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Leistungsgruppen und Level-Bildung nach Krankenhaustransparenzgesetz
Einfach und praxisnah erklärt! -
Simulation des NRW-Leistungsgruppenalgorithmus anhand von Beispielkrankenhäusern
- Aufgrund der starken Nachfrage
zusätzlichen Termin am
20. Juni buchen!
Medizinischer Dienst (MD)
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Was bringt das MDK-Reformgesetz?
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Die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) 2022 - Was Kliniken jetzt wissen müssen!
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Welche Trends gibt es in der Krankenhausrechnungsprüfung?
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Ergebnisse Herbstumfrage 2018 - Krankenhausrechnungsprüfung 2017 - Trend 2018
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Benchmarktool - Krankenhausrechnungsprüfung 2017
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Welche neuen Kodierempfehlungen gibt es?
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Welche Abrechnungsmöglichkeiten habe ich?
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Wie hoch ist mein MD-Risiko?
Keine Frage bleibt offen. In dieser Rubrik werden alle Nachrichten von und über die Rechnungsprüfung der Krankenhäuser in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und dem MDK gesammelt. Unsere jährliche deutschlandweite Befragung zu den Ergebnissen der Krankenhausrechnungsprüfung findet ebenso große Resonanz wir unser MDK-Risikotool. Hauptschwerpunkt ist und bleibt die Auswirkung der beständigen Ausweitung und Änderung im Bereich der ICD, OPS und G-DRG. Daneben sind aber noch weitere Themen wie: Gesetze und Richtlinien, SG-Urteile und CCL-Nebendiagnosen zu finden.
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Ab sofort können Krankenhäuser die Begutachtung von Strukturmerkmalen in abrechnungsrelevanten Operationen- und Prozedurenschlüsseln (OPS) beantragen. Grundlage dafür ist die Ende Februar vom MDS erlassene Richtlinie „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V“. Die Richtlinie wurde am 20. Mai 2021 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Die Anträge sind bei den zuständigen Medizinischen Diensten auf Landesebene zu stellen ...
Quelle: mds-ev.de -
Ass.jur. Prof. Dr. rer. pol. Erika Raab, MBA
Antragstellungspflicht bis 30.06.2021 bei einer Richtlinie im Entwurfsstadium, unbestimmte Rechtsbegriffe und verfassungsrechtliche Bedenken ...
Quelle: medizincontroller.de -
Kodierleitfaden für die Gastroenterologie 2021 (Praxiswissen Abrechnung)
Bora Akoglu, Jörg Albert, Thorsten Brechmann, Mike Schenker, Tobias J. WeismüllerMedhochzweiKodierleitfaden für die Gastroenterologie 2021 (Praxiswissen Abrechnung)
Bora Akoglu, Jörg Albert, Thorsten Brechmann, Mike Schenker, Tobias J. Weismüller- Medhochzwei
- ISBN-13: 978-3862167876
- ISBN-10: 3862167879
- 14. Aufl.
- 200 Seiten
- Erscheinungsjahr 2021
24,99 €Für diese 14. Ausgabe wurde der Kodierleitfaden Gastroenterologie erneut gründlich überarbeitet und auf die neuen Klassifikationssysteme (ICD-10-GM 2021 und OPS 2021) angepasst. Die Angaben in diesem Kodierleitfaden fußen auf dem gültigen Regelwerk aus ICD, OPS, Fallpauschalenkatalog, Definitionshandbüchern sowie den Kodierempfehlungen des MDK (SEG4) bzw. FoKA und dienen als Regelwerk wie auch Argumentationshilfe gegenüber den Kostenträgern bzw. dem MD. Die jährliche Aktualisierung erfolgt durch Mitglieder der Kommission für Medizinische Klassifikation und Gesundheitsökonomie der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) in Zusammenarbeit mit der inspiring-health GmbH. ...
Kindle: ASIN : B08ZS5D4WV, 24,99 Euro
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- OPS 8-981 "Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls": Zur Auslegung des Strukturmerkmals der "halbstündigen Transportentfernung" nach der rückwirkenden Neufassung des OPS 8-98b
- Verfassungskonforme Auslegung des § 301 Abs. 2 Satz 4 SGB V in der Fassung ab 1. Januar 2019 - Klarstellungsrecht des DIMDI ...
Quelle: rechtsprechung.niedersachsen.de -
RA Dr. Florian Wölk
Das BSG hat in einer Reihe von Entscheidungen am 18.05.2021 die Frage der Auslegung der Ausschlussfristen des § 7 PrüfvV für die Praxis geklärt, die seit Jahren zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen den Krankenhäusern und Krankenkassen geführt haben und von den Gerichten auch sehr unterschiedlich gesehen worden ist. In den Verfahren war insbesondere zu klären, ob es sich bei den Fristen des § 7 Abs. 2 und 5 PrüfvV überhaupt um Ausschlussfristen handelt und ob, diese von der gesetzlichen Grundlage in § 17c Abs. 2 KHG gedeckt waren. Auch die Reichweite der Ausschlussfristen war durch das BSG zu klären ...
