Neuerungen durch das Digital-Gesetz

Das Digital-Gesetz (DigiG) verändert seit März 2024 das deutsche Gesundheitswesen durch die Einführung digitaler Prozesse wie die elektronische Patientenakte und das E-Rezept, um Effizienz und Patientenversorgung nachhaltig zu verbessern.

2. Oktober 2024
  • IT
  • Politik


Mit dem Inkrafttreten des Digital-Gesetzes (DigiG) am 26. März 2024 wurde die Digitalisierung im Gesundheitswesen stark vorangetrieben. Zu den zentralen Neuerungen zählen die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und das verbindliche E-Rezept, die ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten verfügbar sein werden. Diese Maßnahmen sollen die Kommunikation zwischen Patienten, Ärzten und Apotheken vereinfachen und die Gesundheitsversorgung effizienter gestalten. Zudem ermöglicht das Gesetz den verstärkten Einsatz telemedizinischer Dienste und digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA), um den medizinischen Fortschritt zu unterstützen. Datenschutz und Datensicherheit stehen dabei im Mittelpunkt, um den Schutz sensibler Patienteninformationen zu gewährleisten…

Quelle:

kanzlei-herfurtner.de


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