Notfallreform: AOK sieht zwei zentrale Mängel ungelöst

Der Bundestag hat die Notfallreform beschlossen. Die AOK begrüßt die Integrierten Notfallzentren und die Terminmeldepflicht, kritisiert aber fehlende verbindliche Steuerung und den Verzicht auf Zyto-Ausschreibungen…

16. Oktober 2026
  • Politik

Der Bundestag hat am 15.10.2026 die Notfallreform beschlossen. Die AOK bewertet sie als lange überfälliges Reformvorhaben. Die Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann sieht darin die Grundlage für einen strukturierten und nachvollziehbaren Zugang der Versicherten zur Akut- und Notfallversorgung.

Die AOK begrüßt die flächendeckende Einrichtung Integrierter Notfallzentren an ausgewählten Krankenhausstandorten. Die Zentren sollen künftig medizinisch sachgerecht über den weiteren Versorgungsweg entscheiden. Die Umbenennung des „24/7 aufsuchenden Dienstes“ in „Aufsuchende Versorgung“ stellt klar, dass keine unnötigen Doppelstrukturen zu den Praxisöffnungszeiten entstehen und regionale Gegebenheiten berücksichtigt werden können.

Zwei zentrale Mängel bleiben nach Ansicht der AOK bestehen. Im Integrierten Notfallzentrum fehlt nach der Ersteinschätzung eine verbindliche Steuerung von Hilfesuchenden ohne unverzüglichen Behandlungsbedarf. Außerdem sollen Krankenhäuser ohne Integriertes Notfallzentrum am Standort weiterhin ambulante Notfallversorgung durchführen dürfen. Das durchkreuze das Konzept der Notfallzentren.

Die Regeln zur Terminmeldepflicht gehen nach Einschätzung der AOK in die richtige Richtung. Die Krankenkassen sollen künftig verbindlich bei der Festlegung des Umfangs mitentscheiden. Entscheidend sei eine bedarfsgerechte, konsequente und bundeseinheitliche Umsetzung. Langfristig brauche es ein Konzept zur Terminsteuerung im Zuge des Primärversorgungssystems.

Die AOK hält die vollständige Streichung der Zyto-Ausschreibungen aus den fachfremden Änderungsanträgen zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz für einen Fehler. Eine Rückkehr zu apothekenbezogenen Zyto-Ausschreibungen hätte erhebliche Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen, auch wenn die zuletzt geplanten Regeln nicht die erhofften Einsparungen brachten. Die Abschaffung der Hybrid-DRG nennt die AOK angesichts der stark gestiegenen GKV-Ausgaben konsequent. Die Ambulantisierung müsse dennoch zu tragfähigen Konditionen vorangetrieben werden.

Quelle:
aok.de

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