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Leistungsgruppen und Level-Bildung nach Krankenhaustransparenzgesetz
Einfach und praxisnah erklärt! -
Simulation des NRW-Leistungsgruppenalgorithmus anhand von Beispielkrankenhäusern
- Aufgrund der starken Nachfrage
zusätzlichen Termin am
20. Juni buchen!
Medizinischer Dienst (MD)
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Was bringt das MDK-Reformgesetz?
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Die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) 2022 - Was Kliniken jetzt wissen müssen!
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Welche Trends gibt es in der Krankenhausrechnungsprüfung?
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Ergebnisse Herbstumfrage 2018 - Krankenhausrechnungsprüfung 2017 - Trend 2018
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Benchmarktool - Krankenhausrechnungsprüfung 2017
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Welche neuen Kodierempfehlungen gibt es?
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Welche Abrechnungsmöglichkeiten habe ich?
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Wie hoch ist mein MD-Risiko?
Keine Frage bleibt offen. In dieser Rubrik werden alle Nachrichten von und über die Rechnungsprüfung der Krankenhäuser in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und dem MDK gesammelt. Unsere jährliche deutschlandweite Befragung zu den Ergebnissen der Krankenhausrechnungsprüfung findet ebenso große Resonanz wir unser MDK-Risikotool. Hauptschwerpunkt ist und bleibt die Auswirkung der beständigen Ausweitung und Änderung im Bereich der ICD, OPS und G-DRG. Daneben sind aber noch weitere Themen wie: Gesetze und Richtlinien, SG-Urteile und CCL-Nebendiagnosen zu finden.
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Der Bundesverband Geriatrie bietet am 05.02.2024 ein virtuelles Kodierseminar Geriatrie für Nichtmitglieder an
Bundesverband Geriatrie weitet sein Schulungsangebot zum aG-DRG-System auf externe Teilnehmende aus. Die Kodierseminare, die traditionell zu Beginn des Systemjahres die Mitgliedseinrichtungen über neueste leistungsrechtliche Entwicklungen informieren, werden in diesem Frühjahr zum ersten Mal auch für Einrichtungen angeboten, die keine Mitglieder im Bundesverband Geriatrie sind.
Quelle: bv-geriatrie.de -
Kaysers Consilium veröffentlicht die Kodierhilfe Diabetes mellitus in der Version 2024 ...
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Franz & Wenke - Chirurgie an Fuß & Sprunggelenk: G-DRG / AOP / Hybrid-DRGs / EBM
Webseminar: 26. Januar 2024 - 10:00 bis 15:00 Uhr
Praxisorientierte Online-Schulung aufgeteilt in 4 Blöcke á 60 min. mit kurzen Pausen (Gesamtdauer: 5 Stunden)
Es besteht während und nach der Folienpräsentation ausreichend Zeit für Fragen der Teilnehmer und zur Diskussion der Schulungsinhalte, sowie eigener FälleErforderliche Kenntnisse:
Grundkenntnisse in der Kodierung und des DRG-Systems
Enthaltene Leistungen:
Teilnahme an der Online-Schulung
Die Vortragsfolien werden Ihnen zusammen mit den Zugangsdaten als PDF-Datei am Vortag der Schulung zum Download zur Verfügung gestellt werden...Quelle: dasgesundheitswesen.de - Anzeige
3M Deutschland GmbH: Einfach, alles im Blick: Herausforderung Strukturprüfungen!
Die Strukturprüfungen sind eine wiederkehrende Herausforderung in den Krankenhäusern – die nächste Strukturprüfung kommt!
3M easySTROPS unterstützt Sie bei der Bearbeitung der Strukturprüfungen und ermöglicht eine übersichtliche Darstellung aller beim Medizinischen Dienst zu beantragenden abrechnungsrelevanten OPS-Kodes sowie weiterer G-BA-Richtlinien. Notwendige Merkmale inkl. der Nachweise werden vom System vorgegeben und können hier gepflegt werden. Erinnerungen an die Prozessbeteiligten per Mail helfen bei der fristgerechten Bearbeitung und Beantragung.
In unseren Webseminaren zeigen wir Ihnen, wie Sie die STROPS sowie weitere G-BA-Richtlinien (zum Beispiel die QSFFx-RL) erfolgreich managen.
