Notfallreform verzögert sich erneut – Kabinett befasst sich erst Ende April mit dem Gesetz

Das Notfallgesetz soll nun erst Ende April ins Bundeskabinett. Kassen und Opposition kritisieren die neue Verzögerung. Die Linke fordert zugleich schnelle Reformen im Rettungsdienst und verweist auf hohe Belastung…

24. März 2026
  • Politik

Die geplante Notfallreform verzögert sich nun erneut. Das Bundeskabinett will das Gesetz nicht am 25. März, sondern erst Ende April behandeln. In der aktuellen Kabinettsplanung steht nun der 29. April als Termin für die Beratung. Damit kann die Reform voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2027 in Kraft treten. Auf dem Berliner DRG-Forum erklärte Johanna Sell, dass die parlamentarischen Beratungen zum Gesetz voraussichtlich noch im aktuellen Jahresverlauf beginnen. Das Gesetz soll Ende 2026 fertig sein und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Der Entwurf liegt nach Informationen des Deutschen Ärzteblatts zur Prüfung im Bundesjustizministerium.

Die neue Verschiebung stößt auf Kritik. DAK-Chef Andreas Storm bezeichnete den Vorgang als den nächsten Akt eines Trauerspiels. Janosch Dahmen von den Grünen kritisierte das Management der zuständigen Ministerin Warken scharf. Ein seit Monaten fertiges Gesetz dürfe nach seiner Meinung nicht länger ungenutzt liegen bleiben.

Auch die Linke fordert jetzt rasche Änderungen im Rettungsdienst. Fraktionssprecherin Stella Merendino bezeichnete die aktuelle Lage der Beschäftigten dabei als dramatisch. Grundlage dieser Einschätzung ist eine Umfrage der Partei unter rund 7.900 betroffenen Mitarbeitern. Ein Drittel der Befragten empfindet den eigenen Arbeitsalltag sehr oft als belastend. Zweiunddreißig Prozent der Teilnehmer leisten im Monat im Durchschnitt mehr als zehn Überstunden. Nur 5,9 Prozent können sich vorstellen, ihren Beruf bis zur Rente ohne Einschränkungen auszuüben. Die Linke fordert die Verankerung des Rettungsdienstes als Teil der Regelversorgung im Fünften Sozialgesetzbuch sowie die Festlegung bundeseinheitlicher Standards. Zudem müsse der Staat den Dienst künftig vollständig kostendeckend finanzieren.

Quelle:
aerzteblatt.de

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