Medizinregistergesetz startet im Bundestag: Koalition lobt, TMF warnt vor Überregulierung

Im Bundestag ist der Entwurf für ein Medizinregistergesetz in erster Lesung beraten worden. Die Koalition will Registerdaten besser verknüpfen und Bürokratie senken, während Linke und TMF Datenschutz- und Umsetzungsrisiken betonen…

26. Mai 2026
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Der Entwurf für ein Medizinregistergesetz ist in den Bundestag eingebracht und in erster Lesung beraten worden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und die Regierungskoalition stellen das Vorhaben als Schritt dar, um Gesundheitsdaten besser zu nutzen und zu verknüpfen, Versorgung und Forschung zu unterstützen und Informationen zu bestehenden Registern in einem Registerverzeichnis zu bündeln.

Warken verweist auf mehr als 350 Register und betont, dass Daten bislang häufig unverbunden nebeneinanderlägen. Langzeitdaten könnten etwa Aussagen zur Qualität und Wirksamkeit von Arzneimitteln liefern. Sie kündigt an, Datenerhebung und Datennutzung zu erleichtern, den Bürokratieaufwand für meldende Ärztinnen und Ärzte zu senken und Rechtssicherheit für die Datennutzung zu schaffen.

Koalitionspartner Stephan Pilsinger (CSU) hebt Datenschutz und Datensouveränität hervor und fordert, dass Patienten wissen müssen, wer Daten zu welchem Zweck nutzt. Das Widerspruchsrecht solle praktikabel und niedrigschwellig bleiben. Die Linke kritisiert den Entwurf als datenschutz- und verfassungsrechtlich fragwürdig und warnt vor zentralisierten Daten, registerübergreifenden Verknüpfungen und pseudo-anonymisierten Massendaten.

Die TMF sieht zwar positive Ansätze, hält den Entwurf aber in der aktuellen Form für nicht passend zur Registerlandschaft. Sie warnt vor zusätzlicher Bürokratie, fehlenden Finanzierungs- und Betriebsmodellen, unklaren Nutzen-Risiko-Abwägungen im Qualifizierungsverfahren sowie vor mehr Komplexität durch die Widerspruchsregelung. Außerdem fordert sie bessere Verknüpfungsmöglichkeiten mit weiteren Datenquellen und praktikable Regelungen für unterschiedliche Registertypen.

Quelle:
aerzteblatt.de

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