Neue Bundesregierung korrigiert Lauterbachs Krankenhauspolitik

Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD setzt klare Akzente in der Krankenhauspolitik. Statt bloßer Bekenntnisse sollen konkrete Reformen folgen: eine bessere Finanzierung, weniger Bürokratie, eine realistische Ambulantisierung und Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel.

3. Juni 2025
  • Politik


Der neue Koalitionsvertrag macht Hoffnung auf einen politischen Neuanfang in der Krankenhauspolitik. Er kündigt an, zentrale Versäumnisse der vergangenen Legislaturperiode zu korrigieren. So soll die gescheiterte Krankenhausreform von Ex-Minister Lauterbach grundlegend überarbeitet werden. Besonders dringlich ist ein rückwirkender Inflationsausgleich für Kliniken seit Kriegsbeginn in der Ukraine. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert hierfür eine sofortige Erhöhung der Landesbasisfallwerte um 4 %.

Auch das umstrittene Vorhaltevergütungskonzept steht auf dem Prüfstand. Erste Analysen bestätigen die Untauglichkeit des Modells zur Sicherung der Versorgung. Eine umfassende Neuausrichtung ist unausweichlich. Zudem sollen nun alle Kliniken – nicht nur Unikliniken – Vorhaltepauschalen auf Basis realer Kosten erhalten.
Positiv bewertet wird die geplante Finanzierung des Transformationsfonds über ein Sondervermögen statt über Beiträge der gesetzlich Versicherten. Ein weiterer Lichtblick ist, dass … Der Schutz spezialisierter Fachkliniken durch Korrekturen im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHVVG). Die Einführung der 60 Leistungsgruppen nach NRW-Vorbild schafft Planungssicherheit bis 2028.

Der Koalitionsvertrag verspricht Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel, beispielsweise durch eine schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse, erweiterte Pflegekompetenzen und gesetzlich geförderte Springerpools zur Begrenzung der Leiharbeit. Bedauerlich ist jedoch, dass eine Entbürokratisierung im ärztlichen Bereich nicht konsequent verfolgt wird.

Besonders begrüßenswert ist das klare Bekenntnis zum Bürokratieabbau und zu mehr Vertrauen in die Arbeit der Klinikteams. Ein Bürokratieentlastungsgesetz ist geplant – ein Schritt, der längst überfällig ist.

Auch die Ambulantisierung wird thematisiert. Reformen bei den Hybrid-DRGs sollen künftig medizinisch sichere Rahmenbedingungen schaffen, anstatt Patientinnen und Patienten durch unausgereifte Fallpauschalen zu verunsichern. Ein echter Paradigmenwechsel deutet sich schließlich in der angekündigten Dialogbereitschaft an. Die Selbstverwaltung soll wieder Partner statt Gegner sein.

Quelle:

daskrankenhaus.de


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