Nachkodierung weiterhin zulässig, die nicht Prüfgegenstand des MDK-Verfahren ist, sowie die Umsetzung des MDK-Prüfergebnisses betrifft

21. Mai 2021
  • MD

B 1 KR 34/20 R, B 1 KR 37/20 R, B 1 KR 39/20 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 18.05.2021 – Terminbericht 19/21

Die materielle Präklusion gilt nicht, wenn das Krankenhaus Daten nach § 301 SGB V gerade in Umsetzung des Prüfergebnisses des MDK korrigiert oder ergänzt …

Quelle:

bsg.bund.de


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