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Medizinischer Dienst (MD)

Michael Thieme

Keine Frage bleibt offen. In dieser Rubrik werden alle Nachrichten von und über die Rechnungsprüfung der Krankenhäuser in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und dem MDK gesammelt. Unsere jährliche deutschlandweite Befragung zu den Ergebnissen der Krankenhausrechnungsprüfung findet ebenso große Resonanz wir unser MDK-Risikotool. Hauptschwerpunkt ist und bleibt die Auswirkung der beständigen Ausweitung und Änderung im Bereich der ICD, OPS und G-DRG. Daneben sind aber noch weitere Themen wie: Gesetze und Richtlinien, SG-Urteile und CCL-Nebendiagnosen zu finden. 

  • MOHR

    Gewöhnung und Entwöhnung von der maschinellen Beatmung

    13. Juni 2022

    1. Die Gewöhnung an die maschinelle Beatmung iSd DKR 1001h setzt die erhebliche Einschränkung oder den Verlust der Fähigkeit voraus, über einen längeren Zeitraum vollständig und ohne maschinelle Unterstützung spontan atmen zu können. Hierfür genügt nicht, dass die Beatmung als solche medizinisch notwendig ist. Nicht erforderlich ist eine Adaption des Patienten an den Respirator oder eine beatmungsbedingte Schwächung der Atemmuskulatur.
    2. Die Entwöhnung setzt neben der vorbeschriebenen Gewöhnung ein methodisch geleitetes Vorgehen zur Beseitigung der Abhängigkeit von der maschinellen Beatmung voraus.
    3. Die Amtsermittlungspflicht des SG verlangt, dass nicht nur auf die Patientendokumentation zurückgegriffen wird. Bestehen nach Auswertung und Bewertung der Patientendokumentation noch Zweifel, muss das SG den Sachverhalt ergänzend aufklären, etwa durch Vernehmung der behandelnden Ärzte und der behandelten Versicherten.

    BSG Urteil vom 10.03.2022, B 1 KR 35/20 R ...

    Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de
  • DGfM

    DGFM - Leistungserbringerportal des MD

    10. Juni 2022

    Was kann es? Was verbessert es? Und was kann es nicht?

    Unter den meisten Medizincontrollern gilt die Vor-Ort-Prüfung von Behandlungsfällen durch den MD als der golden standard der Fallprüfungen. In den vergangenen Jahren erlebten
    wir einen regelrechten Druck zur Prüfung auf Basis der Aktenlage. Hier hat die Coronapandemie durch den Paradigmenwechsel in Bezug auf digitales Arbeiten eine Veränderung zementiert, die die Krankenhäuser sich so wohl nicht gewünscht haben...

    Quelle: medizincontroller.de
  • Rechnungsprüfungen im Krankenhaus - Version 2022: MD-Management für Einsteiger und Fortgeschrittene

    W. Kohlhammer GmbH
    10. Juni 2022 03:00 Uhr

    Rechnungsprüfungen im Krankenhaus - Version 2022: MD-Management für Einsteiger und Fortgeschrittene

    • W. Kohlhammer GmbH
    • ISBN-13: 978-3170419483
    • ISBN-10: 317041948X
    • 1. Edition
    • 153 Seiten
    • Erscheinungsjahr 2022
    49,00 €

    Die Einführung des G-DRG-Systems in der Bundesrepublik Deutschland hat die Entstehung einer völlig neuen Berufsgruppe begründet: die Medizincontroller. Die Aufgaben dieser Berufsgruppe sind vielschichtig, wobei zwei Zuständigkeiten eine besondere Bedeutung haben: die Fallkodierung/-abrechnung und die Bearbeitung von Rechnungsprüfungen durch die Krankenkassen. In die Version 2022 sind zahlreiche aktualisierte Informationen und praktische Hinweise für das MD-Management im Krankenhaus eingeflossen: Änderungen im Prüfverhalten der Kassen durch das MDK-Reformgesetz, die im Juni 2021 veröffentlichte neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV), die Strukturprüfungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes sowie weitere Entwicklungen der Rechtsprechung.

  • MOHR

    Auslagerung von wesentlichen Leistungen auf Dritte.

    8. Juni 2022

    Ein Krankenhaus hat für die im Versorgungsauftrag ausgewiesenen Bereiche (z.B. Fachabteilungen, Zentren) die räumliche, apparative und personelle Ausstattung zur Erbringung der wesentlichen Leistungen selbst vorzuhalten. 

