NRW: Oberverwaltungsgericht zur Mitwirkungspflicht von Krankenhäusern bei der Festlegung von Notfallaufnahmebereichen

13. Oktober 2021
  • Ökonomie

Agnieszka Kreutzberg, Solidaris

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW stellt in seinem Beschluss vom 13. August 2021 klar, dass ein Krankenhaus bei der Festlegung von Notfallaufnahmebereichen zur kurzfristigen Erklärung des Einvernehmens verpflichtet werden kann. Verweigert das Krankenhaus die Erklärung des Einvernehmens, kann das Einvernehmen durch die Aufsichtsbehörde im Wege der Rechtsaufsicht ersetzt werden …

Quelle:

solidaris.de


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