Ohne Patientenportal lassen sich viele KHTFV-Vorhaben kaum patientenzentriert umsetzen
Die KHTFV führt Patientenportale nicht mehr als eigenes Förderfeld. Für Konzentration, Verbünde, Telemedizin und sektorenübergreifende Versorgung bleiben sie die zentrale digitale Infrastruktur für Steuerung, Kommunikation und Überleitung…
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Die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung führt Patientenportale nicht mehr als eigenen Fördertatbestand. Gerade dadurch gewinnen sie strategisch an Bedeutung. Viele Transformationsvorhaben brauchen sie als digitale Prozessschicht für Aufnahme, Kommunikation, Behandlung und Überleitung.
Diese Rolle betrifft vor allem Vorhaben zur Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten, zur Bildung regionaler Krankenhausverbünde, zum Aufbau telemedizinischer Netzwerkstrukturen und zur Umstrukturierung in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Sobald Krankenhäuser Leistungen verlagern, Standorte neu ordnen oder Versorgung über Sektorengrenzen hinweg organisieren, müssen sie Patientinnen und Patienten digital steuern und Informationen medienbruchfrei austauschen.
Die BAS-Förderrichtlinie zum bisherigen Patientenportal-Tatbestand liefert dafür die funktionale Grundlage. Sie nennt digitales Aufnahmemanagement, Behandlungsmanagement und Entlass- oder Überleitungsmanagement. Dazu kommen Online-Termine, digitale Anamnese, Dokumenten-Upload, Consent-Steuerung, Nachrichtenfunktionen, ePA-Anbindung und strukturierter Datenaustausch mit nachgelagerten Leistungserbringern.
Für integrierte Notfallstrukturen und Zentren bleibt der Nutzen ebenfalls relevant, aber weniger zentral. Bei zusätzlichen Ausbildungskapazitäten ist der Bezug nur indirekt. Am geringsten ist die Nähe bei reinen Schließungsvorhaben. Die zentrale Folgerung ist, dass sich Patientenportale vom Förderobjekt zur Infrastruktur wandeln, die Strukturreformen für Patientinnen und Patienten praktisch nutzbar macht.
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