Quelle: medizinrecht.ra-glw.de -
OPS Strukturprüfungen - Richtlinie des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS)
26. Mai 2021Richtlinie des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V
Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V
Diese Richtlinie wurde vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) unter fachlicher Beteiligung der Medizinischen Dienste und des Sozialmedizinischen Dienstes Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erstellt und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens und Beratung im Beirat für MDK-Koordinierungsfragen auf Grundlage von § 283 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SGB V in Verbindung mit § 414 Absatz 2 Satz 3 SGB V am 26. Februar 2021 erlassen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Richtlinie am 20. Mai 2021 genehmigt ...
Quelle: mdk-wl.de -
RA Friedrich W. Mohr
Vor einigen Tagen befasste sich das BSG in mehreren Fällen um die Rechtswirkung von §7 Abs. Abs. 5 PrüfvV 2014/2016 ...
Quelle: youtube.com - SEUF
BSG entscheidet zu Präklusionswirkung von § 7 Abs. 2 PrüfvV und § 7 Abs. 5 PrüfvV
25. Mai 2021Das BSG hatte am 18. Mai 2021 über die Frage zu entscheiden, ob die Regelungen des § 7 Abs. 2 PrüfvV und des § 7 Abs. 5 PrüfvV materiell-rechtliche Ausschlussfristen enthalten.
Grundsätzlich bejahte das BSG diese Frage, auch wenn es vermied, diese Fristen als Ausschlussfristen zu bezeichnen. Stattdessen soll es sich um Fristen mit materieller Präklusionswirkung handeln (was inhaltlich aus das Gleiche hinauslaufen dürfte, Anm. d. Verf.). Die Präklusionswirkung soll allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen greifen. Hierzu bleiben zumindest im Ergebnis der mündlichen Verhandlung noch zahlreiche Fragen offen, die – wenn überhaupt – erst nach Vorliegen der Urteilsgründe beantwortet werden können ...
Quelle: seufert-law.de -
Eine Schockraumversorgung (mit Intubation und Beatmung) begründet keine vollstationäre Behandlung (Abrechnung)
21. Mai 2021B 1 KR 11/20 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 18.05.2021 – Terminbericht 19/21
Das klagende Krankenhaus hat keinen Vergütungsanspruch gegen die Krankenkasse, weil die Versicherte dort nicht stationär behandelt wurde. Es handelte sich um eine ambulante Notfallbehandlung, die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung abzurechnen ist ...
Quelle: bsg.bund.de -
RA Anna Katharina Jansen, LL.M., KMH Kunze Mareck Hübel Rechtsanwälte
Am 18.05.2021 tagte der 1. Senat und entschied ausweislich des hier vorliegenden Terminberichts, dass § 7 Abs. 2 PrüfvV in der Fassung aus dem Jahr 2014 zwar eine Präklusionsregelung enthalte, aber keinen materiell-rechtlichen Ausschluss des Vergütungsanspruchs zur Folge habe ...Quelle: kmh-medizinrecht.de -
Nachkodierung weiterhin zulässig, die nicht Prüfgegenstand des MDK-Verfahren ist, sowie die Umsetzung des MDK-Prüfergebnisses betrifft
21. Mai 2021B 1 KR 34/20 R, B 1 KR 37/20 R, B 1 KR 39/20 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 18.05.2021 – Terminbericht 19/21
Die materielle Präklusion gilt nicht, wenn das Krankenhaus Daten nach § 301 SGB V gerade in Umsetzung des Prüfergebnisses des MDK korrigiert oder ergänzt ...
Quelle: bsg.bund.de - QUAAS
Quaas & Partner: Zahlung einer stationären Operation in Höhe ambulanter Vergütungssätze
18. Mai 2021Ein Krankenhaus hat Anspruch darauf, dass ein stationär durchgeführter Eingriff zumindest in Höhe ambulanter Vergütungssätze von der Krankenkasse bezahlt wird, auch wenn es hierüber keine Abrechnung gibt ...
Quelle: quaas-partner.de -
Newsletter und Servicebereich - ab sofort informiert der Medizinische Dienst Nordrhein Mitarbeitende von Krankenhäusern über zwei neue digitale Kanäle.
In dem Servicebereich auf der Internetseite finden sich wesentliche Informationen für die Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst Nordrhein. Um Struktur-, Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen dreht sich auch ein neuer Newsletter. Das Mailing informiert die Belegschaft der Kliniken etwa über Richtlinien, Neuerungen und Änderungen zu Prüfungen ...
