Neue BAK-Leitlinie: Medikationsmanagement setzt persönlichen Patientenkontakt voraus

Die Bundesapothekerkammer hat erstmals eine Leitlinie zum kontinuierlichen Medikationsmanagement verabschiedet und fordert apothekerliche Schreibrechte im elektronischen Medikationsplan…

31. Juli 2026
  • Politik

Die Bundesapothekerkammer hat erstmals eine Leitlinie zum kontinuierlichen Medikationsmanagement verabschiedet. Sie baut auf der bestehenden Leitlinie zur Medikationsanalyse auf, die Grundlage der pharmazeutischen Dienstleistung „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ ist.

Die Leitlinie definiert drei Ziele: die langfristige Förderung der Therapietreue durch stärkere Patienteneinbindung, die Unterstützung ärztlich verordneter Arzneimitteltherapien sowie die nachhaltige Minimierung arzneimittelbezogener Probleme. Grundvoraussetzung ist der persönliche Kontakt mit dem Patienten.

Zur Leistung zählen die kontinuierliche Erfassung der gesamten Medikation einschließlich Selbstmedikation sowie die Nachverfolgung arzneimittelbezogener Probleme. Apothekerliche Maßnahmen sollen dokumentiert und mit Einverständnis der Patienten an die behandelnde Arztpraxis weitergegeben werden.

Aktuell können Apotheken Arztpraxen zwar kontaktieren, aber keine Anmerkungen oder Lösungsvorschläge direkt im Medikationsplan hinterlegen. BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann sieht darin Handlungsbedarf, denn die flächendeckende Einführung des elektronischen Medikationsplans mit apothekerlichen Dokumentationsrechten sei ein unerlässlicher Schritt.

Hoffmann betont zugleich, dass die Leitlinie die Therapiehoheit der Ärzteschaft nicht berühre. Klar definierte Zuständigkeiten zwischen Ärzteschaft und Apothekerschaft seien ausdrücklich als Erfolgsfaktor benannt.

Quelle:
apotheke-adhoc.de

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