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Medizinischer Dienst (MD)

Michael Thieme

Keine Frage bleibt offen. In dieser Rubrik werden alle Nachrichten von und über die Rechnungsprüfung der Krankenhäuser in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und dem MDK gesammelt. Unsere jährliche deutschlandweite Befragung zu den Ergebnissen der Krankenhausrechnungsprüfung findet ebenso große Resonanz wir unser MDK-Risikotool. Hauptschwerpunkt ist und bleibt die Auswirkung der beständigen Ausweitung und Änderung im Bereich der ICD, OPS und G-DRG. Daneben sind aber noch weitere Themen wie: Gesetze und Richtlinien, SG-Urteile und CCL-Nebendiagnosen zu finden. 

  • WÖLK

    BSG kippt landesvertragliches Aufrechnungsverbot

    29. November 2021

    RA Dr. Florian Wölkam

    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 11.11.2021 (- B 1 KR 36/20 -) das im hamburgischen Landesvertrag nach § 112 Abs. 1 SGB V enthaltene Aufrechnungsverbot als nichtig angesehen, weil es gegen die höherrangige PrüfvV aus dem Jahr 2014 verstößt, welches die Aufrechnung der Krankenkasse mit unstrittigen Forderungen nach Abschluss des Prüfverfahrens erlaubte ...

    Quelle: medizinrecht.ra-glw.de
  • DGfM

    Die neue Prüfverfahrensvereinbarung 2022 – und es kommt doch schlimmer!

    26. November 2021

    Bürokratiewahn und kein Ende

    „Es drängt sich in den letzten Jahren der Verdacht auf, dass in den entsprechenden Gremien zur Weiterentwicklung von Verfahren und Gesetzen im deutschen Gesundheitswesen niemand mehr mit Praxisbezug mitarbeitet!“ ...

    Quelle: medizincontroller.de
  • MOHR

    Die künftige Strafzahlung (Aufschlag) nach § 275 c Abs. 3 Satz 1 SGB V wird durch Bescheid der jeweiligen Krankenkasse in Abhängigkeit von der festgelegten Prüfquote gegenüber dem Krankenhaus festgesetzt.

    26. November 2021

    RA F. Mohr

    Haben Sie sich auch schon einmal überlegt, wie die Krankenkassen künftig an die festgelegte Strafzahlung (im Gesetz vornehm genannt: Aufschlag) kommen?

    Ein Blick ins Gesetz führt zur Erkenntnis, dass die jeweiligen Strafzahlungen durch Bescheid der Krankenkasse festgesetzt werden sollen. So heißt es in § 275 c Abs. 5 Satz 1 SGB V „Widerspruch und Klage gegen die Geltendmachung des Aufschlags nach Abs. 3 …. haben keine aufschiebende Wirkung“. Also geht der Gesetzgeber davon aus, dass die jeweilige Krankenkasse gegenüber dem Krankenhaus einen Leistungsbescheid auf Strafzahlung erlässt. Insoweit tritt die Krankenkasse als Behörde auf ...

    Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de
  • Die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV): Das ändert sich für Chefärzte und Krankenhäuser

    25. November 2021

    Zum 01.01.2022 tritt die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) in Kraft. (online unter iww.de/s5649. Da der GKV-Spitzenverband und die DKG als Vertragspartner sich nicht einigen konnten, wurde die PrüfvV durch Beschluss der Schiedsstelle vom 22.06.2021 festgesetzt. Betroffen sind u. a. auch die Chefärzte, die für die Abrechnung der Krankenhausleistungen in ihren Abteilungen verantwortlich sind ...

    Quelle: iww.de
  • Zur prozessualen Bedeutung der medizinischen Behandlungsdokumentation

    24. November 2021

    WIENKE & BECKER - Köln

    Die medizinische Behandlungsdokumentation ist in Arzthaftungsprozessen regelmäßig von entscheidender Bedeutung. In erster Linie dient sie der objektiven Rekonstruktion des medizinischen Sachverhalts. Dabei gilt: Ist eine dokumentationspflichtige Maßnahme nicht doku-mentiert, wird davon ausgegangen, dass die Maßnahme auch nicht durchgeführt wurde, vgl. § 630 h Abs. 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Zu den wesentlichen dokumentationspflichtigen Aspekten zählen die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien, Eingriffe sowie Einwilligungen und Aufklärungen. Bei interventionellen oder operativen Eingriffen kommt es regelmäßig auf die dokumentierten Inhalte des jeweiligen Eingriffs im OP-Bericht und die Aufklärungsdokumentation in Form von Aufklärungsbögen an. Doch was geschieht eigentlich, wenn die maßgeblichen Behandlungsunterlagen (z.B. OP-Bericht und Aufklärungsbogen)  im Zeitpunkt des Prozesses bereits vernichtet wurden? ...

