NUB-Anträge 2025: DGVS stellt Musterunterlagen für Kliniken bereit
Krankenhäuser können bis 31. Oktober NUB-Anträge einreichen. Die DGVS hat geprüfte Musteranträge veröffentlicht, die Kliniken für das InEK-Datenportal nutzen können…
- Ökonomie
Die Krankenhäuser haben bis zum 31. Oktober 2025 die Möglichkeit, Anträge für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) einzureichen. Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) unterstützt diesen Prozess. Eine Kommission unter Leitung von Jörg Albert, Stuttgart, und Thorsten Brechmann, Bochum, hat die eingereichten Anträge geprüft, bewertet und teilweise ergänzt. Geeignete Musteranträge stehen nun in Word- und NUB-Dateiformat zur Verfügung.
Die digitale Vorlage erleichtert die Nutzung im InEK-Datenportal, dennoch müssen Krankenhäuser die Angaben sorgfältig kontrollieren, bevor sie die Anträge übermitteln. Antworten des InEK auf die Anfragen werden voraussichtlich Ende Januar 2026 versandt. Diese enthalten die Bewertung gemäß § 6 Abs. 2 Krankenhausentgeltgesetz.
Zu den eingereichten Themen gehören unter anderem Avatrombopag, Bulevirtid, Givosiran, Glecaprevir-Pibrentasvir, Magenschrittmacher und Risankizumab in unterschiedlichen Anwendungsformen. Neben neuen Anträgen sind auch die Ergebnisse der vergangenen Jahre abrufbar. Die DGVS weist auf Unterschiede im Verfahren hin, je nachdem, ob eine Methode unter § 137h SGB V fällt oder nicht.
Damit erhalten Krankenhäuser eine strukturierte Grundlage für ihre Anträge und können ihre Unterlagen effizienter vorbereiten.
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.