Neue Strafverfolgungsbefugnisse: Wie sicher sind ePA und Cloud ab 2026 noch?

Ab August 2026 dürfen Ermittlungsbehörden EU-weit direkt auf elektronische Beweisdaten zugreifen, auch auf Gesundheitsdaten…

10. Oktober 2025
  • Digitale Klinik

Die E-Evidence-Verordnung (EU) 2023/1543 ermöglicht ab August 2026 den direkten Zugriff europäischer Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel, ohne ein Rechtshilfeverfahren durchführen zu müssen. Damit können künftig auch in der elektronischen Patientenakte (ePA) oder in Cloud-Systemen gespeicherte Gesundheitsdaten beschlagnahmt werden. Diese Regelung betrifft alle Anbieter digitaler Kommunikationsdienste innerhalb der EU, unabhängig vom Speicherort der Daten. Besonders kritisch ist, dass die ärztliche Schweigepflicht unterlaufen werden kann, da die ePA nicht dem Beschlagnahmeschutz nach § 97 StPO unterliegt. Ermittlungen sind bereits bei Straftaten mit einer Höchststrafe von drei Jahren möglich. Zwar müssen die Behörden des betroffenen Mitgliedstaats informiert werden und können die Vollstreckung verweigern, doch bleibt der Schutz sensibler Patientendaten unsicher. Behandlerinnen und Behandler haben die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, doch die neue Regelung verschiebt die Balance zwischen Datenschutz und Strafverfolgung deutlich zugunsten staatlicher Zugriffsbefugnisse.

Quelle:
fehn-legal.de

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