    Quelle: kanzlei-wbk.de
  • MDS

    Begutachtungsleitfaden zu Strukturprüfungen überarbeitet

    24. November 2021

    Die Medizinischen Dienste haben den Begutachtungsleitfaden zu den Strukturprüfungen im Krankenhaus überarbeitet. Hintergrund sind die Klarstellungen, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Ende Oktober veröffentlicht hat.

    Das BfArM  hat am 26. Oktober rückwirkende Klarstellungen gemäß § 295 Absatz 1 Satz 8 und § 301 Absatz 2 Satz 6 SGB V zu Strukturmerkmalen des Operationen- und Prozedurenschlüssels 2021 veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund entfallen im Begutachtungsleitfaden die Strukturmerkmalsbeschreibungen (SMB) 05 und 35. Bei den SMB 01, 04, 07, 10, 24, 25, 40, 42 und 43 sind Anpassungen erfolgt. In der tabellarischen Übersicht der Strukturmerkmalbewertungen auf den Seiten 25–26 ist die Spalte „Zeitraum OPS-Merkmal“ ersetzt worden durch die Spalte „Bemerkungen“ ...

    Quelle: mds-ev.de
  • MOHR

    RA F. Mohr zu Strafzahlungen ab 01.01.2022

    23. November 2021

    Bekanntlich sind es nur noch wenige Wochen bis die quartalsbezogene Prüfquote, insbesondere aber auch die damit verbundenen Strafzahlung Anwendung findet. Bereits jetzt zeichnet sich jedoch ein Grundsatzstreit zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern ab.

    So geht der GKV-Spitzenverband davon aus, dass die Strafzahlungen auch für Patient:innen gelten, die vor dem 01.01.2022 aufgenommen wurden.

    In dieser allgemeinen Form ist dies jedoch nicht richtig. So einfach und apodiktisch wie der GKV-Spitzenverband es meint, ist die Rechtslage nicht ...

    Die Besprechung ist auch als Video „Krankenhausfinanzierungsrecht aktuell - kurz und prägnant“ aufrufbar: https://youtu.be/YydhPFMBhbw 

    Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de
  • SOLIDARIS

    Neues Solidaris-Tool zur Unterstützung bei der Prozessoptimierung

    18. November 2021

    Die neue Prüfverfahrensvereinbarung steht vor der Tür. Ab dem 01.01.2022 gelten für das Prüfverfahren noch strengere Maßstäbe. Im Gegensatz zur bisherigen enthält die neue Vereinbarung neben klaren Ausschlussfristen ein Rechnungskorrekturverbot sowie ein Erörterungsverfahren. Fehler, Fristversäumnisse oder Unstimmigkeiten während des Prüfverfahrens können zukünftig fatale Folgen haben, die sich nicht nur auf die Erlöse, sondern daneben auf die (quartalsbezogene) Prüfquote auswirken ...

    Quelle: solidaris.de
  • Kodierleitfaden für die Pneumologie 2022. Medizinische Dokumentation von Diagnosen und Leistungen (Praxiswissen Abrechnung)

    Dr. Helge Bischoff, Dr. Nicolas Schönfeld
    medhochzwei Verlag
    12. November 2021 06:20 Uhr

    Kodierleitfaden für die Pneumologie 2022. Medizinische Dokumentation von Diagnosen und Leistungen (Praxiswissen Abrechnung)

    Dr. Helge Bischoff, Dr. Nicolas Schönfeld
    • medhochzwei Verlag
    • ISBN-13: 978-3862168736
    • ISBN-10: 3862168735
    • 19. Aufl.
    • 248 Seiten
    • Erscheinungsjahr 2022
    24,99 €

    Mit der Einführung der pauschalierten Vergütung im Krankenhaus wurden Ärztinnen und Ärzte zur noch ausführlicheren Verschlüsselung der behandelten Diagnosen ihrer Patienten verpflichtet. Die seit dem 1.1.2017 geltende ICD-10-GM, die zudem jetzt auch noch von allen ambulant tätigen Kollegen angewandt werden muss, stellt hierfür die abermals komplizierter gewordenen Klassifikationen dar. Der „Kodierleitfaden für die Pneumologie“ gibt einen fachgebietsbezogenen Überblick, Hilfestellung und Kommentare für die tägliche Praxis.

  • Kodierleitfaden für die Gastroenterologie 2022

    Bora Akoglu, Wolfgang Heinlein, Cornelie Haag, Martin Braun, Alexandra Schmidt, Tobias Weismüller, Thorsten Brechmann, Jörg Albert
    medhochzwei Verlag
    11. November 2021 05:00 Uhr

    Kodierleitfaden für die Gastroenterologie 2022

    Bora Akoglu, Wolfgang Heinlein, Cornelie Haag, Martin Braun, Alexandra Schmidt, Tobias Weismüller, Thorsten Brechmann, Jörg Albert
    • medhochzwei Verlag
    • ISBN-13: 978-3862168637
    • ISBN-10: 3862168638
    • 15. Auflag
    • 250 Seiten
    • Erscheinungsjahr 2022
    24,99 €

    Für diese 15. Ausgabe wurde der Kodierleitfaden Gastroenterologie erneut gründlich überarbeitet und auf die neuen Klassifikationssysteme (ICD-10-GM 2021 und OPS 2021) angepasst.

