NRW-Krankenhausplanung: Münsteraner Richter setzen Grenzen
Das Verwaltungsgericht Münster kippt einen Teil der NRW-Krankenhausreform: Ein Krankenhaus im Kreis Steinfurt darf weiterhin Hüft- und Knieoperationen durchführen. Die Richter werfen den Krankenhausplanern schwere Fehler vor – ein Signal mit Sprengkraft?
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Die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen gerät weiter ins Wanken. Das Verwaltungsgericht Münster hat in einem Eilverfahren einem Krankenhaus im Kreis Steinfurt erlaubt, über den 1. April hinaus Hüft- und Knieoperationen durchzuführen. Die Richter warfen den Planern methodische Mängel bei der Auswahl der Leistungserbringer vor: Fallzahlen seien fehlerhaft zusammengefasst worden, so dass falsche Rückschlüsse auf Erfahrung und Qualität gezogen worden seien. Teilweise wurden Kliniken mehr als doppelt so hohe Fallzahlen zugewiesen, als sie selbst beantragt hatten – mit möglichen Risiken für die Behandlungsqualität. In einem Parallelverfahren zu Darmoperationen unterlag dagegen ein Krankenhaus in Coesfeld. Hier war die Konzentration auf erfahrene Häuser sachgerecht. Insgesamt liegen der Landesregierung 28 Eilanträge und 95 Klagen gegen die Reform vor. Ziel bleibt die Spezialisierung von Standorten zur Stärkung der Versorgungsqualität…
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