Missverständnisse bezüglich der Anästhesieregelungen im AOP-Katalog

Klarstellung von KBV: Ausnahmeregelungen für Narkosen beim Ambulanten Operieren bleiben bestehen!

29. Januar 2024
  • Ökonomie

Klarstellung von KBV: Ausnahmeregelungen für Narkosen beim Ambulanten Operieren bleiben bestehen!

In einer aktuellen Entwicklung hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bestätigt, dass Anästhesisten auch weiterhin in bestimmten Ausnahmefällen Narkosen und Analgosedierungen bei ambulanten Operationen durchführen können. Dies ist eine Reaktion auf Missverständnisse hinsichtlich der Anästhesieregelungen im AOP-Katalog. Die neue Ausnahmeregelung im EBM Kapitel 5, die seit Januar 2024 in Kraft ist, ergänzt bestehende Regelungen und bringt Klarheit in die Praxis. Erfahren Sie hier, was sich genau ändert und wie dies die ambulante medizinische Versorgung beeinflusst…

Quelle:

aerzteblatt.de


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