Neue Hybrid-DRGs – 2,6 Millionen ehemals stationäre Fälle könnten betroffen sein
Ohne Konsens zwischen GKV, DKG und KBV hat der InBA Fakten geschaffen: Ab 2026 lösen 106 zusätzliche OPS-Leistungen Hybrid-DRGs aus – darunter Blinddarmoperationen, Herzinterventionen und Frakturbehandlungen. Weit über zwei Millionen Krankenhausfälle könnten betroffen sein.
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Der ergänzte Bewertungsausschuss (InBA) hat den Hybrid-DRG-Leistungskatalog für 2026 erweitert. GKV-Spitzenverband, DKG und KBV konnten sich zuvor nicht auf eine einheitliche Linie einigen. Mit dem Beschluss vom 28. April 2025 werden nun 106 neue Leistungen in das sektorengleiche Vergütungssystem aufgenommen. Neben etablierten Eingriffen wie Hernienoperationen sind dies erstmals auch kardiologische Eingriffe, elektrophysiologische Maßnahmen, laparoskopische Cholezystektomien und Appendektomien sowie Frakturbehandlungen.
Neben den Leistungen, die zukünftig über Hybrid-DRGs abgerechnet werden sollen, sind auch die 58 DRGs aufgeführt, die bei der Bildung der Hybrid-DRGs zu berücksichtigen sind. Ziel war es, mindestens eine Million ehemals stationärer Fälle abzubilden.
Das unter der Leitung von Nicole Eisenmenger hat die 106 ausgewählten OPS-Schlüssel auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes mit dem Merkmal „Einfachkodierung je Fall“ aus dem Erhebungsjahr 2023 analysiert: Insgesamt kommen 2.613.803 vollstationäre Fälle für die sektorengleiche Vergütung über Hybrid-DRGs in Frage.
Für das Krankenhausmanagement bedeutet die Entscheidung des InBA einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel – vergleichbar mit einem plötzlichen Spurwechsel auf der Überholspur des Gesundheitswesens.
Die wichtigsten Auswirkungen lassen sich in fünf Punkten zusammenfassen:
Stationäre Leistungen mit hohen Fallzahlen – wie Blinddarmoperationen, Herzkatheter oder Frakturbehandlungen – drohen künftig über Hybrid-DRGs ambulant vergütet zu werden. Das bedeutet: weniger Fallpauschalen, sinkende Erlöse im aDRG-Budget. Wer sein Leistungsportfolio nicht kritisch überprüft, riskiert wirtschaftliche Schieflagen.
Kliniken müssen prüfen, welche Eingriffe künftig ambulant erbracht werden können und wie dies organisiert werden kann. Ambulante Infrastruktur, Kooperationen mit MVZs oder neue Behandlungspfade sind keine Optionen mehr – sie werden zur Pflicht.
Mit der Verlagerung in den ambulanten Bereich verändern sich Personalbedarf, Logistik und Auslastung in OP und Pflege. Personalbemessung, Dienstplanung und Infrastruktur müssen neu überdacht werden – unter hohem Zeitdruck.
Die Planungsgrundlagen ändern sich: Investitionskosten, Budgetverhandlungen und Leistungsplanung müssen an das neue sektorübergreifende System angepasst werden. Ohne belastbare Daten und evidenzbasierte Analysen stochert das Management im Nebel.
Wer ambulant nicht mitzieht, verliert an Relevanz. Standorte ohne ambulantes Angebot bei hybriden DRGs werden mittelfristig von der Landkarte verschwinden. Das Krankenhausmanagement muss sich positionieren – und zwar jetzt.
Die neuen Hybrid-DRGs sind kein kleiner Schritt, sondern der erste große Sprung in eine umfassende Ambulantisierung. Kliniken, die darauf nicht vorbereitet sind, laufen Gefahr, den Anschluss zu verlieren. Das Management muss jetzt aktiv gestalten – nicht reagieren. Wer nicht mitspielt, wird nicht mehr mitspielen.
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