NRW: Verwaltungsgericht weist Klagen gegen Krankenhausplan ab
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Eilanträge gegen den NRW-Krankenhausplan abgelehnt. Kliniken verlieren bestimmte Leistungsbereiche zugunsten spezialisierter Zentren. Die Neustrukturierung soll die Versorgungsqualität steigern. Bislang sind 94 Klagen anhängig. Die Umsetzung beginnt am 1. April, teils mit Übergangsfrist.
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Der NRW-Krankenhausplan sorgt für Umstrukturierungen im Kliniknetz – mit rechtlichem Rückhalt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Eilanträge von Kliniken abgelehnt, die ihre Leistungsbereiche verteidigen wollten.
Konkret dürfen bestimmte Kliniken künftig keine Eingriffe mehr bei komplexen Krankheitsbildern wie Leukämie, Lymphomerkrankungen, Knieprothetik, Bauchspeicheldrüsenerkrankungen und Eierstockkrebs durchführen. Die Auswahlentscheidung des Landes sei nicht zu beanstanden. Die Verlagerung dieser Leistungen auf Kliniken mit hoher Fallzahl und Expertise sei medizinisch sinnvoll und rechtlich vertretbar.
In Wesel und Wuppertal verlieren Krankenhäuser bestimmte Operationsbefugnisse. Im Regierungsbezirk Düsseldorf dürfen nun 15 Kliniken Bauchspeicheldrüsenoperationen durchführen, 17 nicht mehr. Gegen diese Entscheidungen kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.
Insgesamt wurden den NRW-Kliniken im Dezember 2024 rund 6.200 Einzelfallentscheidungen mitgeteilt. Ziel des Krankenhausplans ist eine stärkere Spezialisierung, um die Behandlungsqualität zu erhöhen. Die Umsetzung beginnt zum 1. April 2025, für einige Leistungsbereiche gilt eine Übergangsfrist bis zum Jahresende. Aktuell sind 94 Klagen gegen die neue Struktur anhängig, aufschiebende Wirkung haben sie nicht…
aerzteblatt.de

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