen für Diagnosen (ICD-10-GM) und medizinischen Prozeduren (OPS) sowie deren sichere Anwendung im Rahmen der klinischen Kodierung. Wir berücksichtigen dabei die Deutschen Kodierrichtlinien sowie Kodierempfehlungen von Fachgesellschaften und anderen Institutionen. Nach der erfolgreichen Absolvierung dieses Basiskurses erhalten Sie ein Abschlusszertifikat ...
Quelle: dasgesundheitswesen.de -
Aktualisierte Version: 'DRG-Praxiswissen und Kodierhandbuch Geriatrie'
Vor kurzem wurde die Online-Datenbank des „DRG-Praxiswissen und Kodierhandbuch Geriatrie“ zum ersten Mal auch unterjährig aktualisiert. "Wir freuen uns, somit die Änderungen in der Version 2022, die neueste geriatriespezifische Rechtsprechung, die ersten Gerichtsentscheidungen zur Strukturprüfung und die aktuellen Entscheidungen des Schlichtungsausschusses praxisnah präsentieren zu können"...
Quelle: bv-geriatrie.de -
Die wesentlichen Leistungen der Krankenhäuser dürfen nicht an Dritte delegiert werden
Krankenhäuser dürfen Leistungen ihres Versorgungsauftrags nicht regelmäßig an Dritte übertragen. Das heißt: Das Krankenhaus muss über die Ausstattung verfügen, um diese Leistungen selbst erbringen zu können...
Quelle: springer.com -
Seit Jahren wird mit Fallzusammenführungen aus „wirtschaftlichen Gründen“ gekämpft. Auch nach der Installation eines neuen Vorsitzenden für den 1. Senat BSG hat sich das nicht geändert, wie ein Urteil aus 2020 zeigt. Nun hat sich der Senat in einem neueren Urteil erneut mit dem Thema befasst und an einigen Punkten präzisiert...
Quelle: Medcontroller - MOHR
Liposuktion: Der Potentialmaßstab von § 137c Abs. 3 SGB V geht als lex specialis dem allgemeinen Qualitätsgebot vor
Dabei gilt folgender Potentialmaßstab:
- muss es sich um eine schwerwiegende, die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung handeln,
- darf keine andere Standardbehandlung verfügbar sein und
- muss die Leistung das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative bieten.
BSG, Urteil vom 26.04.2022, B 1 KR 20/21 R
Entscheidungsgründe
Zunächst stellt das BSG fest, dass der Anspruch der Klägerin auf Versorgung mit einer Liposuktion nicht durch einen Beschluss des GBA von vornherein aus dem GKV Leistungskatalog ausgeschlossen ist. Allerdings...
Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de - BDO
LSG Hamburg: ambulante Strahlentherapie darf als vom Krankenhaus veranlasste Leistung Dritter kodiert werden
Christiane Brockerhoff, Rechtsanwältin, BDO
Mit Urteil vom 26.04.2022 (Az. B 1 KR 15/21 R) entschied das BSG, dass Krankenhäusern bei der Ausgliederung medizinischer Bereiche Grenzen gesetzt sind (s. dazu LEGAL NEWS GESUNDHEITSWIRTSCHAFT Nr. 5/2022 und BDO LEGAL INSIGHTS).
Das Krankenhaus dürfe wesentliche der vom Versorgungsauftrag umfassten Leistungen (hier: Strahlentherapie) nicht regelmäßig und planvoll auf Dritte auslagern, so das Gericht. Wesentlich seien dabei alle Leistungen, die in der ausgewiesenen Fachabteilung regelmäßig notwendig seien - mit Ausnahme unterstützender und ergänzender Leistungen. Über einen – auf den ersten Blick – sehr ähnlich gelagerten Fall hatte jetzt das LSG Hamburg zu entscheiden (Urteil vom 23.06.2022, Az. L 1 KR 60/21), welches zu einem für die Krankenhausseite durchaus erfreulichen Ergebnis gelangte...
Quelle: bdolegal.de - WÖLK
Entscheidung: Kann Krankenhaus externe Strahlentherapie doch abrechnen?
