MV-Krankenhausgesetz 2025: Weniger Bürokratie, mehr Patientenrechte

Mecklenburg-Vorpommern krempelt das Krankenhausgesetz um: Weniger Anträge, mehr Verantwortung für Kliniken. Investitionspauschalen, Patientenfürsprecher und Krisenvorsorge sollen das System entlasten. Besonders Schwerin könnte profitieren.

20. Mai 2025
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Mit dem neuen Landeskrankenhausgesetz will Mecklenburg-Vorpommern die stationäre Versorgung zukunftsfähig aufstellen. Ein Kernpunkt ist die Einführung von Investitionspauschalen ab 2028. Kliniken erhalten künftig feste Mittel, die sie selbstständig einsetzen können – das beschleunigt Verfahren und stärkt die Planungssicherheit. Ein Beispiel liefert das Helios Klinikum Schwerin, das durch die neue Regelung flexibler in Technik und Infrastruktur investieren könnte.

Zudem sollen Patientenrechte ausgebaut werden. Geplant ist unter anderem der flächendeckende Einsatz von Patientenfürsprechern und ein gesetzlich verankertes Recht auf Begleitung für Menschen mit Behinderung. Auch für Gebärende ist mehr Selbstbestimmung vorgesehen.

Angesichts der Pandemie-Erfahrungen sieht der Gesetzesentwurf klare Vorgaben für Krisenlagen vor – darunter eine bessere Koordination der Patientenströme. Der Entwurf wurde an die Fachausschüsse überwiesen. Das Gesetz könnte noch 2025 in Kraft treten.

Quelle:

schwerin-lokal.de


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