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NEU: Umsetzung der PPP-RL für Einsteiger

online

20. Juni 2025
  • IT
  • Ökonomie


23.09.2025, 9:30 Uhr – 17:00 Uhr

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Nach der G-BA-Richtlinie zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) sind alle psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken dazu verpflichtet, eine Mindestpersonalausstattung nachzuweisen. Der IST-Bestand muss dokumentiert und der erforderliche Personalbedarf im Rahmen der Budgetverhandlung berechnet und durchgesetzt werden.

Bei Nichteinhaltung der verbindlichen Mindestanforderungen müssen die Einrichtungen voraussichtlich ab 1. Januar 2026 mit finanziellen Folgen rechnen.

  • Sie lernen die Grundlagen der PPP-Richtlinie inkl. aktueller Beschlüsse zur Anpassung kennen.
  • Sie erhalten methodisches, im Klinikalltag erprobtes Wissen und Praxistipps
  • Inhalte und tragende Gründe der PPP-RL
  • Berechnung des Mindestpersonalaufwands
  • Herleitung des nachzuweisenden Personals der PPP-RL Berufsgruppen im IST
  • Anrechnungsmöglichkeiten von Nicht-PPP-RL-Berufsgruppen
  • Fristen und Dokumentationsvorschriften
  • Prüfverfahren nach MD-QK-RL
  • Grundlagen des Nachweisverfahrens
  • Finanzierung des Personalbedarfs

Mitarbeitende aus psychiatrischen Einrichtungen oder Fachabteilungen, insbesondere aus den Bereichen Medizin-, Controlling, Personal-, kaufmännischen Abteilungen sowie Ärztlicher-, Pflege- oder therapeutische Dienste mit Berührungspunkten zur PPP-RL

Quelle:

DeutschesKrankenhausinstitutGmbH


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