    Als wesentlich sind anzusehen alle Leistungen, die in der jeweiligen Fachabteilung regelmäßig notwendig sind – mit Ausnahme unterstützender und ergänzender Leistungen (wie z.B. Laboruntersuchungen oder radiologische Untersuchungen). 

    BSG, Urteil vom 26.04.2022, B 1 KR 15/21 R ...

    Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de
  • Die neue eVV und der mögliche Millionenschaden für das Gesundheitssystem

    30. Mai 2022

    Im April diesen Jahres wurde die elektronische Vorgangs Übermittlungsvereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung wurde bereits im Juni 2021 erstmalig erstellt nun haben sich die Vereinbarungsparteien darüber geeinigt und einige Änderungen vorgenommen. Die DKG und der GKV Spitzenverband haben dabei insbesondere § 4 Absatz 5 und den Anhang 1 Anlage 1 angepasst.

    Die Änderungen haben dramatische Auswirkungen auf das MDK Management. Dir elektronische Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung, kurz eVV, er regelt die Übermittlung von Informationen und Daten zwischen dem medizinischen Dienst und den Krankenhäusern. Diese Vereinbarung war notwendig Komma da ab dem 1. Juli 2022 die Nutzung des LE-Portals (Leistungserbringer Portal) verpflichtend ist.

    Dabei regelt § 4 Absatz 5 dir Übertragung von Dokumenten in entsprechenden Dokumentenklassen durch das Krankenhaus. In der Regelung von Juni 2021 war dabei noch von „können“ die Rede. Nun zu Anfang Mai 2022 wurde dieser Absatz in der Vereinbarung angepasst, es besteht nun eine Verpflichtung („haben“)...

    Quelle: kodierfachkraft.com
  • Prüfquotenüberwachung durch die Medizinischen Dienste - Fragen und Antworten

    27. Mai 2022

    Für die Prüfquotenüberwachung durch die Medizinischen Dienste bildet die fachliche Grundlage die „Festlegung des GKV-Spitzenverbandes über die näheren Einzelheiten zur bundeseinheitlichen quartalsbezogenen Auswertung gemäß § 275c Absatz 4 SGB V“. Die Umsetzung erfolgt über die bundeseinheitliche Softwarekomponente für den elektronischen Datenaustausch zwischen Medizinischen Diensten und Krankenkassen.

    Die wichtigsten Fragestellungen aus der Perspektive der Medizinischen Dienste im Kontext der Prüfquotenüberwachung bildet ein Katalog des "Medizinischen Dienstes Bund" ab...

    Quelle: md-bund.de; MD
  • Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen - Anträge 2022 für 2023

    24. Mai 2022

    Die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen für Leistungen im Jahr 2023 befindet sich derzeit noch im Genehmigungsverfahren des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Die Richtlinie wird nach der Genehmigung auf dieser Seite veröffentlicht.

    Um die Krankenhäuser bei der Vorbereitung der fristgerechten Beantragung von OPS-Strukturprüfungen für 2023 zu unterstützen, veröffentlicht der Medizinische Dienst Bund die Anlagen der Richtlinie 2022 vorab. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vorabveröffentlichten Anlagen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Richtlinie und ihrer Anlagen durch das BMG stehen. Die Vorabveröffentlichung dient insoweit der Förderung der Kooperation zwischen den Medizinischen Diensten und den Krankenhäusern.

    Die ausfüllbaren Anträge und Selbstauskunftsbögen finden die Krankenhäuser ab Dienstag, den 24. Mai 2022 (12 Uhr) bei dem für sie zuständigen Medizinischen Dienst über die gemeinsame Internetseite www.medizinischerdienst.de ...

    Quelle: md-bund.de; MD
  • InEK

    Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG: Beatmungsstunden OPS 8-718.8 bzw. 8-718.9 (ZE2022-190)

    23. Mai 2022

    Der Antrag zum anhängigen Verfahren S20220009 "Beatmungsstunden OPS 8-718.8 bzw. 8-718.9 (ZE2022-190)" ist beim Bundesschlichtungsausschuss verfügbar

    Quelle: g-drg.de
  • MD-Bericht Strukturprüfungen: Fehlendes Personal und Mängel in Kliniken

    16. Mai 2022

    Vor allem fehlendes Personal hat nach einem Bericht des Medizinischen Dienstes zu den stattgehabten Strukturprüfungen in Krankenhäusern im Rheinland zu Mängeln geführt...

    Quelle: gmx.net
  • Fallzusammenführung bei Wiederaufnahme binnen 10 Tagen: Greift das Wirtschaftslichkeitsgebot?

