MV: Ausnahmeregelung für Mindestmengen in der Neonatologie

25 Frühgeborene mit geringem Geburtsgewicht sind die Voraussetzung für den Erhalt der Stationen.

2. Januar 2024
  • Ökonomie
  • QM

25 Frühgeborene mit geringem Geburtsgewicht sind die Voraussetzung für den Erhalt der Stationen. Doch nicht jede Klinik erreicht die Mindestmengenzahl?

In Mecklenburg-Vorpommern verfügen drei Kliniken über ein Frühgeborenenzentrum. Zwei davon erfüllen die Anforderungen. In Rostock kamen 33 und in Greifswald 30 Frühgeborene mit zu geringem Geburtsgewicht zur Welt. In Schwerin wurden bisher 24 Frühgeborene betreut. Aus dem Gesundheitsministerium von Mecklenburg-Vorpommern heißt es, die bisherigen drei Standorte sollten erhalten bleiben. Die gesetzliche Regelung sei der falsche Weg…

Quelle:

NDR.de


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