    Die Angaben in diesem Kodierleitfaden fußen auf dem gültigen Regelwerk aus ICD, OPS, Fallpauschalenkatalog, Definitionshandbüchern sowie den Kodierempfehlungen des MDK (SEG4) bzw. FoKA und dienen als Regelwerk wie auch Argumentationshilfe gegenüber den Kostenträgern bzw. dem MD.

    Die jährliche Aktualisierung erfolgt durch Mitglieder der Kommission für Medizinische Klassifikation und Gesundheitsökonomie der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) in Zusammenarbeit mit der inspiring-health GmbH.

  • Kodierleitfaden für die Kardiologie 2022. Inklusive der aktuellen FoKA- und MDK-Empfehlungen (Praxiswissen Abrechnung)

    Prof. Dr. Lutz Frankenstein, PD Dr. med. Tobias Täger
    medhochzwei Verlag
    11. November 2021 02:00 Uhr

    Kodierleitfaden für die Kardiologie 2022. Inklusive der aktuellen FoKA- und MDK-Empfehlungen (Praxiswissen Abrechnung)

    Prof. Dr. Lutz Frankenstein, PD Dr. med. Tobias Täger
    • medhochzwei Verlag
    • ISBN-13: 978-3862168699
    • ISBN-10: 3862168697
    • 17. Aufl.
    • 216 Seiten
    • Erscheinungsjahr 2022
    24,99 €

    Die Neuauflage des erfolgreichen Kodierleitfadens für die Kardiologie mit sämtlichen Veränderungen für das Jahr 2022 durch das bewährte Autorenteam. Erneut bieten ausführliche Zusammenstellungen der möglichen Kodiervarianten und zahlreiche Hinweise zur korrekten Kodierung eine Hilfestellung bei der korrekten Verschlüsselung kardiologischer Fälle.

    • Mit den Anpassungen für das Jahr 2022, zahlreichen Beispielen und Kodiervorlagen
    • Mit Verweis auf die aktuellen FoKA- und MDK-Empfehlungen
    • Tipps und Beispiele in Tabellenform
  • SOLIDARIS

    Solidaris: Die Herausforderungen der MDK-Reform

    10. November 2021

    • So sichern Krankenhäuser ihre Erlöse
    • Die Prüfverfahrensvereinbarung 2022
    • Fristen werden zu Ausschlussfristen
    • Bestreiten der Leistungsentscheidung und Erörterungsverfahren
    • Rechnungskorrektur und Aufrechnung nur noch in engen Ausnahmefällen
    • Prüfquote
    • Strukturprüfung
    • Laufende Bewertung von nachträglichen Verlusten auf Grundlage des MDK-Tools
    • Fazit ...

    Quelle: solidaris.de
  • SG Detmold: Begründung AOP-Eingriff

    8. November 2021

    SG Detmold, Urteil vom 31.05.2021 - S 31 KR 137/20
    Sachverhalt:
    Im Jahr 2017 wurde die Patientin notfallmäßig im Haus vorstellig und in der Folge stationär aufgenommen. Als Hauptdiagnose wurde die Diagnose T82.7 („Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige Geräte, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen“) kodiert. Als durchgeführten Eingriff wurde der OPS 5-399.7 kodiert...

    Quelle: WRT Rechtsanwälte
  • OPS-Strukturmerkmalen werden überprüft - nach der Corona-Gnadenfrist

    8. November 2021

    Durch das MDK-Reformgesetz vom 14.12.2019 wurde das System der Krankenhausabrechnungsprüfung grundlegend reformiert. Reduziert werden sollen strittige Abrechnungsfragen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen, sowie die Zahl der Einzelfallabrechnungsprüfungen...

    Quelle: Novus
  • QUAAS

    Abrechnung: Erstattung der Aufwandspauschale

    4. November 2021

    Führt eine primäre Fehlbelegungsprüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages, so können Krankenkassen bei Fällen mit ambulantem Potential die Erstattung der Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c bzw. § 275c Abs. 1 SGB V nicht pauschal unter Verweis darauf ablehnen...

    Quelle: quaas-partner.de
  • MedCon

    Wie sieht ab 2022 die Rechtslage bei Rechnungsänderungen aus?

