Neue höchstrichterliche Entscheidungen zum Krankenhausplan
- Ökonomie
Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Wir erlauben uns, über aktuelle Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes in krankenhausplanerischen Angelegenheiten zu berichten, in denen eines der von den Beschlüssen unmittelbar betroffenen Krankenhäuser von uns beraten und vertreten wird.
Mit Urteil vom 11.11.2021 hat das Gericht lesenswerte Feststellungen zur Problematik der Aufnahme eines Fachkrankenhauses in den Krankenhausplan getroffen, soweit der Krankenhausplan lediglich die Gesamtbettenzahl je Krankenhaus ausweist, hingegen nicht die Bettenzahl je Fachgebiet oder Fachabteilung. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Krankenhausträger die Feststellung der Aufnahme seines Krankenhauses in den Krankenhausplan auch dann nicht unabhängig von einer tatsächlichen Bedarfsdeckung und bei notwendiger Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern ohne Auswahlentscheidung beanspruchen, wenn der Krankenhausplan lediglich die Gesamtbettenzahl je Krankenhaus ausweist, nicht aber die Bettenzahl je Fachgebiet oder Fachabteilung. In den Fällen, in denen der Krankenhausträger die Aufnahme in den Krankenhausplan für ein erst noch zu errichtendes Krankenhaus beantragt, hat er ein hinreichend konkretisiertes und schlüssiges Finanzierungskonzept vorzulegen …
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