Quelle: 3M Deutschland GmbH -
Rechtswidrige Ausweisung pflegesensitiver Bereiche - Berufung des InEK ohne Erfolg
Über das Urteil des SG Karlsruhe vom 10.10.2022 wurde an dieser Stelle bereits berichtet. Das Gericht hatte Bescheide des InEK über die Feststellung pflegesensitiver Bereiche aufgehoben. Am 12.12.2023 hat das LSG Baden-Württemberg durch Urteil die hiergegen gerichtete Berufung des InEK zurückgewiesen. Die Ausweisung pflegesensitiver Bereiche ist demnach rechtswidrig, weil die Rechtsverordnung entgegen dem Gesetzeswortlaut des § 137i SGB V auf eine Differenzierung nach Schweregradgruppen verzichtet. Sobald uns die schriftlichen Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir wieder berichten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist den betroffenen Krankenhäusern zu empfehlen, die in den letzten Tagen zugegangenen Bescheide des InEK, mit denen Einwendungen der Krankenhäuser zurückgewiesen worden sind, mit Widersprüchen anzufechten.
Für weitere Informationen: Dr. Ulrich Trefz
Quelle: trefz-flachsbarth.de -
Excel-Übersicht (2023-QT3) & QlikView-Tool (2023-QT3) - Ergebnisse der GKV Statistischen Auswertungen zur Abrechnungsprüfung in Krankenhäusern 2. QT 2020 bis 3. QT 2023
Version: 2023-QT3Michael ThiemeFalls Sie es noch nicht geschafft haben, die GKV Auswertungen zur Abrechnungsprüfung in Krankenhäusern 2. Quartal 2020 bis 3. Quartal 2023 (Originaldaten: hier) in ein eine übersichtliche Form zu bringen, finden Sie nachfolgend:
eine Excel-Tabelle mit zwei Arbeitsblättern:
- realisierte Prüfquoten und MD-Ergebnisse aller Krankenhäuser
- Anzahl Schlussrechnungen | Anzahl Prüffälle und "fiktive" Prüfquoten aller Krankenhäuser ... Download ... hier
Alle QlikView begeisterten KollegINen erhalten für weiterführende und künftige Auswertungen das Gesamtpaket zum Download ... hier
Wie immer, ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Über ergänzende und korrigierende Hinweise freut sich
Ihr Michael Thieme
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Nachfolgend geben wir Kodierfachkräften und Medizincontrollern einen ständig aktualisierten Überblick über kostenfreie und kostenpflichtige Kodierhilfen, Kodierleitfäden und Kodierrichtlinien für das Jahr 2023 und 2024:
Quelle: medinfoweb.de MIW - Anzeige
Nächster Meilenstein erreicht: Projekt der vollautomatisierten Kodierung kommt am Carl-Thiem-Klinikum voran
Das Carl-Thiem-Klinikum Cottbus und die Tiplu GmbH kommen dem gemeinsamen Ziel einer vollständig automatisierten Primärkodierung immer näher: Nun können erste Fälle vollautomatisiert kodiert werden – etwa im Bereich der Endoprothetik.
In der Entwicklungspartnerschaft zwischen dem Carl-Thiem-Klinikum Cottbus (CTK) und der Tiplu GmbH geht es mit großen Schritten vorwärts: Erste stationäre Fälle können nun – nach Entlassung und bei vollständiger Dokumentation – vollautomatisiert kodiert werden. Vor der Übermittlung an die Krankenkassen werden die Kodes aktuell noch durch eine Kodierfachkraft überprüft und freigegeben, jedoch nicht mehr primär kodiert. Bereits möglich ist dies beispielsweise im Bereich der Endoprothetik.
Neue Features ermöglichen erstmalig vollautomatisierte KodierungErmöglicht wird dies vor allem durch neue Funktionen, die in der intelligenten Kodiersoftware MOMO zur Verfügung stehen: „Zuletzt haben wir uns gemeinsam mit dem CTK verstärkt mit der Frage beschäftigt, welche Features noch fehlen, um erste Fälle tatsächlich vollautomatisiert kodieren zu können. In der Folge konnten wir spezifische Funktionen identifizieren, die nun entwickelt und in MOMO implementiert werden konnten. Insbesondere sind nun beispielsweise die Abbildung und bidirektionale Übertragung der Seitenlokalisationen für ICD-Kodes sowie die automatisierte Verknüpfung von Primär- und Sekundärkodes in MOMO möglich.“, erklärt Dr. Lukas Aschenberg, Geschäftsführer der Tiplu GmbH.