Die Entscheidung des BSG vom 26.04.2022 warf die Frage auf, in welchen Fällen ein Krankenhaus eine extern erbrachte Strahlentherapie, die während einer stationären Behandlung stattfand, noch als eigene Leistung abrechnen darf. Das LSG Hamburg bejahte im Juni einen solchen Vergütungsanspruch des Krankenhauses für eine externe Bestrahlungsbehandlung...
Quelle: medizinrecht.ra-glw.de -
Im Rahmen der Strukturprüfung besteht nach wie vor Unsicherheit, ob nach einer negativen Entscheidung des Medizinischen Dienstes (MD) über das Vorliegen von Strukturmerkmalen nach § 275d SGB V aufgrund der Widersprüche des Krankenhauses, die Leistungen weiter abgerechnet werden dürfen, bis eine rechtskräftige Entscheidung über die Strukturprüfung vorliegt. Eine entsprechende Auffassung hatte der Ausschuss für Gesundheit im Gesetzgebungsverfahren zum MDK-Reformgesetz vertreten...
Quelle: Medizinrecht Saarland - MedCon
Strukturprüfungen und wie man gegen das Ergebnis vorgehen kann
Remco Salomé
Der neu geschaffene § 275d SGB V verpflichtet Krankenhäuser, die Einhaltung von Strukturmerkmalen durch den Medizinischen Dienst (MD) begutachten zu lassen. Über die Möglichkeiten, gegen einen negativen Bescheid vorzugehen, besteht große Unsicherheit. Jessica Kappes und Christiane Becker (Bundesverband Geriatrie) publizierten im KU-Special „Medizincontrolling“ (September 2022) einen interessanten Artikel zum Thema...Quelle: medcontroller.de -
Interview mit Prof. Dr. Erika Raab
Das Medizincontrolling ist zu einer festen Größe im Krankenhausmanagement geworden und entwickelt sich stetig weiter. KU sprach mit Prof. Dr.
Erika Raab, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling e.V., über aktuelle und zukünftige Herausforderungen...Quelle: medizincontroller.de -
Mit Urteilen vom 22.06.2022 (Az. L 9 KR 170/19 KL, L 9 KR 179/19 KL, L 9 KR 184/19 KL und L 9 KR 186/19 KL) hat das LSG Berlin-Brandenburg mehrere Klagen von Krankenhausträgern abgewiesen, welche aufgrund des vom G-BA festgelegten gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern von der Notfallversorgung ausgeschlossen sind und somit Abschläge hinzunehmen haben. Das LSG sah in dem Beschluss des G-BA zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Abs. 4 SGB V vom 19.04.2018 keinen Gesetzesverstoß...
Quelle: kmh-medizinrecht.de -
Kodierleitfaden Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Kopf und Hals- Chirugie ; HNO 2022
Jürgen Jäckel, Martin C. / Franz, Dominik / AlbertySchülingKodierleitfaden Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Kopf und Hals- Chirugie ; HNO 2022
Jürgen Jäckel, Martin C. / Franz, Dominik / Alberty- Schüling
- ISBN-13: 978-3865233226
- ISBN-10: 3865233228
- 1. Januar
- 138 Seiten
- Erscheinungsjahr 2022
12,95 € -
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Grenzen für die Ausgliederung von Leistungsbereichen des Krankenhauses, die zu seinem Versorgungsauftrag gehören, gelten. Zwar liegt der Urteilsspruch bereits einige Wochen zurück, dennoch wurden die Entscheidungsgründe erst vor kurzer Zeit vom BSG veröffentlicht. Worum ging es?...
Quelle: BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH -
Nicht selten wehren sich die Krankenkassen auch dann noch gegen eine – aus ihrer Sicht – überhöhte Krankenhausrechnung, wenn sich im Laufe eines Gerichtsprozesses ergibt, dass die Kodierung des Krankenhauses zwar falsch war, sich der Vergütungsanspruch jedoch aus einem während des Gerichtsverfahrens eingeholten Gutachten ergibt. Der Argumentation liegt dabei ein Verständnis der BSG-Rechtsprechung zugrunde, dem das LSG Baden-Württemberg kürzlich entgegengetreten ist (Urteil vom 20.05.2022, Az. L 4 KR 4017/20)...
