Multimodale Schmerztherapie bedarf keiner ärztlichen Stellvertretung für die Leitung

10. September 2020
  • MD

Der OPS-Kode 8-918 (Multimodale Schmerztherapie – Version 2014/2015) erfordert keinen ärztlichen Vertreter für den Verantwortlichen, der die Behandlungsleitung durchführt.

Gerichtsbescheid des SG Wiesbaden vom 20.08.2020, Az.: S 18 KR 438/18 – nicht rechtskräftig …

Quelle:

medizinrecht-ra-mohr.de


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