Notfallreform auf dem Weg: Engere Abstimmung von Rettungsdienst, Notaufnahme und Arztpraxen

Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung will das Bundesministerium für Gesundheit entsprechend dem Koalitionsvertrag die Rahmenbedingungen der Notfallversorgung weiterentwickeln und reformieren

6. November 2024
  • Politik


. Ziel ist es, eine bundesweit einheitliche und gleichwertige Notfallversorgung für alle Hilfesuchenden sicherzustellen. Dabei sollen die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notfallambulanzen der Krankenhäuser und Rettungsdienst – besser vernetzt und aufeinander abgestimmt werden. Insofern ist es zu begrüßen, dass der Gesetzgeber die bislang ausstehende Reform des Rettungsdienstes im parlamentarischen Verfahren nun endlich wie geplant in die Notfallreform integriert.

Angesichts der Herausforderungen durch die soziodemografische Entwicklung, wie Fachkräftemangel oder Zunahme multimorbider Versicherter, ist eine Reform dringend erforderlich…

Quelle:

ikkev.de


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