Neue Anpassungen in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung

Aktualisierung der pflegesensitiven Bereiche und DRG-Kataloge zur Sicherstellung der Pflegequalität

4. November 2024
  • Personal
  • Pflege


Die fünfte Änderungsverordnung zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) bringt eine technische Fortschreibung der Indikatoren-DRGs für pflegesensitive Krankenhausbereiche und aktualisiert diese gemäß dem aG-DRG-System 2024. Die PpUGV stellt sicher, dass in Bereichen wie Geriatrie, Unfallchirurgie, Kardiologie und weiteren pflegesensitiven Fachgebieten eine angemessene Mindestbesetzung durch Pflegepersonal gewährleistet ist. Gemäß dem festgelegten 40%-Kriterium gelten diese Mindestbesetzungen für Abteilungen, in denen mindestens 40% der Fälle in bestimmte DRG-Gruppen fallen. Diese Anpassung soll es dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ermöglichen, die pflegesensitiven Bereiche rechtzeitig zu definieren und den Krankenhäusern bis zum 15. November 2024 mitzuteilen.

Die Verordnung sieht in ihrer Aktualisierung keine inhaltlichen Erweiterungen oder Reduzierungen der pflegesensitiven Indikatoren-DRGs vor, sondern beschränkt sich auf die Angleichung an das neueste DRG-Katalogsystem, das die Grundlage für die Festlegung von Untergrenzen im Pflegebereich bildet…

Quelle:

bundesgesundheitsministerium.de


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