Nach dem Wortlaut des OPS 8-98f* bedarf es keinesfalls eine ständige, 24-stündige Anwesenheit der Behandlungsleitung

27. August 2021
  • MD

8-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur)
 
S 15 KR 3643/19 | Sozialgericht München, Urteil vom 07.07.2021

Es ist in diesem Kontext nach dem klaren Wortlaut des OPS 8-98f unerheblich, ob die behandlungsleitenden Ärzte am Wochenende/ feiertags Dienst hatten, denn für die Leitung bedarf es bereits nach dem Wortlaut des OPS keinesfalls eine ständige, 24-stündige Anwesenheit … 

Quelle:

gesetze-bayern.de


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