Neue Gesetzeslage verhindert Weiterbetrieb des ambulanten OP-Zentrums in Spaichingen

Veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen verhindern den Weiterbetrieb des ambulanten OP-Zentrums am Gesundheitszentrum Spaichingen. Die dort angesiedelten Arztpraxen bleiben jedoch uneingeschränkt in Betrieb…

28. Oktober 2026
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Die Gesetzeslage bedeutet für das ZAO in Spaichingen, dass der Betrieb unter den bisherigen Bedingungen nicht fortgeführt werden kann. Bisher führten Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte ambulante Operationen gemeinsam durch und rechneten sie nach einheitlichen Fallpauschalen ab. Die jüngsten Gesetzesänderungen sehen vor, diese gemeinsame Vergütung nach drei Jahren überraschend wieder abzuschaffen.

Zudem gelten strengere Standortvorgaben. Krankenhäuser dürfen ambulante Operationen grundsätzlich nur am Krankenhausstandort oder innerhalb eines gesetzlich festgelegten Radius von zwei Kilometern durchführen und abrechnen. Auch die Nachfrage der niedergelassenen Ärzte reicht nicht mehr aus, um die notwendigen Investitionen in den OP und die Betriebskosten zu rechtfertigen.

Die am Gesundheitszentrum angesiedelten Arztpraxen sind nicht betroffen und bleiben uneingeschränkt in Betrieb. Die Psychotherapeutin Frau Sperling eröffnet ihre Praxis zum 1. November. Zum 1. Januar nehmen die Physiotherapiepraxis Kraftsunov sowie die Diakonie Ambulanz Schwarzwald-Baar ihren Betrieb auf. Die Diakonie wird dort künftig ihren ambulanten Pflegedienst ansiedeln und zusätzlich eine Wundambulanz eröffnen.

Landrat Stefan Bär bedauert die Entwicklung. Der Landkreis hat beim Sozialministerium eine Anfrage gestellt. Dr. Sebastian Freytag, Geschäftsführer der Klinikum Landkreis Tuttlingen gGmbH, bedauert die Entscheidung. Er hält den schrittweisen Abbau der Sektorentrennung für den richtigen Weg. Ohne diesen Abbau gelinge die medizinisch mögliche und wirtschaftlich gebotene Ambulantisierung nicht sinnvoll. Reformen mit immer kürzerer Halbwertszeit lösen die wirtschaftlichen Herausforderungen nicht und werden für alle Leistungserbringer selbst zum Problem.

Die Antwort des Sozialministeriums soll in den nächsten Tagen vorliegen. Einen genauen Zeitplan für die Umstellung kann die Klinik noch nicht nennen. Dieser hängt beispielsweise davon ab, ob es eine Übergangszeit gibt.

Quelle:
landkreis-tuttlingen.de

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