Mecklenburg-Vorpommern stellt Krankenhausfinanzierung auf neue Füße
Mecklenburg-Vorpommern reformiert sein Krankenhausgesetz. Investitionsmittel sollen künftig pauschal fließen, statt bürokratisch beantragt zu werden. Ziel ist ein Bürokratieabbau, mehr Planungssicherheit und Eigenverantwortung für die Kliniken.
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Die Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern steht vor einem Strukturwandel. Mit der geplanten Reform des Landeskrankenhausgesetzes will die Landesregierung den Spagat zwischen Entbürokratisierung, Investitionssicherheit und eigenverantwortlicher Mittelverwendung meistern. Das Ziel: Weniger Antragspflichten, mehr Gestaltungsspielräume für die Kliniken.
Statt langwieriger Einzelanträge soll ab 2028 eine Pauschalförderung greifen. Die Krankenhäuser erhalten dann jährlich Investitionsmittel, die sie im Rahmen ihres Versorgungsauftrags flexibel einsetzen können. Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) bezeichnete diesen Schritt als „Riesen-Befreiungsschlag für Bürokratieabbau“. Die neue Systematik löst ein Verfahren ab, das bisher Jahre gedauert und auf beiden Seiten – in der Verwaltung und in den Kliniken – Ressourcen gebunden hat.
Allein bis 2025 sind im Landeshaushalt rund 60 Millionen Euro für bauliche und technische Projekte an den 37 Kliniken vorgesehen. Bundesmittel aus Sonderprogrammen – etwa für die digitale Infrastruktur oder die Notfallversorgung – ergänzen die Investitionssumme. Doch der Bedarf ist größer: Laut Krankenhausgesellschaft liegt er bei rund 150 Millionen Euro pro Jahr. Die Folge: ein erheblicher Investitionsstau, der nun schrittweise abgebaut werden soll.
Mit dem neuen Gesetz verbindet die Landesregierung weitere Reformelemente: Die Einführung von Patientenfürsprechern, die Stärkung der Selbstbestimmung von Frauen bei der Geburt sowie eine leistungsgruppenorientierte Krankenhausplanung in Anlehnung an die bundesweite Reform. Auch die Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie fließen ein – insbesondere in die Regelungen zur Notfallversorgung und zum Krisenmanagement.
Hinter den nüchternen Zahlen steht ein klares politisches Signal: Die Krankenhausstruktur im Nordosten soll erhalten bleiben. Von einst 55 Häusern mit 19.000 Betten im Jahr 1990 gibt es heute noch 37 Einrichtungen an insgesamt 74 Standorten mit rund 10.200 Betten. Die Reform soll Planungssicherheit schaffen, wo bisher Unsicherheit herrschte.
Mecklenburg-Vorpommern geht einen neuen Weg – mit weniger Aktenordnern und mehr Vertrauen in die Steuerungsfähigkeit der Krankenhäuser. Ein Modell, das auch über die Landesgrenzen hinaus Strahlkraft entwickeln könnte.
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