Quelle: tiplu.de -
Strafzahlungen bei Rechnungsprüfungen im Krankenhaus vor dem Jahr 2022 sind unzulässig - Bundessozialgericht (BSG), Urt. v. 19.10.2023 (B 1 KR 8/23)
Frank Sarangi, LL.M. – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Krankenhäuser und Krankenkassen streiten seit geraumer Zeit darüber, ab welchem Behandlungs- bzw. Prüfungszeitraum es zulässig ist, sogenannte „Strafzahlungen“ im Kontext mit der Überprüfung von Krankenhausabrechnungen festzusetzen. Immer dann, wenn sich im Anschluss an ein #Rech-nungsprüfungsverfahren durch den Medizinischen Dienst (MD) eine Rechnungsminderung ergibt, sieht § 275c Abs. 2 S. 2 SGB V vor, das das betroffene #Krankenhaus neben der Rückzahlung der Rechnungsdifferenz auch einen weiteren Aufschlag – die sogenannte „Strafzahlung“ – an die Krankenkasse zu leisten habe. In der Vorschrift heißt es wörtlich:
„Ab dem Jahr 2022 gilt für eine Krankenkasse bei der Prüfung von Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung durch den Medizinischen Dienst eine quartalsbezogene Prüfquote je Krankenhaus in Abhängigkeit von dem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen je Krankenhaus nach Absatz 4 Satz 3 Nummer 2. Maßgeblich für die Zuordnung einer Prüfung zu einem Quartal und zu der maßgeblichen quartalsbezogenen Prüfquote ist das Datum der Einleitung der Prüfung.“
Quelle: fehn-legal.de -
Aufrechnung von Aufschlagszahlungen nach § 275c Abs. 3 SGB V laut SG Düsseldorf unwirksam
Das Sozialgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 4. Oktober 2022 (Aktenzeichen S 15 KR 1185/22 KH) entschieden, dass Krankenkassen nicht berechtigt sind, ihre Forderungen auf Zahlung von Aufschlagszahlungen gemäß § 275c Absatz 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) V aufrechnen zu dürfen. Zwar sei zutreffend, dass das Aufrechnungsverbot gemäß § 109 Abs. 6 SGB V nicht anwendbar sei, da der Vergütungsanspruch nicht mit einem Erstattungsanspruch aufgerechnet worden sei. Jedoch verstoße die Aufrechnung der Krankenkasse gegen das landesvertragliche Aufrechnungsverbot NRW, so das SG Düsseldorf...
Quelle: kmh-medizinrecht.de -
von Julia Zink, LL.M. MHMM und André Bohmeier MHMM
Das Bundessozialgericht hat am 19.10.2023 in drei Sprungrevisionsverfahren (B 1 KR 8/23 R, B 1 KR 9/23 R, B 1 KR 11/23 R) über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Aufschlagszahlung gem. § 275c Abs. 3 SGB V (umgangssprachlich „Strafzahlung“) für eine durch den Medizinischen Dienst (MD) beanstandete Krankenhausrechnung entschieden. Kernstreitpunkt in allen Verfahren war die Frage der zeitlichen Anwendbarkeit des § 275c Abs. 3 SGB V auf Behandlungsfälle, die vor dem 01.01.2022 aufgenommen worden waren. Diesbezüglich hatte das SG Düsseldorf als erste Instanz zwei Parallelverfahren auf den Zeitpunkt der Einleitung des Prüfverfahrens abgestellt (BSG: B 1 KR 8/23 R, B 1 KR 9/23 R). Wohingegen das SG Kassel den Abschluss des Prüfverfahrens als ausschlaggebend betrachtet (B 1 KR 11/23 R). Das BSG hat – zumindest in der Kernstreitfrage – die Auffassung des SG Düsseldorf bestätigt und die Einleitung des MD-Prüfverfahrens als zeitlichen Anknüpfungspunkt für die zulässige Festsetzung der Aufschlagszahlung erkannt. Damit sind Aufschlagszahlungen für Behandlungsfälle rechtswidrig, für die das Prüfverfahren vor dem 01.01.2022 eingeleitet worden ist. Sofern der MD erst nach diesem Zeitpunkt beauftragt worden ist, bleibt die Festsetzung für diese Aspekt rechtmäßig, selbst wenn der Versicherte vor dem 01.01.2022 aufgenommen worden ist. Konkret gilt dies für Behandlungsfälle, die in dem zulässigen Zeitfenster zur Einleitung des Prüfverfahrens von 4 Monaten vor dem 01.01.2022 abgerechnet worden sind.
