Mindestmengenregelungen im GVWG nicht aufweichen

4. Juni 2021
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Streichung von Ausnahmetatbeständen bei Nichteinhaltung ist richtig!

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) fordert, die im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) geplante Stärkung der Mindestmengenregelungen im Laufe des parlamentarischen Prozesses nicht wieder aufzuweichen. Entsprechende Forderungen dazu kommen aus einigen Bundesländern. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, betonte: „Die mit dem GVWG beabsichtigte Stärkung der Mindestmengen für Operationen im Krankenhaus darf in den Verhandlungen der Koalitionäre nicht wieder aufgeweicht werden. Zur Stärkung von Versorgungsqualität und Sicherheit der Patientinnen und Patienten ist es richtig, zukünftig keine Ausnahmen mehr zu ermöglichen. Mindestmengen schützen die Patientinnen und Patienten etwa vor Komplikationen und Todesfällen und bieten eine gute Basis, die qualitätsorientierte Gestaltung der Krankenhauslandschaft zu befördern.“ …

Quelle:

vdek.com


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