Mindestmengenregelung: Sozialgericht stärkt Position von Mamma-Ca-Chirurgie-Klinik

Das Sozialgericht Kiel hat entschieden, dass das Nicht-Erreichen der Mindestmenge von 100 Brustkrebsoperationen im Vorjahr allein nicht ausreicht, um die Prognose einer Klinik für 2025 zu widerlegen. Die Klinik konnte mit strukturellen und personellen Maßnahmen glaubhaft darlegen, dass sie die Mindestmenge zukünftig erreichen wird.

30. Dezember 2024
  • Medizin
  • QM
  • Ökonomie


Das Sozialgericht Kiel hat im Fall einer Mamma-Ca-Chirurgie-Klinik die aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage gegen den Widerlegungsbescheid der Krankenkassenverbände angeordnet. Die Krankenkassen hatten die Prognose des Krankenhauses zur Erfüllung der Mindestmenge von 100 Brustkrebsoperationen im Jahr 2025 widerlegt, da diese im Vorjahr nicht erreicht wurde. Das Gericht stellte klar, dass die bloße Nichterreichung im Vorjahr nicht genügt, um die Prognose der Klinik zu widerlegen. Entscheidendes Kriterium seien weitere objektive Umstände, die der Prognose widersprechen könnten. Da die Klinik strukturelle und personelle Veränderungen überzeugend darlegte, wurde der Bescheid der Kassen vorläufig als rechtswidrig eingestuft…

Quelle:

trefz-flachsbarth.de


Medinfoweb
Die etablierte Informationsplattform für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.