Quelle: PPP Rechtsanwälte - Anzeige
MedizinRECHT meets MedizinCONTROLLING | Kooperationsseminar
25. Oktober 2023 | 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr | Online
Strukturen und Prozesse der klinischen Kodierung und des MDK-Managements sowie aktuelle Kodierprobleme sind das tägliche Brot der Arbeit im Medizincontrolling eines Krankenhauses.
Auch wenn aktuell noch nicht alle Aspekte der Gesundheitsreform bekannt und hinsichtlich ihrer Auswirkungen beurteilbar sind, so zeichnen sich für die kommenden Jahre erhebliche Veränderungen in Klinikalltag, Krankenhausstrategie und Abrechnung ab.
Aus den sich immer komplizierter gestaltenden Rahmenbedingungen rückt das Zusammenspiel von medizinischem Know-how, medizinökonmischer Sachkenntnis und juristischem Hintergrundwissen auch weiterhin immer mehr in den Vordergrund. Vorgestellt werden in diesem Seminar die neuen BSG-Entscheidungen des 1. Senats, sowie bereits erkennbare Aspekte und
Quelle: dasgesundheitswesen.de -
Seit Jahren krankt das Krankenhaus an verkrusteten Strukturen: Wir haben laut Expertenmeinung zu viele Krankenhäuser, die „alles machen“, zu viele Menschen, die unnötig in die Klinik kommen, oder gar in die falsche. Das bindet unnötig Personal, verschärft den Fachkräftemangel und verursacht immense Kosten. Die geplante Krankenhausreform will eine mengenunabhängige Vorhaltevergütung einführen und die Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten verbessern.
- Welche Herausforderungen stellen sich?
- Können wir von gut funktionierenden Beispielen aus dem Ausland lernen?
- Was prüfen die Medizinischen Dienste im Krankenhausbereich, und wie stellen sich Kliniken beim Thema Klimaschutz auf?
Quelle: md-bund.de; MD -
Positiver Trend bei der MD-Prüfung zur gestuften Notfallversorgung im Jahr 2023
Im Rahmen einer von der bcmed GmbH durchgeführten Blitzumfrage zu den im Jahr 2023 durchgeführten MD-Prüfungen haben sich im Zeitraum vom 03.08.-04.09.2023 im Ergebnis 54 aller geprüften Krankenhäuser beteiligt. Das entspricht einer Beteiligungsquote von 26%, die sich auf alle Notfallstufen und fast alle Bundesländer erstrecken.
Von den antwortenden 54 Krankenhäuser können 93% der Erwachsenennotfallversorgung und 7% der Kindernotfallversorgung zugeordnet werden.
Quelle: bcmed.de -
medcontroller | Remco Salomé
Seit Einführung der DRG ist die Regel unverändert: Konkurrierende Hauptdiagnosen. Die Definition steht in DKR D002:
Wenn zwei oder mehrere Diagnosen in Bezug zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen und ICD-10-Verzeichnisse und Kodierrichtlinien keine Verschlüsselungsanweisungen geben, muss vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Definition entspricht. Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat.
Jetzt hat das BSG am 29.08.2023 ein Urteil gesprochen (B 1 KR 25/22 R), das die bisher als selbstverständlich geltende Interpretation dieser Regelung komplett auf den Kopf stellt...
