OLG Dresden: Keine Haftung für unterlassene Stroke-Unit-Verlegung
Patientin sieht Behandlungsfehler, Gericht verneint Kausalität. Keine Ansprüche zugesprochen…
- Medizin
Eine Schlaganfallpatientin warf einem Arzt vor, sie trotz klarer Warnzeichen nicht rechtzeitig auf eine Stroke Unit verlegt zu haben. Sie klagte auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Landgericht Dresden stellte zwar einen Fehler fest, sah jedoch keinen Zusammenhang mit den bleibenden Schäden. In zweiter Instanz beurteilte das Oberlandesgericht Dresden den Fall neu. Es bezweifelte bereits, dass die Nichtverlegung als grober Behandlungsfehler einzustufen sei. Leitlinienverstöße seien nach Auffassung der Richter nicht automatisch gleichzusetzen mit einem gravierenden Fehler. Zudem habe die Klägerin nicht nachweisen können, dass eine frühere Verlegung den Krankheitsverlauf entscheidend verändert hätte. Die Schlaganfälle und ihre Folgen wurden nach Ansicht des Sachverständigen durch die bestehende Gefäßerkrankung verursacht. Damit blieb die Klage endgültig ohne Erfolg.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.