    1. November 2021

    Remco Salomé | medcontroller

    Wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn der MD zum Schluss kommt, dass unsere Rechnung nicht gemindert, sondern sogar erhöht werden muss? Regelmäßig stößt eine entsprechende Erhöhung des Rechnungsbetrages auf empörte Reaktionen der Kasse: Das sei laut PrüfvV verboten! Stimmt das? ...

    Quelle: medcontroller.de
  • BKKBAY

    BKK zum MDK Reformgesetz

    26. Oktober 2021

    Der Deutsche Bundestag hat eine beachtliche Bilanz für das Jahr 2019 vorzuweisen: 127 Gesetze wurden an 66 Sitzungstagen verabschiedet. Für das Gesundheitswesen ein besonders wichtiger Baustein: MDK Reformgesetz...

    Quelle: bkk-bayern.de
  • CAVE! 2021 erstmalig doppelte Verjährungsjahrgänge – Excel-Tool zur überschlägigen Berechnung der Verjährungsfallzahl, Offene-Posten-Volumen und Aufwand

    Version: 2021.V01
    M. Thieme
    21. Oktober 2021 00:31 Uhr

    Für Forderungen von Krankenhäusern gegenüber den Krankenkassen (und umgekehrt) sind mit dem Inkrafttreten des MDK Reformgesetzes zum 01.01.2019 die Verjährungsfristen neu geregelt worden. Danach verjähren Forderungen der Krankenhäuser, die ab dem 01.01.2019 entstanden sind, innerhalb von zwei Jahren und nicht wie zuvor innerhalb von vier Jahren.

    Die parallel geltenden unterschiedlichen Fristen haben zur Folge, dass erstmalig im Jahr 2021 und im nachfolgenden Jahr 2022 „doppelte Verjährungsjahrgänge“ anstehen:

    • Jahr 2021: Verjährung von Forderungen der Jahre 2017 und 2019
    • Jahr 2022 Verjährung von Forderungen der Jahre 2018 und 2020.

    Das Management zur Sicherung dieser verjährungsbedrohten Forderungen auch nur eines Jahrgangs stellt neben sonstigen Aufgaben zum Jahresende bereits eine große Herausforderung dar.

    Umso mehr sollte das Medizincontrolling bereits jetzt die notwendigen Schritte und Vorbereitungen einleiten, die nun anstehenden zwei Verjährungsjahrgänge zielführend zu sichern.

    Das nachfolgende Excel-Tool soll das MedizinControlling und die Geschäftsleitungen der Krankenhäuser mit einer überschlägigen Berechnung zu möglichen offenen MD-Fallprüfungen, dem damit verbundenen Volumen der offen Posten sowie dem notwendigen personellen Aufwand in der Planung unterstützen.

  • BfArM

    Strukturprüfung - Vorab-Publikation des Anhangs 'Klarstellungen' zum OPS 2022

    15. Oktober 2021

    Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat vorab zur anstehenden Publikation der Endfassung des OPS 2022 (Operationen- und Prozedurenschlüssel) Klarstellungen und Änderungen für Strukturmerkmale des OPS 2021 publiziert. Diese Klarstellungen und Änderungen werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gelten und auch für die jeweils aktuelle Version des OPS gültig sein. Der OPS bildet zusammen mit der ICD-10-GM (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification) die Basis für die Entgeltsysteme in der ambulanten und stationären Versorgung. Dort müssen Operationen und Prozeduren nach dem OPS verschlüsselt werden.

    Gemäß § 295 Absatz 1 Satz 8 und § 301 Absatz 2 Satz 6 SGB V ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte berechtigt, bei Auslegungsfragen zu ICD-10-GM und OPS Klarstellungen und Änderungen mit Wirkung auch für die Vergangenheit vorzunehmen, soweit diese nicht zu erweiterten Anforderungen an die Verschlüsselung erbrachter Leistungen führen.

    Die Klarstellungen und Änderungen im Sinne dieser Regelung wurden aufgrund bestehender Unklarheiten im Rahmen der laufenden Strukturprüfungen nach § 275d SGB V vorab publiziert. Sie werden in Kürze auch als Anhang „Klarstellungen und Änderungen“ in der Endfassung des OPS 2022 enthalten sein ...

    Quelle: dimdi.de
  • ÄZ

    MD beklagt fehlendes System, um Arztfehler zu vermeiden

    14. Oktober 2021

    Nach der Biopsie wird eine Gewebeprobe vertauscht. Ein Patient mit Cochlea-Implantat wird in den MRT geschoben, in der Folge verschiebt sich das Implantat im Kopf. Ein anderer Patient benötigt eine Magensonde, die Sonde wird in die Lunge gesetzt. Es kommt zu einer Lungenentzündung. Die sind Beispiele von Behandlungsfehlern in Krankenhäusern, die der Medizinische Dienst in seine Fehlerstatistik des Jahres 2020 aufgenommen hat...

    Quelle: aerztezeitung.de
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