Quelle: medcontroller.de -
Im Rahmen des Innovationsfonds-geförderten Projektes OPTIMISE (Validierung und Optimierung der Nutzbarkeit von Routinedaten zur Qualitätsverbesserung des Sepsis-Managements im Krankenhaus, FKz: 01VSF17035 ) wurde festgestellt, dass Sepsis nicht korrekt über ICD-Codes in Abrechnungsdaten abgebildet wird. Insbesondere unterscheiden sich Krankenhäuser deutlich in der Validität der Sepsiskodierung. Hierdurch kommt es zu starken Verzerrungen bei der Berechnung von Qualitätsindikatoren der Sepsisversorgung auf Basis von Abrechnungsdaten. Um diesem Problem zu begegnen wurde durch eine Expertengruppe des Deutschen Qualitätsbündnisses Sepsis in Zusammenarbeit mit der Deutschen Sepsisgesellschaft ein umfänglicher Kodierleitfaden für die Sepsis entwickelt, welcher die aktuellen klinischen Definitionen, ICD-Codes, sowie Kodierrichtlinien berücksichtigt:
Download: DQS Sepsis-Kodierleitfaden ... hierQuelle: uniklinikum-jena.de -
Bayern setzt Zeichen im Kampf gegen Bürokratie in Krankenhäusern
Bayern ergreift entscheidende Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern und zur Entlastung des medizinischen Personals von bürokratischem Aufwand. Das Modellprojekt "Bürokratieabbau in bayerischen Krankenhäusern" wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern initiiert, darunter der Medizinische Dienst Bayern, die AOK Bayern und die Bayerische Krankenhausgesellschaft. In nur wenigen Monaten wurden bedeutende Schritte zur Reduzierung der Bürokratie im Gesundheitswesen unternommen.
Das Herzstück des Projekts waren Praxisworkshops mit 16 ausgewählten bayerischen Kliniken, die vielfältige Erkenntnisse und umsetzbare Lösungsansätze hervorbrachten. Die Entlastung des Klinikpersonals von übermäßiger Dokumentation und bürokratischen Vorgaben ist dringend erforderlich, um dem medizinischen Fachpersonal mehr Freiraum für die Versorgung der Patienten zu verschaffen.
Das Modellprojekt betonte die Bedeutung gemeinsamer Anstrengungen aller Beteiligten, von Kostenträgern bis Leistungserbringern, um die bürokratischen Belastungen zu reduzieren. Obwohl es Grenzen gibt, die durch Bundesrecht gesetzt sind, wurden zehn Handlungsfelder identifiziert, für die Lösungskonzepte entwickelt wurden.
Bayern ist damit auf dem Weg, die Arbeitsbedingungen in seinen Krankenhäusern spürbar zu verbessern und knappe Ressourcen effizienter zu nutzen. Der strukturierte Dialog und die Schaffung einer Vertrauenskultur haben dazu beigetragen, dass Erfolge erzielt wurden. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer hochwertigen medizinischen Versorgung und eines besseren Zugangs zu Gesundheitsdienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger Bayerns...
Quelle: bayern.de -
BSG: Krankenhäuser können Notfallbehandlungen vermehrt stationär abrechnen
Bundessozialgericht trifft Entscheidung zur Abrechnung von Notfallbehandlungen
Das Bundessozialgericht hat die Voraussetzungen für eine stationäre Aufnahme bei Notfallbehandlungen abgesenkt. Die Krankenhäuser können danach Notfallbehandlungen in einem Schockraum oder auf einer Schlaganfallstation (stroke unit), die bisher nur ambulant abgerechnet werden konnten, vermehrt stationär abrechnen...
Quelle: STB Web -
Ulf Dennler | Michael Glas | Frank M. Brunkhorst | Patrick Meybohm | Hendrik Rüddel | Daniel Schwarzkopf | Torsten Schreiber | Christoph Stumme
Der neue Kodierleitfaden Sepsis 3.0 greift die Aspekte der Qualitätssicherung, die das IQTiG gerade entwickelt, unmittelbar auf. Zudem zeigt sie eine parallele Entwicklung zur DKR hinsichtlich der Berechnung der SOFA-Scores bei Patienten, die nicht beatmet werden...
Quelle: DSG -
„Ein faules Ei verdirbt den Brei“ - gemäß dem Motto argumentierte eine Krankenkasse in einem vergütungsrechtlichen Streit: ein einzelnes off label eingesetztes Arzneimittel begründe den Entfall des gesamten Vergütungsanspruchs. Das Sozialgericht ist mit dem Urteil dieser Argumentation nicht gefolgt...
Quelle: trefz-flachsbarth.de