Neues Gesetz soll Mangelernährung in Kliniken systematisch bekämpfen
Ein Drittel der Krankenhauspatienten in Deutschland zeigt Zeichen der Mangelernährung, doch nur ein Prozent erhält die Diagnose. Das Krankenhausreformanpassungsgesetz soll das ändern…
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Mangelernährung ist in deutschen Krankenhäusern weit verbreitet, wird aber kaum erkannt. Eine Auswertung bundesweiter Krankenkassendaten aus den Jahren 2017 bis 2024 zeigt, dass schätzungsweise ein Drittel aller Krankenhauspatienten mäßig oder schwer mangelernährt ist, doch nur rund ein Prozent die entsprechende Diagnose erhält. Jährlich sterben laut DGEM rund 200.000 Menschen in deutschen Kliniken mit Mangelernährung. Betroffene sterben etwa doppelt so häufig wie nicht mangelernährte Patienten.
Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz, das am 15. April in Kraft trat, soll sich das ändern. Bis Ende 2027 muss der Gemeinsame Bundesausschuss Vorgaben für ein systematisches Screening erarbeiten, darunter Testmethoden, Therapiestandards und Anforderungen an das Fachpersonal. Die DGEM geht davon aus, dass dadurch jährlich bis zu 50.000 Leben gerettet werden könnten.
Besonders gefährdet sind ältere Menschen. Nachlassender Appetit, Kau- und Schluckprobleme, Medikamentennebenwirkungen, eingeschränkte Mobilität und Einsamkeit wirken häufig zusammen. Auch übergewichtige Menschen können mangelernährt sein. Dem Körper können Eiweiß, Vitamine oder Mineralstoffe fehlen, selbst wenn die Kalorienzufuhr ausreicht.
Als zentrales Warnzeichen gilt ein unbeabsichtigter Gewichtsverlust von fünf Prozent innerhalb von drei Monaten. Regelmäßiges Wiegen und aufmerksame Angehörige können helfen, Veränderungen früh zu erkennen. Die Therapie reicht von angepassten Menüs über angereicherte Kost bis zu Trinknahrung. Entscheidend ist die Fortsetzung der Behandlung nach der Entlassung, etwa durch einen aussagekräftigen Entlassbrief an den Hausarzt.
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