Mehr Schutz für Gesundheitsberufe: Justiz plant neue Strafnorm

Das Justizministerium will Übergriffe auf Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Gesundheitsberufe strafrechtlich deutlich schärfer ahnden. Ein neuer Paragraf soll den Schutz ausweiten…

2. Januar 2026
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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant eine Ausweitung des strafrechtlichen Schutzes für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Ein Referentenentwurf sieht die Einführung eines neuen § 116 Strafgesetzbuch vor. Künftig sollen tätliche Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Medizinische Fachangestellte den gleichen Strafrahmen haben wie Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte.

Bislang greift der besondere strafrechtliche Schutz nur in Notaufnahmen oder im ärztlichen Bereitschaftsdienst. Der neue Paragraf soll alle staatlich geregelten Heilberufe sowie deren Mitarbeitende umfassen, auch in Praxen oder Pflegeeinrichtungen. Vorgesehen sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Bei gezielten Hinterhalten soll die Mindeststrafe steigen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig begründet den Vorstoß mit einer zunehmenden Verrohung und häufigen Übergriffen auf Einsatzkräfte. Der Gesetzentwurf geht darüber hinaus und stärkt auch den Schutz ehrenamtlich Tätiger sowie kommunalpolitisch Engagierter. Zudem sind höhere Strafrahmen bei Volksverhetzung vorgesehen.

Quelle:
aerzteblatt.de

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