Neue Ethik-Kommission nimmt Arbeit auf – Fokus auf innovative Arzneimittelstudien

Das Bundesgesundheitsministerium hat 93 Mitglieder für die neue Spezialisierte Ethik-Kommission berufen. Das Gremium bewertet ab Juli 2025 klinische Prüfungen innovativer Arzneimittel. Ziel ist die unabhängige, interdisziplinäre Begutachtung besonders komplexer und eilbedürftiger Studienanträge nach EU-Vorgaben.

14. März 2025
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Ab dem 1. Juli 2025 nimmt die neue Spezialisierte Ethik-Kommission ihre Arbeit auf. Das Bundesgesundheitsministerium hat gemeinsam mit dem Forschungsministerium und den Ländern 93 Mitglieder berufen. Die Kommission wurde durch das Medizinforschungsgesetz ins Leben gerufen und prüft besonders anspruchsvolle klinische Studien mit Arzneimitteln. Zu den Aufgaben gehört die Bewertung von Prüfungen für neuartige Therapien (ATMP), Erstanwendungen am Menschen, therapiebegleitende Diagnostika und Arzneimittel mit Notfallbedeutung. Auch Masterprotokoll-Studien fallen in ihre Zuständigkeit. Das interdisziplinär besetzte Gremium umfasst Medizinethiker, Ärzte, Juristen und Laien. Alle Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und unabhängig. Die Geschäftsstelle der Kommission ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn angesiedelt…

Quelle:

bundesgesundheitsministerium.de


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