Quelle: bdolegal.de -
Mit Urteil vom 26. April 2022 – B 1 KR 15/21 R hat das BSG entschieden, dass Krankenhäuser wesentliche Leistungen ihres Versorgungsauftrags nicht auf Dritte auslagern dürfen. Dabei ging es konkret um ein Krankenhaus mit dem Versorgungsauftrag für Strahlentherapie, das keine betreffende Fachabteilung mehr betrieb, sondern die Bestrahlung durch eine in unmittelbarer Nähe befindliche ambulante Strahlentherapiepraxis erbringen ließ...
Quelle: seufert-law.de -
Nachfolgend geben wir Kodierfachkräften und Medizincontrollern einen ständig aktualisierten Überblick über kostenfreie und kostenpflichtige Kodierhilfen, Kodierleitfäden und Kodierrichtlinien für das Jahr 2022:
Quelle: medinfoweb.de MIW - TIPLU
Fallbegleitendes Kodieren und MD-Management im Katholischen Krankenhaus Hagen
Das Katholische Krankenhaus Hagen gehört zu Tiplus treuesten Kunden seit der ersten Stunde. Daher freuen wir uns sehr, dass wir nach sechs Jahren erfolgreicher Zusammenarbeit, gemeinsam einen Anwender:innen-Bericht auf den Weg gebracht haben. Bereits früh erkannte das Katholische Krankenhaus Hagen die Potentiale der fallbegleitenden Kodierung, begann die internen Abläufe danach auszurichten und MOMO als Unterstützung in den Arbeitsalltag seiner Fallmanager:innen zu integrieren. Eine konsequente Fallbegleitung kann sowohl die Qualität der Dokumentation als auch die Wirtschaftlichkeit einer Klinik maßgeblich verbessern. Sie ermöglicht eine lückenlos dokumentierte und korrekt kodierte Abrechnung sowie eine bessere Steuerung und Optimierung des Verweildauermanagements. Die Kodierfachkräfte in Hagen nutzen MOMO zudem für ein konsequentes MD-Management. MOMOs Einzelfallansicht zeigt übersichtlich, an welchen ICD-Kodes und Prozeduren die Beanstandung eines Falls gegebenenfalls hängen könnte. So können diese Fälle gezielt überprüft und im Anschluss entsprechend belegt werden...
Quelle: tiplu.de -
Rechnungsprüfungen im Krankenhaus - Version 2022: MD-Management für Einsteiger und Fortgeschrittene
W. Kohlhammer GmbHRechnungsprüfungen im Krankenhaus - Version 2022: MD-Management für Einsteiger und Fortgeschrittene
- W. Kohlhammer GmbH
- ISBN-13: 978-3170419483
- ISBN-10: 317041948X
- 1. Edition
- 153 Seiten
- Erscheinungsjahr 2022
49,00 €Die Einführung des G-DRG-Systems in der Bundesrepublik Deutschland hat die Entstehung einer völlig neuen Berufsgruppe begründet: die Medizincontroller. Die Aufgaben dieser Berufsgruppe sind vielschichtig, wobei zwei Zuständigkeiten eine besondere Bedeutung haben: die Fallkodierung/-abrechnung und die Bearbeitung von Rechnungsprüfungen durch die Krankenkassen. In die Version 2022 sind zahlreiche aktualisierte Informationen und praktische Hinweise für das MD-Management im Krankenhaus eingeflossen: Änderungen im Prüfverhalten der Kassen durch das MDK-Reformgesetz, die im Juni 2021 veröffentlichte neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV), die Strukturprüfungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes sowie weitere Entwicklungen der Rechtsprechung.
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Ein Krankenhaus hat für die im Versorgungsauftrag ausgewiesenen Bereiche (z.B. Fachabteilungen, Zentren) die räumliche, apparative und personelle Ausstattung zur Erbringung der wesentlichen Leistungen selbst vorzuhalten.
Als wesentlich sind anzusehen alle Leistungen, die in der jeweiligen Fachabteilung regelmäßig notwendig sind – mit Ausnahme unterstützender und ergänzender Leistungen (wie z.B. Laboruntersuchungen oder radiologische Untersuchungen).
BSG, Urteil vom 26.04.2022, B 1 KR 15/21 R ...
Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de