OECD-Studie: Primärarztsystem allein senkt keine Wartezeiten

Eine OECD-Studie zeigt, dass Primärarztsysteme Wartezeiten nur dann verkürzen, wenn Kapazitäten, Anreize und institutionelle Rahmenbedingungen auf das System abgestimmt sind…

17. Juni 2026
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Eine vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) geförderte OECD-Vergleichsstudie kommt zu einem klaren Befund. Die bloße Einführung eines Primärarztsystems verkürzt Wartezeiten nicht, verbessert die Versorgung nicht automatisch und spart keine Kosten. Die konkrete Ausgestaltung, finanzielle Anreize und institutionelle Rahmenbedingungen sind ausschlaggebend.

In 31 der 38 OECD-Mitgliedstaaten erfolgt der Zugang zur Facharztversorgung über hausärztliche Erstkontakte. 24 dieser Länder, darunter Großbritannien und Australien, machen diesen Erstkontakt verpflichtend. Sieben Staaten, darunter Frankreich und die Schweiz, setzen auf Freiwilligkeit mit Anreizen.

Wartezeiten hängen laut Studie primär von den verfügbaren haus- und fachärztlichen Kapazitäten sowie der Versorgungsorganisation ab. Verpflichtende Überweisungen können die Ausgaben für die Primärversorgung sogar erhöhen, ohne eindeutige Effekte auf die Gesamtausgaben zu haben.

Die Analyse von sechs OECD-Ländern belegt die Bedeutung ausreichender Hausarztkapazitäten, besonders in ländlichen Regionen. Dänemark plant eine Erhöhung der Hausarztzahl um knapp 30 Prozent bis 2035. Frankreich führte zusätzliche Kopfpauschalen ein, damit Ärzte ihre Gatekeeper-Funktion wahrnehmen.

Lange Wartezeiten veranlassen Patienten, vorgesehene Behandlungspfade zu umgehen und auf Selbstzahlerleistungen auszuweichen, wie Daten aus Polen, Italien, Spanien und Schweden zeigen. Gatekeeping geht laut systematischen Übersichten zudem mit geringerer Patientenzufriedenheit einher, was Therapietreue und Gesundheitsergebnisse verschlechtern kann.

Zi-Vorstandsvorsitzender Dominik von Stillfried schlussfolgert: Wer ein Primärarztsystem in Deutschland einführen will, muss verbindliche Regeln und negative finanzielle Anreize für Versicherte festlegen.

Quelle:
aerzteblatt.de

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