Modulares Robotersystem soll Pflegekräfte bei nicht-medizinischen Aufgaben entlasten
Ein modulares Robotersystem des deutsch-dänischen Projekts HospiBot kann Pflegekräfte bei nicht-medizinischen Aufgaben entlasten, berichtet die Arbeitsgruppe nach Projektabschluss. Besonders anspruchsvoll ist die Abgrenzung zur Medizinprodukteverordnung…
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Die deutsch-dänische Arbeitsgruppe zeigt, dass ein modulares Robotersystem Pflegekräfte bei nicht-medizinischen Aufgaben im Krankenhaus entlasten kann. Die autonom agierende Basisplattform trägt drei Aufsatzmodule für verschiedene Einsatzszenarien. Die Europäische Union förderte das Projekt im Rahmen der Initiative Interreg Deutschland-Danmark mit rund 1,68 Millionen Euro.
Der humanoide Roboter HuGo empfängt Besucher, beantwortet einfache Fragen, weist den Weg und begleitet sie an ihr Ziel. Eine autonome Transportbox befördert kleinere Güter und erspart Wege. Der Sicherheits- und Telepräsenzaufsatz „Tele“ erkennt bei nächtlichen Patrouillen hilfsbedürftige Personen und ermöglicht ihnen, bei Bedarf Pflegepersonal per Video zu rufen.
Robert Wendlandt vom Biomechaniklabor am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Standort Lübeck, prüfte, wie sicher und ab welcher Entfernung „Tele“ Menschen in einer komplexen Umgebung erkennt. Wendlandt überraschte der neugierige Umgang positiv. Besucher und Personal begegneten dem Roboter neugierig und wollten herausfinden, wie er auf Bewegung, Mimik und Gestik reagiert.
Franziska Uhing von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Kiel entwickelte mit dem sozialen Forschungsroboter „Furhat“ einen KI-gestützten Sprachtrainer für internationales Klinikpersonal. Furhat übernimmt die Rolle von Patientinnen und Patienten mit unterschiedlichen Bedürfnissen, damit Pflegekräfte Anamnesegespräche auf verschiedenen Sprachniveaus führen können.
Die Fraunhofer-Einrichtung für Individualisierte Medizintechnik IMTE untersuchte die rechtlichen Rahmenbedingungen. Neben europäischen Vorgaben zu Produkt- und Maschinensicherheit, Datenschutz und Cybersicherheit, technischen Normen und nationalen Arbeitsschutzbestimmungen müssen Kliniken krankenhausinterne Anforderungen an Hygiene, Brandschutz, Risikomanagement und Infrastruktur beachten. Besonders anspruchsvoll sei nach Lina Behrends die Abgrenzung, ob ein Roboter nur Serviceaufgaben übernimmt oder wegen seines medizinischen Verwendungszwecks unter die Medizinprodukteverordnung fällt.
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