Neue Mindestmengen gelten bei Eingriffen an der Speiseröhre und bei der Versorgung von untergewichtigen Frühgeborenen – Vorgabe bei Nierentransplantation bestätigt

18. Dezember 2020
  • Medizin
  • QM
  • Ökonomie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Mindestmengenregelungen für komplexe Eingriffe an der Speiseröhre (Ösophagus), für die Versorgung von Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm sowie für Nierentransplantationen überarbeitet …

Quelle:

g-ba.de


Medinfoweb
Die etablierte Informationsplattform für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.