    16. Mai 2022

    Anna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)

    Am 26.04.2022 entschied der 1. Senat (Az. B 1 KR 14/21 R) erneut über die Frage der Fallzusammenführung unter dem Gesichtspunkt des sog. fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens und hielt an seiner diesbezüglichen Rechtsprechung ausdrücklich fest. Danach sind zwei Behandlungsfälle als ein Behandlungsfall nach den aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot abgeleiteten Grundsätzen des sog. fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens abzurechnen, auch wenn die Fallpauschalenvereinbarung für diesen Fall keine Fallzusammenführung vorsieht...

    Quelle: KrankenhäuserMedizinrechtHeilberufe
  • MOHR

    Die Entwöhnung von der maschinellen Beatmung setzt die Feststellung einer Gewöhnung voraus

    13. Mai 2022

    Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
     
    B 1 KR 35/20 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 10.3.2022

    1. Eine Entwöhnung von der maschinellen (künstlichen) Beatmung setzt die Feststellung voraus, dass eine Gewöhnung eingetreten ist und eine Methode der Entwöhnung angewandt wurde.
    2. Eine Gewöhnung an die maschinelle Beatmung setzt nach der Rechtsprechung des BSG „die erhebliche Einschränkung oder den Verlust der Fähigkeit, über einen längeren Zeitraum vollständig und ohne maschinelle Unterstützung spontan atmen zu können“ voraus...

    Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de
  • BSG Präzisionen zum wirtschaftlichen Alternativverhalten

    13. Mai 2022

    In zwei Entscheidungen vom 26.04.2022 hat das BSG seine Rechtsprechung zum sog. wirtschaftlichen Alternativverhalten präzisiert. Derzeit liegen beide Entscheidungen nur als Terminsbericht vor. In einer der Entscheidungen wurde klargestellt, dass einem Krankenhaus für eine nicht notwendige stationäre Behandlung unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Alternativverhaltens ein Vergütungsanspruch zustehen kann...

    Quelle: Medizinrecht Saarland
  • MOHR

    Keine Strafzahlung für Rechnungen vor dem 01.01.2022!

    12. Mai 2022

    • S 76 KR 112 /22 ER Sozialgericht Hannover, Beschluss vom 18.03.2022
    • S 15 KR 382 /22 ER Sozialgericht Mannheim, Beschluss vom 07.04.2022

    Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

    Die Beschlüsse des Sozialgerichts Hannover und des Sozialgerichts Mannheim weisen die Auffassung der Krankenkassen im Rahmen eines einstweiligen Rechtschutzverfahrens definitiv zurück. Dabei knüpfen Sie an die Gesetzesbegründung zum MDK Reformgesetz an. Die Festsetzung einer Strafzahlung für Rechnungen vor dem 01.01.2022 wird als rechtswidrig angesehen...

    Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de
  • MD

    SEG 4-Kodierempfehlungen 1–607

    12. Mai 2022

    Update 2022 – Stand 25.03.2022 

    Verbindliches Regelwerk für die Verschlüsselung von Krankenhausfällen sind die Deutschen Kodierrichtlinien und die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik. Die Kodierempfehlungen stellen das Ergebnis eines fortlaufenden Diskussions- und Abstimmungsprozesses innerhalb der Gemeinschaft der Medizinschen Dienste dar. Die Kodierempfehlungen werden regelmäßig erweitert und aktualisiert. Ziel dieser Kodierempfehlungen ist eine bundesweit einheitliche Kodierung. Die Veröffentlichung fördert die Transparenz bezüglich der Begutachtungen des Medizinischen Dienstes und schafft damit mehr Verfahrenssicherheit für Krankenhäuser und Krankenkassen.

    Beim Update 2022 der SEG 4-Kodierempfehlungen hat die Sozialmedizinische Expertengruppe „Vergütung und Abrechnung“ (SEG 4) der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste 17 Kodierempfehlungen inhaltlich geändert und 12 Kodierempfehlungen redaktionell angepasst...

    Quelle: medizinischerdienst.de
  • KU

    'Künstlich' hohe Prüfquote oder nur ein Bauchgefühl?

    10. Mai 2022

    KU Umfrage zu den Abrechnungsprüfungen in den Kliniken durch den Medizinischen Dienst

    Die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern ist durch die konfliktbeladenen Abrechnungsprüfungen geprägt. Die Prüfquote für Einzelfälle wurde vom Gesetzgeber auf 12,5 % beschränkt. In der Pandemie wurde die Prüfquote vorübergehend auf 5 % reduziert, um den Krankenhäusern Bürokratie zu ersparen.

