Nachkodierung weiterhin zulässig, die nicht Prüfgegenstand des MDK-Verfahren ist, sowie die Umsetzung des MDK-Prüfergebnisses betrifft
- MD
B 1 KR 34/20 R, B 1 KR 37/20 R, B 1 KR 39/20 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 18.05.2021 – Terminbericht 19/21
Die materielle Präklusion gilt nicht, wenn das Krankenhaus Daten nach § 301 SGB V gerade in Umsetzung des Prüfergebnisses des MDK korrigiert oder ergänzt …
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