Notfallreform: vfdb warnt vor Flickenteppich bei Notfallsanitätern

Die vfdb fordert vor der Ausschussberatung am 9. September 2026 Nachbesserungen beim Gesetzentwurf zur Notfallreform, besonders bei Fachgremium, Krankenfahrdienst und Notfallsanitäter-Kompetenzen…

27. August 2026
  • Politik

Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) sieht im Kabinettsentwurf zur Reform der Notfallversorgung erheblichen Korrekturbedarf und appelliert an den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, konkrete Änderungen vor der Sitzung am 9. September 2026 aufzugreifen.

Grundsätzlich begrüßt die vfdb die Reform. Sie hebt hervor, dass der neue § 30 SGB V die medizinische Notfallrettung erstmals als eigenständige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkennt.

Beim geplanten Fachgremium für medizinische Notfallrettung (§ 133b SGB V) verlangt die vfdb eine paritätische Besetzung mit Vertretern der Leistungserbringer, analog zum Dreiklang aus Kostenträgern, Rettungsdienstträgern und Leistungserbringern im Gemeinsamen Bundesausschuss. Referatsleiter Kevin Grigorian kritisiert zudem, dass dem Gremium Bindungswirkung für Kostenverhandlungen zukommt: Ein Empfehlungsgremium mit Bindungswirkung sei ein Widerspruch in sich.

Beim Thema Kostentransparenz warnt die vfdb vor dem unbestimmten Rechtsbegriff in § 133 SGB V, der einseitige Blockaden durch Kostenträger ermöglichen könnte. Für den Krankenfahrdienst fehlen auskömmliche Finanzierung und eine gesetzliche Schiedsstelle im SGB V, was Versorgungslücken zulasten des Rettungsdienstes riskiert.

Bundeseinheitliche Durchführungskompetenzen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter fehlen im Entwurf. Der Verweis auf Landesrecht in § 133 Abs. 1 SGB V droht einen Flickenteppich zu verfestigen. Darüber hinaus reicht die rein digitale Anbindung der Rettungsleitstellen an die Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen nach Ansicht der vfdb nicht aus. Gefordert wird die Weiterentwicklung zu integrierten Gesundheitsleitstellen mit algorithmengestützter Steuerung über alle Versorgungspfade.

Quelle:
presseportal.de

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