    Es gibt jedoch vermehrt Rückmeldung zu einem Stimmungsbild in den Kliniken, dass sich Abrechnungsprüfungen wegen Beanstandung durch den Medizinischen Dienst massiv häufen. Derzeit liegen jedoch keine konkreten Zahlen vor, um eine „künstlich“ hohe Prüfquote zu beziffern.

    Die KU Umfrage dient einer objektiven Datenerhebung der Prüfquote und der finalen Beschlüsse, um eine Diskussionsgrundlage zu schaffen. Die Ergebnisse der Umfrage werden im Rahmen des KU Specials zum Thema Medizincontrolling (Ausgabe 9/2022) veröffentlicht.

    Nehmen Sie hier an der Umfrage teil!

    Quelle: ku-gesundheitsmanagement.de
  • KMA

    Welche neuen Regeln gibt die Prüfverfahrensvereinbarung 2022 vor?

    3. Mai 2022

    Podcast „Die Paragraphenreiter“

    In der aktuellen Podcast-Folge steht die neue Prüfverfahrensvereinbarung im Mittelpunkt. Welche Regeln und Fristen gelten beim Rechnungsprüfungsverfahren zwischen Medizinischem Dienst und Kliniken? Frank Sarangi und Vera Keisers haben die Antworten...

    Quelle: kma-online.de
  • Sozialgericht Münster - Immer öfter verklagen sich Krankenhäuser und Krankenkassen im Münsterland

    3. Mai 2022

    Immer häufiger wird das Sozialgericht in Münster durch sogenannte Krankenhausabrechnungsverfahren belastet. „2021 hatten wir eine exorbitante hohe Anzahl an solchen Fällen“, sagt Sozialgericht-Präsident Ulrich Scheer. 2021 waren rund 3.000 Klagen von Krankenhäusern oder den Krankenkassen in Bezug auf Abrechnungen beim Gericht eingegangen...

    Quelle: Westfälische Nachrichten
  • InEK

    InEK: Entscheidungen des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zur „Thrombektomie ZE 133“, „Adhäsiolyse“, „Erregerkodierung“ und „Sepsiskodierung“ veröffentlicht

    28. April 2022

    Die in der Sitzung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG vom 23.03.2022 getroffenen Entscheidungen zu den Verfahren S20220001 „Thrombektomie ZE 133“, S20220002 „Adhäsiolyse“, S20220003 „Erregerkodierung“ und S20220004 „Sepsiskodierung“ stellt das InEK Ihnen mit der Begründung zur Verfügung:  Entscheidungen des Schlichtungsausschusses ...

    Quelle: g-drg.de
  • CLAW

    Beschluss des Landgericht Kassel: Ärzte und Kliniken müssen Kopien der Behandlungsunterlagen auch an Krankenkasse herausgeben

    26. April 2022

    Das Landgericht Kassel hat nun ein Einsichtsrecht der Krankenkasse bejaht: Dem Gesetz könne nicht entnommen werden, dass das Einsichtsnahmerecht in § 630 g BGB abschließend geregelt und die Rechtsstellung anderer möglicher Verfahrensbeteiligter im Vergleich zur früheren Rechtslage eingeschränkt werden sollte...

    Quelle: christmann-law.de
  • Kodierhilfe Kardiologie 2022. ICD-10 und OPS (Praxiswissen Abrechnung)

    Dr. med. Christoph Spaeth, Claudia Tittel
    medhochzwei Verlag
    21. April 2022 07:00 Uhr

    Kodierhilfe Kardiologie 2022. ICD-10 und OPS (Praxiswissen Abrechnung)

    Dr. med. Christoph Spaeth, Claudia Tittel
    • medhochzwei Verlag
    • ISBN-13: 978-3862168798
    • ISBN-10: 3862168794
    • 8. Aufl. E
    • 46 Seiten
    • Erscheinungsjahr 2022
    12,99 €

    Die praxisnahe Kodierhilfe für den Alltag auf der Intensivstation. Dieses Kodierheft enthält circa 550 häufig verwendete Diagnosen und Prozeduren nach ICD-10 und OPS sortiert nach Themengebieten, inkl. der Neuerungen 2022. Es soll Ärzte und Kodierkräfte schnell und einfach beim alltäglichen Kodieren unterstützen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Bereich Intensivmedizin (inkl. einem Überblick zu Beatmung und Komplexbehandlung). Außerdem enthält dieses Kodierheft häufige und wichtige Diagnosen und Prozeduren im Bereich der Inneren Medizin. Das Heft ist in den Themengebieten nach Organen und alphabetisch sortiert. Zusätzlich finden sich kurz zusammengefasst allgemeine Kodierhinweise und die G-AEP Kriterien.

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