Medizincontrolling: Fachkenntnisse rechtfertigen höhere Eingruppierung
Das LAG Thüringen hat entschieden, dass eine Dokumentationsassistentin im Medizincontrolling aufgrund ihrer Spezialkenntnisse in die Entgeltgruppe 5 statt in die Entgeltgruppe 3 einzugruppieren ist.
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Das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen hat entschieden, dass eine als Dokumentationsassistentin im Medizincontrolling tätige Klägerin Anspruch auf eine höhere Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 des TVöD-K hat. Die Klägerin, eine gelernte Biologielaborantin, verlangte eine Korrektur ihrer Eingruppierung, da ihre Tätigkeit nicht nur die Dokumentation und Kodierung medizinischer Daten umfasse, sondern auch spezifische Fachkenntnisse des DRG-Systems, der Deutschen Kodierrichtlinien sowie der OPS- und ICD-Codes erfordere.
Die Beklagte, eine Klinik, hatte die Arbeitnehmerin zunächst in die Entgeltgruppe 3 eingruppiert. Das LAG folgte der Argumentation der Klägerin und stellte fest, dass ihre Tätigkeit als einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen sei. Die Dokumentationsassistentin leiste einen wesentlichen Beitrag zur medizinischen Abrechnung und Qualitätssicherung. Sie erfülle daher die tariflichen Anforderungen an gründliche Fachkenntnisse nach Entgeltgruppe 5.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der medizinischen Dokumentation als eigenständiges Fachgebiet und stärkt die Position der dort Beschäftigten in tariflichen Eingruppierungsfragen…
haufe.de

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