Quelle: mdk-nordrhein.de -
Folienpräsentation:
- TOP 1 OPS-Strukturprüfungen – Inhalte Richtlinie (Frau Dr. Wagner, Fachreferentin Qualitätsprüfungen Krankenhaus)
- TOP 2 Praktische Umsetzung (Frau Dr. Heukrodt, Leiterin Geschäftsbereich Krankenhaus) ...
Quelle: mdk-bb.de -
Komplexpauschalen – Es droht der Vergütungsausschluss ab 01.01.2022
Durch das MDK-Reformgesetz wurde im Dezember 2019 die Grundlage für eine flächendeckende Überprüfung der im Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) festgelegten Strukturmerkmale durch den örtlich zuständigen Medizinischen Dienst gelegt. Das erforderliche Regelwerk legt der Medizinische Dienst Bund im Rahmen einer Richtlinie fest, die er bis zum 30. April 2020 erlassen sollte.
Pandemiebedingt wurde der seinerzeit bereits sehr ehrgeizige Zeitplan – die erstmaligen Prüfungen sollten bis Jahresende 2020 beendet sein – mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz verlängert:
Die Richtlinie ist nach aktueller Gesetzeslage bis zum 28. Februar 2021 zu erlassen, der drohende Vergütungsausschluss um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 verschoben.
Dem Vernehmen nach hat der Medizinische Dienst fristgerecht geliefert. Seit Ende Februar liegt die „Richtlinie des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V – Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V“ – kurz „StrOPS-RL“ – beim Bundesministerium für Gesundheit und harrt der erforderlichen Genehmigung.
Sofern diese erteilt wird, muss jedes Krankenhaus bis zum 30. Juni jedes Jahres einen standortbezogenen Prüfungsantrag für alle OPS-Komplexcodes, die es weiterhin abzurechnen begehrt, bei „seinem“ MD(K) einreichen. Für Prozeduren, die im Jahr der Antragstellung noch nicht erbracht werden, endet die Frist am 30. September ...
Quelle: curacon.de -
RA Philipp Schachtschneider, Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte mbB
In der jüngsten Rechtsprechung des BSG zeichnet sich eine Kursänderung zu den Beatmungsstunden ab.
Noch im Dezember 2017 hatte das Bundessozialgericht mit seinen Ausführungen zur anspruchsnotwendigen Gewöhnung für Aufregung und erhebliche Kritik bei den Leistungserbringern gesorgt (B 1 KR 18/17 R – Entscheidung vom 19.12.2017), die auch in den Fachverbänden aufgenommen wurde. Nach nunmehr nahezu auf den Tag drei Jahren, scheint der 1. Senat des Bundessozialgerichts diese Rechtsprechung zumindest hintergründig relativieren zu wollen ...Quelle: med-juris.de -
RA Dr. Florian Wölkam
Die Abrechnung und Rechnungsprüfung bei einer Komplexbehandlung ist nach wie vor eines der großen Konfliktfelder zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern, auf welchen insbesondere die Krankenhäuser durch die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren manche bittere Niederlage erleiden mussten.
Dieser Reihe von gerichtlichen „Tiefschlägen“ hat das Hessische LSG in der Entscheidung vom 25.02.2021 (- L 8 KR 722/18 -) eine weitere Niederlage für die Krankenhausseite hinzugefügt ...
Quelle: medizinrecht.ra-glw.de -
RA Dr. Florian Wölkam
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte sich im Urteil vom 30.03.2021 (–L 11 KR 2846/19–) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Krankenkasse unter Hinweis auf einen abgelehnten Leistungsantrag des Versicherten, die stationäre Behandlungsnotwendigkeit auch gegenüber dem Krankenhaus bestreiten kann, wenn die Krankenkassen kein Überprüfungsverfahren durch den Medizinischen Dienst (MD) eingeleitet hat ...
Quelle: medizinrecht.ra-glw.de -
RA Dr. Florian Wölkam
In der Diskussion mit Kostenträgern vor Inkrafttreten der Änderungen des MDK-Reformgesetzes war ein zentraler Streitpunt, die Fälligkeit von Krankenhausabrechnungen sowie die unbedingte Zahlungsverpflichtung der Krankenkassen, wenn ein Überprüfungsverfahren eingeleitet worden ist ...
- SEUF
Auch SG Stralsund bestätigt: Keine Fallzusammenführung bei Spalte 13-Kennzeichnug
5. Mai 2021Seufert Rechtsanwälte
Im Anschluss an das bereits von uns erwirkte Urteil des LSG Sachsen vom 13. Februar 2019, Az.: L 1 KR 315/14, bestätigte nun auch das SG Stralsund in seinem Urteil vom 25. Februar 2021, Az.: S 3 KR 413/19, dass eine Fallzusammenführung bei Spalte 13-Kennzeichnung nicht durchzuführen ist ...
Quelle: seufert-law.de